Kommen wir jetzt zum Gehalt, wobei „Gehalt“ nicht ganz richtig ist. Bei Beamten spricht man stattdessen von Besoldung, und über die gibt es nur Positives zu berichten: Was du im Monat verdienst, das kann sich nicht nur sehen lassen, sondern ist auch noch klar geregelt – genauso wie der Zeitpunkt der nächsten Gehaltserhöhung. Und als wäre das nicht schon genug Grund zum Jubeln, musst du von deinem Bruttolohn auch noch weniger Abzüge hinnehmen als andere Angestellte. Was das genau in Zahlen bedeutet, verraten wir dir hier.
Dein Gehalt als Beamter Bauverwaltung (gehobener Dienst) ist durch das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die einzelnen Landesbesoldungsgesetze geregelt. Schon während des Vorbereitungsdienstes bekommst du eine feste Vergütung, an der sich nicht rütteln lässt. Im Moment, Stand 2016, liegt diese bei rund 1150 Euro im Monat.
Nun sind 1150 Euro monatlich vielleicht nicht viel Geld für jemanden, der einen Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang hat. Aber erstens musst du mit diesen 1150 Euro ja nur 14 bis 18 Monate auskommen und zweitens macht sich diese kurze Zeit der Gehaltseinbuße anschließend durchaus bezahlt. Alle Beamten werden je nach Rang in bestimmte Besoldungsgruppen eingegliedert. Als Bauoberinspektor landest du in der Besoldungsgruppe A 10. Dort verdienst du gleich zu Beginn schon 2700 Euro monatlich.
Jede Besoldungsgruppe ist noch einmal unterteilt in verschiedene Erfahrungsstufen. In diesen Stufen steigst du im Laufe der Jahre automatisch auf. In der höchsten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 10 würden dir derzeit um die 3700 Euro zustehen. Durch gute Leistungen kannst du außerdem noch in die höheren Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 befördert werden. Dort sind dann bis zu 5100 Euro möglich. Die hier genannten Zahlen basieren alle auf der Bundesbesoldungsordnung. In einigen Bundesländern können die Werte leicht abweichen.
Jedenfalls schon nicht schlecht, oder? Und es wird noch besser: Als Beamter hast du von diesem Gehalt deutlich weniger Abzüge als andere Angestellte, weil du zum Beispiel nichts in die Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlst. Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es Sonderregelungen für Beamte. Wenn du beispielsweise 2000 Euro brutto verdienen würdest, müsstest du nur um die 250 Euro abziehen.
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