Alltagsbegleiter / Alltagsbegleiterin Ausbildung: Beruf & freie Stellen

Empf. Schulabschluss:
Hauptschulabschluss
Ausbildungsdauer:
30–240 Unterrichtsstunden
Arbeitszeit:
Wochenendarbeit und Schichtdienst möglich
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Alltagsbegleiter/in Berufsbild

Mit Patienten Gesellschaftsspiele spielen, an der frischen Luft spazieren oder ein längeres Gespräch führen ­– all das bleibt im Alltag einer Pflegefachkraft oft liegen. Dafür gibt es aber den Beruf Alltagsbegleiter bzw. Alltagsbegleiterin. Sie arbeiten in Pflegeheimen und bei den Patienten zuhause und unterstützen sie im Alltag.

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Verschiedene Abschlussbezeichnungen

Je nach Bildungsanbieter und Bundesland findest du unterschiedliche Abschlussbezeichnungen für Alltagsbegleiter, z. B. Alltagsbetreuer, Betreuungskraft, Betreuungsassistentin oder Senioren-Assistentin. Die Ausbildung ist aber die Gleiche.

Info: In Baden-Württemberg ist die Ausbildung zum Alltagsbetreuer staatlich geregelt. Sie geht länger und du darfst danach auch in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung arbeiten.

Was macht ein Alltagsbegleiter?

Alltagsbegleiterin geht mit Patientin spazieren.

Als Alltagsbegleiter unterstützt du hilfsbedürftige Menschen wie Seniorinnen und Senioren, vor allem Demenzkranke und Erwachsene mit Behinderungen im Alltag. Du begleitest sie bei Arztbesuchen oder Behördengängen und hilfst ihnen bei kleinen Aufgaben wie Gartenarbeit, Schreiben von Briefen oder Haustierfütterung. Gleichzeitig planst und unternimmst du mit deinen Patienten Freizeitaktivitäten: Ihr lest, singt, tanzt und macht Ausflüge. Genauso wichtig ist die psychische Betreuung. Du bietest ihnen im Alltag Sicherheit, motivierst sie zu sozialen Aktivitäten und bietest dich als Gesprächspartner z. B. bei Sorgen und Ängsten an.

Alltagsbegleiter Aufgaben

  • körperliche Aktivitäten wie Spaziergänge, Gymnastikübungen und Ausflüge planen und durchführen
  • geistige bzw. kreative Aktivitäten wie Gedächtnisübungen, Gesellschaftsspiele und Filmabende organisieren und ausführen
  • persönliche Gespräche führen
  • Termine wie Arztbesuche und Behördengänge organisieren und wahrnehmen
  • nur in Ausnahmefällen: im Haushalt, beim Einkauf bzw. Kochen und bei der Körperpflege helfen

Die genauen Aufgaben hängen davon ab, ob man als Alltagsbegleiter im Altenheim oder in den privaten Wohnungen der Patienten arbeitet. Außerdem orientierst du dich an den Wünschen und Bedürfnissen deiner Patienten.

Was darf ein Alltagsbegleiter nicht?

  • Medizinische bzw. pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Blutabnahme oder Verbandswechsel darf ein Alltagsbegleiter nicht übernehmen.
  • Für hauswirtschaftliche Aufgaben wie Putzen und Kochen oder bei Körperpflege helfen ist eine Betreuungskraft auch nicht vorgesehen. Bei kleineren Aufgaben kann sie aber unterstützen.

Wo arbeiten Alltagsbegleiterinnen?

Als Alltagsbegleiterin arbeitest du in stationären Alten- und Pflegeheimen, in Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen, bei ambulanten Pflegediensten oder in den Privathaushalten deiner Patientinnen und Patienten. Je nach Aktivität verbringst du deine Arbeitszeit an unterschiedlichen Orten: beim Kochen in der Küche, beim Gesellschaftsspiele Spielen im Aufenthaltsraum oder beim Spazieren an der frischen Luft. 

Wie sind die Arbeitszeiten von Alltagsbegleitern?

In der Regel arbeitet eine Vollzeit-Betreuungskraft zwischen 35 und 40 Stunden in der Woche – das sind normalerweise acht Stunden am Tag. Auch zehn Stunden Arbeit am Tag können mal vorkommen und hängen vom Betrieb bzw. der Einrichtung ab. Teilzeitkräfte oder Minijobber arbeiten entsprechend weniger. Als Alltagsbegleiter musst du auch für Wochenend-, Schicht- und Feiertagsarbeit bereit sein. Nachtdienst ist eher die Ausnahme.

