Bequem vom Sofa aus das Sortiment von Zalando rauf und runter bestellen, Karten fürs Kino per Mausklick reservieren oder Konzertkarten im Internet bestellen und sich bis an die Haustür liefern lassen – das ist nicht nur bequem, sondern genial. Wenn dich die Berufsrichtung E-Government neugierig macht, möchtest du sicher auch wissen, wie hoch dein Gehalt nach dem Dualen Studium E-Government ausfällt. Wollen wir also keine Zeit verlieren und dich nicht länger im Dunkeln tappen lassen.
Schon während deiner Lehrjahre wirst du für deinen Fleiß und deine Arbeit belohnt. Da du später im öffentlichen Dienst arbeiten wirst, richtet sich dein Ausbildungsgehalt während des Dualen Studiums für E-Government häufig nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, kurz TVAöD. Trotzdem kann es aber auch vorkommen, dass du, je nach Arbeitgeber, mit kleinen Abweichungen rechnen musst, die sich aber im Großen und Ganzen kaum bemerkbar machen. Im Schnitt verdienst du bereits im ersten Lehrjahr 800 bis 850 Euro brutto, im zweiten Lehrjahr steigert sich dein Gehalt auf 850 bis 900 Euro brutto. Auch im dritten Ausbildungsjahr kannst du mit einem nochmals höheren Gehalt rechnen, nämlich mit 900 bis 950 Euro brutto, bis dein Gehalt schließlich im letzten Jahr den Höhepunkt mit rund 950 bis 1000 Euro brutto erreicht. Gar nicht schlecht, oder? Vor allem, wenn man bedenkt, dass du am Ende gleich zwei Abschlüsse mit nach Hause nimmst – einen Hochschulabschluss und den Titel als Fachinformatiker.
Sicherlich bist du nun schon gespannt, wie hoch dein Gehalt nach dem Dualen Studium E-Government ausfällt. Auch das ist häufig nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder geregelt – trotzdem ist das, ähnlich wie bei deinem Ausbildungsgehalt, kein Muss und kann auch unabhängig davon vereinbart werden. Generell spielt aber in erster Linie deine Qualifikation eine Rolle: Je nachdem, ob du einen Bachelor oder einen Masterabschluss in E-Government erworben hast, fällt auch dein Gehalt nach dem Dualen Studium für E-Government aus. Denn wie du weißt, kannst du an deine ersten Lehrjahre ein weiterbildendes Studium anschließen, um deine Karriere etwas zu pushen. Auch Zusatzqualifikationen und Weiterbildungslehrgänge spielen bei der Gehaltsverhandlung eine wichtige Rolle. Natürlich hängt es auch von deiner Arbeitserfahrung ab, wie viel du letztendlich verdienst.
Um dir aber mal eine Vorstellung von der Praxis geben zu können, schauen wir uns einfach mal die verschiedenen Eingruppierungen in die Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrages an. Da dieses System auf den ersten Blick etwas kompliziert aussieht, erklären wir es dir Schritt für Schritt. Mit einem Bachelor wirst du automatisch in die Entgeltgruppe 9 eingestuft. Die Einteilung in die verschiedenen Stufen erfolgt nach Arbeitserfahrung. Das heißt, im ersten Jahr landest du in Stufe 1 und steigst von Jahr zu Jahr eine Stufe auf. Richtet sich dein Arbeitgeber also nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, wirst du als Einstiegsgehalt nach dem Dualen Studium für E-Government rund 2500 Euro brutto monatlich verdienen. Bist du erst einmal länger in einem Unternehmen beschäftigt und gewinnst an Arbeitserfahrung, spiegelt sich das auch in deinem Gehalt wieder. Nach vier Jahren zum Beispiel ist ein Gehalt von rund 3300 Euro brutto festgelegt, verdienen kannst du maximal 3600 Euro im Monat.
Willst du zu den Spitzenverdienern in dieser Branche gehören, ist das mit einem Masterabschluss möglich. Denn so wirst du in die Entgeltgruppe 13 bis 15 eingestuft und verdienst automatisch mehr. Allein dein Einstiegsgehalt nach dem Dualen Studium für E-Government beträgt dann schon rund 4100 Euro brutto. Hat sich dein Gehalt nach dem Dualen Studium für E-Government eingependelt, kannst du bis zu 5800 Euro brutto im Monat verdienen.
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