Die Ausbildungsvergütung ist sicherlich die Sache, auf die du dich als Azubi am meisten freust. Endlich verdienst du dein eigenes Geld – wäre da nicht das leidige Thema Steuern & Abgaben. In der Ausbildung wird es dir spätestens nach deiner ersten Lohnabrechnung begegnen. Von deinem Bruttolohn gehen nämlich Sozialabgaben und unter Umständen auch Lohnsteuer und Kirchensteuer ab. Was übrig bleibt ist dein Nettogehalt.
Wir erklären dir, ab wann du Steuern zahlen musst, worauf du dabei achten musst und ob sich eine Steuererklärung für dich als Azubi lohnt.
Im Steuerjahr 2024 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro).
Hinweis: Wir gehen in diesem Ratgeber davon aus, dass du unverheiratet bist und keine Kinder hast – also in Steuerklasse 1 fällst. Die Steuerklasse hat nämlich Einfluss auf die Steuern und Abgaben, die dir von deiner Vergütung abgezogen werden.
Azubis müssen Steuern zahlen, wenn ihre Ausbildungsvergütung bzw. ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 11.604 € im Jahr liegt. Zu den Abgaben gehören Lohnsteuer, Sozialabgaben und ggf. Kirchensteuer. Wer weniger als den Grundfreibetrag verdient, bleibt steuerfrei.
Die Steuerpflicht von Auszubildenden hängt von zwei Dingen ab: Der Ausbildungsvergütung und der Lohnsteuerklasse. Bist du in Lohnsteuerklasse I, darfst du bis zu 1.335 Euro brutto im Monat verdienen. Damit liegst du nämlich knapp unter dem sogenannten Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr (Steuerjahr: 2024). Verdienst du mehr, werden Steuern fällig.
Info: 2023 lag der Grundfreibetrag noch bei 10.908 Euro. Dementsprechend musstest du schon ab einem Bruttogehalt von knapp über 1.260 Euro Steuern zahlen. Du darfst jetzt also rund 75 Euro brutto mehr verdienen, ohne steuerpflichtig zu werden.
Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei genau 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro). Bist du unter der Grenze, musst du keine Steuern zahlen. Bist du drüber werden Lohnsteuer und eventuell Kirchensteuer fällig.
Wichtig: Der Grundfreibetrag bezieht sich nicht auf dein Bruttoeinkommen, sondern auf das zu versteuernde Einkommen! Das berechnet sich wie folgt: jährliches Bruttogehalt abzüglich Sozialabgaben und abzüglich 1.230 Euro Werbungskostenpauschale.
Übrigens: Der Grundfreibetrag erhöht sich von Jahr zu Jahr. Wie hoch der Grundfreibetrag für 2025 ausfällt steht allerdings noch nicht fest.
Jahr | Grundfreibetrag |
---|---|
2024 | 11.604 Euro |
2023 | 10.908 Euro |
2022 | 10.347 Euro |
2021 | 9.744 Euro |
Interessant: Es gibt schon konkrete Pläne für die Anhebung des Grundfreibetrags für die nächsten Jahre. 2025 soll dieser auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro steigen. Das Gesetzesvorhaben ist aber noch nicht final abgeschlossen.
Als Azubi giltst du als Arbeitnehmer und bist je nach Höhe deiner Ausbildungsvergütung auch steuerpflichtig. Neben Lohnsteuer kommt dann unter Umständen auch Kirchensteuer auf dich zu.
Praktisch: Beim Thema Steuern musst du dich um nichts kümmern – das übernimmt nämlich alles dein Ausbildungsbetrieb für dich. Der behält einen Teil deiner Ausbildungsvergütung ein und führt diesen direkt an das Finanzamt ab
Die Lohnsteuer betrifft dich als Auszubildenden erst, wenn du 2024 mehr als den Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr verdienst (2023: 10.908). Das entspricht etwa einer monatlichen Ausbildungsvergütung von knapp 1.335 Euro brutto.