Alltagsbegleiter Ausbildung: Wie wird man Alltagsbegleiter?

Um Alltagsbegleiter zu werden, machst du keine langjährige Berufsausbildung, sondern belegst einen Lehrgang. Dafür musst du dich zwischen zwei Ausbildungsformen entscheiden, die im Sozialgesetzbuch (SGB) festgehalten sind:

  • Der kleine Betreuungsschein nach §45a und b umfasst 30 bis 40 Unterrichtsstunden. Damit darfst du Einzelpersonen und Kleingruppen begleiten, die in einer eigenen Wohnung leben. 
  • Eine umfangreichere Ausbildung machst du nach den §§43b und 53b, für die du bis zu 240 Unterrichtsstunden inklusive Praktikum absolvieren musst. Mit diesem Betreuungsschein darfst du dafür auch in stationären Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten arbeiten.

Auch die Unterrichtsformen variieren je nach Anbieter:

  • Du kannst zwischen Vollzeit- und Teilzeitangeboten wählen. 
  • Es gibt sowohl Präsenzveranstaltungen in Bildungseinrichtungen, aber auch Fernlehrgänge bzw. Online-Kurse sowie einen Mix aus beidem.
  • Wenn du eine feste Struktur mit festgelegten Unterrichtszeiten brauchst, eignen sich Präsenzlehrgänge. Online-Lehrgänge sind für diejenigen vorteilhaft, die in ihrem eigenen Tempo lernen möchten – besonders für Teilzeit-Auszubildende ist diese Variante empfehlenswert.

Alltagsbegleiter Ausbildung: Ablauf & Vergleich

Betreuungskraft nach §45a und bBetreuungskraft nach §§43b, 53b 
  • Theorieanteil
  • Praxisanteil, in der Regel kein Orientierungspraktikum
  • Abschlussprüfung
  • Voll- und Teilzeit, auch Fernlehrgänge verfügbar
  • 30–40 Unterrichtsstunden
  • geeignet für Neben- bzw. Teilzeitjobs
  • Theorieanteil
  • Praxisanteil mit Orientierungspraktikum und Betreuungspraktikum
  • Abschlussprüfung
  • Voll- und Teilzeit, auch Fernlehrgänge verfügbar
  • bis zu 240 Unterrichtsstunden
  • geeignet für Vollzeitjobs

Nach der Ausbildung gibt es Pflichtfortbildungen, die du in regelmäßigen Abständen absolvieren musst, um dein Wissen immer auf dem neusten Stand zu halten. Auch eine anschließende Ausbildung in der Pflege oder im sozialen Bereich kannst du machen, z. B. als Pflegefachmann oder Heilerziehungspfleger.

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Was lernt man in der Ausbildung zum Alltagsbegleiter?

Der kleine Betreuungsschein ist inhaltlich weniger umfangreich als die Ausbildung zur Betreuungskraft nach §§43b und 53b. Du lernst alles über Krankheiten und Behinderungen, wie häusliche Alltagsbegleitung funktioniert und was du beim Umgang mit Seniorinnen und Senioren beachten musst. Machst du den „großen“ Schein kommen noch Themen wie Psychologie, Bewegungsübungen und Biografiearbeit hinzu. 

Kleiner Betreuungsschein nach §45a und b SGBBetreuungsschein nach §§43b, 53b SGB
  • Basiswissen über Krankheiten und Behinderungen
  • Umgang mit alten bzw. kranken Menschen
  • rechtliche Rahmenbedingungen
  • häusliche Alltagsbegleitung
  • individuelle Beschäftigungsangebote
  • Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionskompetenz 
  • Inhalte des kleinen Betreuungsscheins
  • Psychologie
  • Stress- und Konfliktlösung
  • Bewegungsübungen
  • Biografiearbeit
  • Ernährung
  • Pflege
  • Hygiene

Biografiearbeit als Instrument, um Vertrauen zu schaffen

Biografiearbeit hat nicht direkt was mit dem Lebenslauf für eine Bewerbung zutun. Viel eher geht es darum, das Leben der Pflegebedürftigen nachzuvollziehen. In Gesprächen teilen sie Erlebnisse, Erfahrungen aus ihrer Vergangenheit und Gefühle mit – natürlich nur, wenn sie das möchten. So entsteht eine Vertrauensbasis zwischen Alltagsbegleiter und Patient. Nicht nur die Patienten profitieren von dem zwischenmenschlichen Austausch, sondern auch du: Du lernst, die Erfahrungen der Pflegeheimbewohner wertzuschätzen und es hilft dir, verständnisvoll mit ihnen umzugehen.

Wie sieht die Prüfung zum Alltagsbegleiter aus?

Die Prüfung zum Alltagsbegleiter besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Prüfungsfragen decken ein breites Themenfeld ab, damit man auch sichergehen kann, dass die Betreuungskraft ihre Aufgaben gewissenhaft ausführen kann. Sie variieren von Bildungsträger zu Bildungsträger.

Prüfungsfragen Alltagsbegleiter (Beispiele)

  • Wie äußert sich Demenz in der Kommunikation und im Verhalten einer Person? Wie reagiert man angemessen darauf?
  • Welche Bedeutung hat Biografiearbeit für die Alltagsbegleitung? Wie kann man biografische Informationen nutzen, um die Betreuung zu gestalten?
  • Beschreiben Sie die rechtlichen Grundlagen bei der Betreuung älterer Menschen.
  • Wie kann der Alltagsbegleiter ältere Menschen zur sozialen Teilhabe motivieren?
  • Welche Bedeutung hat ressourcenorientiertes Arbeiten in der Alltagsbegleitung? Geben Sie Beispiele für ressourcenorientierte Intervention an.

Ausbildung Alltagsbegleiter Kosten: Wie viel kostet die Ausbildung zum Alltagsbegleiter?

Weil es keine einheitliche Ausbildung zum Alltagsbegleiter gibt, können unterschiedliche Ausbildungskosten wie Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und Kosten für Literatur und Arbeitsmittel auf dich zukommen. Der kleine Betreuungsschein kostet zwischen 200 und 400 Euro. Für die intensivere Ausbildung musst du etwas tiefer in die Tasche greifen – bis zu 1.500 Euro sind möglich. 

Keine Sorge, du kannst dir unter Umständen die Ausbildungskosten erstatten lassen! Dafür gibt es die Bildungsprämie oder den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Möglicherweise übernimmt auch der Betrieb die Kosten, bei dem du nach der Ausbildung arbeitest.

Alltagsbegleiter Gehalt: Was verdient ein Alltagsbegleiter während der Ausbildung?

In der Ausbildung zum Alltagsbegleiter bekommt man kein Gehalt. Wenn du auf ein Gehalt angewiesen bist, dann empfiehlt sich eine Teilzeitausbildung zum Alltagsbegleiter – so kannst du nebenbei noch Geld verdienen. 

Was verdient ein Alltagsbegleiter nach der Ausbildung?

Im Durchschnitt verdienen Alltagsbegleiter in Vollzeit rund 2.500 Euro brutto im Monat. Die Gehaltsspanne liegt bei 2.150 bis 3.400 Euro. Abhängig ist das Gehalt von Ausbildungsschein, Bundesland und Tarifgebundenheit. 

  • Betreuungskräfte, die den kleinen Schein nach §45a und b gemacht haben, bekommen den Mindestlohn, also 12,41 Euro in der Stunde (Stand: Januar 2024). Das sind circa 2.150 Euro brutto im Monat. Häufig arbeiten Alltagsbegleiter mit kleinem Schein auf Minijob-Basis. Da verdienst du dann 520 Euro brutto im Monat. 
  • Für die Ausbildung nach §§43b und 53b SGB gilt der Pflegemindestlohn – der liegt für Alltagsbegleiter bei 15,50 Euro pro Stunde (Stand: Mai 2024). Das sind rund 2.690 Euro brutto im Monat.

Wenn du in einer öffentlichen oder kirchlichen Einrichtung beschäftigt bist, dann wirst du nach Tarifvertrag TVöD-Pflege bezahlt. Dein Einstiegsgehalt liegt bei rund 2.700 Euro, es sind aber bis zu 3.400 Euro drin. Mehr verdienst du mit Weiterbildungen, z. B. als Fachwirt oder Haus- und Familienpfleger, einem Studium beispielsweise in Soziale Arbeit oder Heilpädagogik oder als selbständiger Alltagsbegleiter.