Verdienst du mehr Geld, musst du Lohnsteuer zahlen. Du musst dann aber nicht dein ganzes Einkommen versteuern, sondern nur das, was den Grundfreibetrag von 11.604 Euro übersteigt. Liegst du nur knapp drüber, wird die Lohnsteuer relativ gering ausfallen.
Verdienst du beispielsweise 1.400 Euro brutto, beträgt die monatliche Lohnsteuer knapp 5 Euro. Bei 1.500 Euro brutto werden dir 20 Euro Lohnsteuer von der Ausbildungsvergütung abgezogen.
Good to know: Die Lohnsteuer kannst du dir unter Umständen über die Steuererklärung zurückholen. Wann sich eine Steuererklärung für dich lohnt, worauf du dabei achten musst und wie das überhaupt geht, erfährst du alles in unserem Ratgeber.
Nehmen wir mal an, du verdienst 1.335 Euro brutto im Monat. Das sind dann 16.020 Euro brutto im Jahr. Um dein zu versteuerndes Einkommen zu berechnen, musst du davon jetzt die Sozialabgaben abziehen. Das sind 20,1 % - also knapp 3.220 Euro.
Außerdem musst du noch die 1.230 Euro Werbungskostenpauschale abziehen. Damit ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 11.570 Euro – und damit liegst du unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Du musst also keine Lohnsteuer zahlen!
Übrigens: Bei einem Bruttogehalt von 1.335 Euro landen am Ende des Monats knapp 1.054 Euro auf deinem Konto (netto).
Ausbildungsvergütung | 16.020 Euro |
---|---|
Sozialabgaben | - 3.220 Euro |
Werbungskostenpauschale | - 1.230 Euro |
Zu versteuerndes Einkommen | = 11.570 Euro |
Wichtig: Das Rechenbeispiel bezieht sich auf das Steuerjahr 2024!
Aber Achtung: Weihnachts- und Urlaubsgeld sind nicht lohnsteuerfrei! Sofern du das bekommst, musst du das noch dazurechnen. Es kann nämlich sein, dass du damit dann den Grundfreibetrag überschreitest und lohnsteuerpflichtig wirst. In unserem Rechenbeispiel würden schon knapp 40 Euro reichen, damit du die Grenze überschreitest und Lohnsteuer bezahlen musst.
Das Rechenbeispiel hat dir Spaß gemacht und du findest das Thema Steuern spannend? Dann mach das doch zu deinem Beruf. Es gibt verschiedene Ausbildungen und duale Studiengänge, die sich mit Steuern befassen - zum Beispiel folgende:
Du möchtest ganz einfach wissen, ob und wenn ja, wie viel Lohnsteuer du in der Ausbildung zahlen musst? Dann google nach „Lohnsteuerrechner BMF“. Damit findest du den offiziellen Lohn- und Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Da kannst du dann einfach deine Daten eingeben und der Rechner ermittelt, wie viel Lohnsteuer du bezahlen musst.
Werbungskostenpauschale, Arbeitnehmerpauschbetrag, Werbungskosten oder Pauschbetrag: die vielen verschiedenen Bezeichnungen führen oft zu Unklarheiten. Ganz offiziell heißt es "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" – so steht es im Einkommenstseuergesetz (EStG).
Grundsätzlich geht es dabei um das Thema Werbungskosten. Achtung: damit sind nicht (nur) Kosten für Bewerbungen gemeint. Die Werbungskostenpauschale fasst verschiedene Ausgaben zusammen, die du für deinen Job oder deine Ausbildung hast.
Das Finanzamt geht davon aus, dass du im Jahr eine bestimmte Summe für Werbungskosten ausgibst – 2024 sind das genau 1.230 Euro. Diese Summe wird dann pauschal auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet, wodurch sich das verringert. Das Ganze betrifft dich natürlich auch nur, wenn du Steuern zahlen musst.
Im Klartext: Du musst weniger Einkommen versteuern.