Was sind die Voraussetzungen, um Alltagsbegleiter zu werden?

Für die Ausbildung zum Alltagsbegleiter gibt es je nach Bildungsanbieter unterschiedliche Voraussetzungen, z. B.  

  • berufliche Vorbildung oder 
  • anderweitige Berufserfahrung in der Pflege, z. B. durch Praktika.
Alltagsbegleiterin zeigt zwei Senioren etwas auf dem iPad.

Deshalb ist auch kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben – mit einem Hauptschul- oder Realschulabschluss hast du aber gute Chancen. Unter Umständen kannst du die Ausbildung auch ohne Schulabschluss machen. Je nach Einrichtung wirst du auch einen Nachweis über deine gesundheitliche Eignung, ein Erste-Hilfe-Zertifikat und ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Wegen der niedrigen Einstiegsbarrieren ist die Alltagsbegleiter-Ausbildung auch für Quereinsteiger geeignet.

Die besten Voraussetzungen für die Alltagsbegleiter-Ausbildung

  • Du besitzt mindestens einen Hauptschulabschluss.
  • Du hast bereits Erfahrung im sozial-pflegerischen Bereich gesammelt.
  • Du bist mindestens 16 Jahre alt.
  • Du kannst gute Noten in den Schulfächern Deutsch, Ethik und Hauswirtschaftslehre vorweisen.
  • Du bist kommunikativ, einfühlsam und verantwortungsbewusst, aber auch selbstständig, psychisch belastbar und hast kein Problem mit Schicht- und Wochenendarbeit.

Welche Fort- und Weiterbildungen gibt es?

  • Fort- und Weiterbildungskurse: In den Bereichen Behindertenarbeit, Kranken- und Altenbetreuung, Hauswirtschaft und Familienhilfe kannst du dich immer weiterbilden.
  • Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann: Wenn du nach der Ausbildung zur Betreuungskraft doch mehr in Richtung Pflege gehen möchtest, kannst du problemlos die beliebte Ausbildung zur Pflegefachkraft machen. 
  • Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen: Diese Weiterbildung dauert zwischen drei und 24 Monate. Du entwickelst Strategien für die Unternehmensführung, planst Projekte und kümmerst dich um alles, was Personalwirtschaft betrifft – alles für Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Nach TVöD kannst du bis zu 4.000 Euro im Monat verdienen. 
  • Haus- und Familienpfleger: Als Haus- und Familienpfleger entlastest du Familien und Alleinstehende, die sich z. B. krankheitsbedingt nicht mehr um den Haushalt und die Kinder kümmern können. Die Weiterbildung dauert zwei bis dreieinhalb Jahre und du verdienst bis zu 3.600 Euro im Monat.  
  • Selbständigkeit: Als Alltagsbegleiter bzw. Betreuungskraft kannst du dich selbstständig machen. Dafür gibt es keine Voraussetzungen, außer die abgeschlossene Ausbildung zum Alltagsbegleiter.
  • Studium: Mögliche Studiengänge für Alltagsbegleiter sind Soziale Arbeit, Pflegepraxis, Pflegemanagement oder Heilpädagogik. Unter Umständen ist das auch ohne Abitur möglich. Informier dich dazu bei den Hochschulen.

Bewerbung als Alltagsbegleiter: Was muss ich beachten?

Für eine Ausbildung zum Alltagsbegleiter bzw. zur Betreuungskraft reicht eine klassische Bewerbung mit Lebenslauf und Anschreiben. In den Anhang gehören Zeugnisse und Bescheinigungen von Praktika oder Nebenjobs. In seltenen Fällen kann es auch sein, dass du keine Bewerbung schreiben musst.

Bewerbungsratgeber

Das verschafft dir einen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern!

Gute Noten in Fächern wie Sozialpädagogik, Ethik oder Hauswirtschaft sind auf jeden Fall ein Pluspunkt für die Bewerbung. Noch besser ist einschlägige Berufserfahrung. Hast du schonmal ein Praktikum oder einen Nebenjob im Altenheim oder einer Behindertenwerkstatt gemacht? Dann schreib das unbedingt mit rein. Singst du in einem Chor, spielst ein Instrument oder bist in einem Sportkurs tätig? Auch damit sticht deine Bewerbung positiv hervor.

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