Die Werbungskosten fassen alle Ausgaben zusammen, die du im Rahmen deines Jobs bzw. deiner Ausbildung hast. Das kann zum Beispiel folgendes sein:
Praktisch: Die Werbungskostenpauschale wird automatisch angerechnet – du musst nichts machen und keine Nachweise erbringen, dass du wirklich so viel Geld ausgegeben hast. Hast du mehr als den Pauschbetrag von 1.230 Euro ausgegeben, kannst du das in der Steuererklärung geltend machen. Da brauchst du dann aber unter Umständen auch Nachweise.
Gehörst du der evangelischen oder katholischen Kirche an, musst du Kirchensteuer zahlen - allerdings nur, wenn du auch Lohnsteuer bezahlst. Die Höhe der Kirchensteuer berechnet sich nämlich an der Lohnsteuer: Die Kirchensteuer beträgt 8 bis 9 % von der Lohnsteuer. Zahlst du monatlich 10 Euro Lohnsteuer, beträgt die Kirchensteuer also achtzig bis neunzig Cent.
Bist du in keiner Kirche, musst du natürlich auch keine Kirchensteuer zahlen.
Ab dem 1.1.2021 entfällt der sogenannte Solidaritätszuschlag. Darüber musst du dir also keine Gedanken mehr machen!
Die meisten Azubis sind in Steuerklasse 1, denn sie sind ledig und haben keine Kinder. In welche Steuerklasse du fällst, hängt vom Familienstand ab – also, ob du verheiratet bist oder nicht.
Steuerklasse 1 | ledig (nicht verheiratet), kein Kind |
Steuerklasse 2 | alleinerziehend, mit Kind |
Steuerklasse 3, 4 + 5 | verheiratet |
Hast du keine Kinder und bist auch nicht verheiratet, fällst du in Steuerklasse 1. Die Steuerklassen 3, 4 und 5 werden erst wichtig, wenn du verheiratet bist.
Praktisch: Deine Steuerklasse steht übrigens auch auf deiner Gehaltsabrechnung.
Lohnsteuer und Kirchensteuer sind allerdings nicht das einzige, was am Ende des Monats von deiner Ausbildungsvergütung abgezogen wird. Da gibt es nämlich noch die Sozialabgaben – und die betragen rund 20 % deines Azubi-Gehalts.
Unter dem Überbegriff Sozialabgaben werden verschiedene Versicherungen zusammengefasst:
Während Lohn- und Kirchensteuer nur die Azubis in den bestbezahlten Ausbildungsberufen betreffen, werden die Sozialabgaben bei fast jedem Azubi fällig. Um genau zu sein ab einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 325 Euro – das ist die sogenannte Geringverdienergrenze. Da 2020 der Mindestlohn für Azubis eingeführt wurde (1. Ausbildungsjahr 2024: 649 Euro brutto), gibt es eigentlich keine Azubis mehr, die keine Sozialabgaben zahlen müssen.
Wie viel Sozialabgaben du am Ende genau zahlen musst, hängt von deiner Ausbildungsvergütung ab. Die Abgaben werden nämlich prozentual an deinem Bruttolohn berechnet.
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung kann es zu Schwankungen kommen. Grundsätzlich beträgt die Krankenversicherung 7 % des Bruttogehalts, dazu kommen allerdings noch Zusatzbeiträge der Krankenkasse in Höhe von 1,1–1,3 %.
Bei der Pflegeversicherung spielt hingegen das Alter eine Rolle. Bei kinderlosen Arbeitnehmern steigt die Versicherungshöhe ab dem 23. Lebensjahr von 1,5 auf 1,7 %.
Von deinem Bruttogehalt werden knapp 20% Sozialabgaben abgezogen. Das sind Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Liegst du über dem jährlichen Grundfreibetrag von 11.604 Euro kommen noch Lohnsteuer und eventuell Kirchensteuer dazu.
Rechenbeispiel: Verdienst du 1.000 Euro brutto im Monat, werden dir von deiner Vergütung knapp 200 Euro Sozialabgaben abgezogen. Somit bleiben rund 800 Euro netto übrig. Nach Abzug der Sozialabgaben und den 1.230 Euro Werbungskosten liegst du bei einem zu versteuernden Einkommen von knapp 8.370 Euro. Du musst also keine Lohnsteuer bezahlen.
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