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Steuern in der Ausbildung: Diese Abgaben musst du 2025 als Azubi zahlen

Die Ausbildungsvergütung ist sicherlich die Sache, auf die du dich als Azubi am meisten freust. Endlich verdienst du dein eigenes Geld – wäre da nicht das leidige Thema Steuern & Abgaben. In der Ausbildung wird es dir spätestens nach deiner ersten Lohnabrechnung begegnen. Von deinem Bruttolohn gehen nämlich Sozialabgaben und unter Umständen auch Lohnsteuer und Kirchensteuer ab. Was übrig bleibt ist dein Nettogehalt.

Wir erklären dir, ab wann du Steuern zahlen musst, worauf du dabei achten musst und ob sich eine Steuererklärung für dich als Azubi lohnt.

Update: Das ändert sich 2025 beim Thema Steuern

Im Steuerjahr 2025 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 12.084 Euro (2024: 11.604 Euro).

Hinweis: Wir gehen in diesem Ratgeber davon aus, dass du unverheiratet bist und keine Kinder hast – also in Steuerklasse 1 fällst. Die Steuerklasse hat nämlich Einfluss auf die Steuern und Abgaben, die dir von deiner Vergütung abgezogen werden.

Müssen Azubis Steuern zahlen?

Azubis müssen Steuern zahlen, wenn ihre Ausbildungsvergütung bzw. ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.084 € im Jahr liegt. Zu den Abgaben gehören Lohnsteuer, Sozialabgaben und ggf. Kirchensteuer. Wer weniger als den Grundfreibetrag verdient, bleibt steuerfrei.

Die Steuerpflicht von Auszubildenden hängt von zwei Dingen ab: Der Ausbildungsvergütung und der Lohnsteuerklasse. Bist du in Lohnsteuerklasse I, darfst du bis zu 1.385 Euro brutto im Monat verdienen. Damit liegst du nämlich knapp unter dem sogenannten Grundfreibetrag von 12.084 Euro im Jahr (Steuerjahr: 2025). Verdienst du mehr, werden Steuern fällig.

Info: 2024 lag der Grundfreibetrag noch bei 11.604 Euro. Dementsprechend musstest du schon ab einem Bruttogehalt von knapp über 1.335 Euro Steuern zahlen. Du darfst jetzt also rund 50 Euro brutto mehr verdienen, ohne steuerpflichtig zu werden.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei genau 12.084 Euro (2024: 11.604 Euro). Bist du unter der Grenze, musst du keine Steuern zahlen. Bist du drüber werden Lohnsteuer und eventuell Kirchensteuer fällig. 

Wichtig: Der Grundfreibetrag bezieht sich nicht auf dein Bruttoeinkommen, sondern auf das zu versteuernde Einkommen! Das berechnet sich wie folgt: jährliches Bruttogehalt abzüglich Sozialabgaben und abzüglich 1.230 Euro Werbungskostenpauschale.

Übrigens: Der Grundfreibetrag erhöht sich von Jahr zu Jahr. Es steht auch jetzt schon fest, wie hoch der Grundfreibetrag 2026 ausfallen wird: 12.336 Euro.

Grundfreibetrag 2025 (+2026)

Jahr Grundfreibetrag
2026 12.336 Euro
2025 12.084 Euro
2024 11.604 Euro
2023 10.908 Euro
2022 10.347 Euro
2021 9.744 Euro

Welche Steuern zahlen Azubis?

Als Azubi giltst du als Arbeitnehmer und bist je nach Höhe deiner Ausbildungsvergütung auch steuerpflichtig. Neben Lohnsteuer kommt dann unter Umständen auch Kirchensteuer auf dich zu.

Praktisch: Beim Thema Steuern musst du dich um nichts kümmern – das übernimmt nämlich alles dein Ausbildungsbetrieb für dich. Der behält einen Teil deiner Ausbildungsvergütung ein und führt diesen direkt an das Finanzamt ab

Junger Mensch hält mehrere Euro-Scheine in den offenen Händen

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer betrifft dich als Auszubildenden erst, wenn du 2025 mehr als den Grundfreibetrag von 12.084 Euro im Jahr verdienst (2024: 11.604 Euro). Das entspricht etwa einer monatlichen Ausbildungsvergütung von knapp 1.385 Euro brutto

Verdienst du mehr Geld, musst du Lohnsteuer zahlen. Du musst dann aber nicht dein ganzes Einkommen versteuern, sondern nur das, was den Grundfreibetrag von 12.084 Euro übersteigt. Liegst du nur knapp drüber, wird die Lohnsteuer relativ gering ausfallen. 

Verdienst du beispielsweise 1.450 Euro brutto, beträgt die monatliche Lohnsteuer knapp 6 Euro. Bei 1.600 Euro brutto werden dir 28 Euro Lohnsteuer von der Ausbildungsvergütung abgezogen.

Good to know: Die Lohnsteuer kannst du dir unter Umständen über die Steuererklärung zurückholen. Wann sich eine Steuererklärung für dich lohnt, worauf du dabei achten musst und wie das überhaupt geht, erfährst du alles in unserem Ratgeber.

Ratgeber Steuererklärung als Azubi

Rechenbeispiel: Steuern Azubi-Gehalt

Nehmen wir mal an, du verdienst 1.385 Euro brutto im Monat. Das sind dann 16.620 Euro brutto im Jahr. Um dein zu versteuerndes Einkommen zu berechnen, musst du davon jetzt die Sozialabgaben abziehen. Das sind 20,1 % - also knapp 3.340 Euro.

Außerdem musst du noch die 1.230 Euro Werbungskostenpauschale abziehen. Damit ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 12.050 Euro – und damit liegst du unter dem Grundfreibetrag von 12.084 Euro. Du musst also keine Lohnsteuer zahlen!

Übrigens: Bei einem Bruttogehalt von 1.385 Euro landen am Ende des Monats knapp 1.093 Euro auf deinem Konto (netto).

Ausbildungsvergütung 16.620 Euro
Sozialabgaben - 3.340 Euro
Werbungskostenpauschale - 1.230 Euro
Zu versteuerndes Einkommen = 12.050 Euro

Wichtig: Das Rechenbeispiel bezieht sich auf das Steuerjahr 2025!

Aber Achtung: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind nicht lohnsteuerfrei! Sofern du das bekommst, musst du das noch dazurechnen. Es kann nämlich sein, dass du damit dann den Grundfreibetrag überschreitest und lohnsteuerpflichtig wirst. In unserem Rechenbeispiel würden schon knapp 40 Euro reichen, damit du die Grenze überschreitest und Lohnsteuer bezahlen musst.

Das Rechenbeispiel hat dir Spaß gemacht und du findest das Thema Steuern spannend? Dann mach das doch zu deinem Beruf. Es gibt verschiedene Ausbildungen und duale Studiengänge, die sich mit Steuern befassen - zum Beispiel folgende:

Lohnsteuerrechner: Wie viel Lohnsteuer muss ich als Azubi zahlen?

Du möchtest ganz einfach wissen, ob und wenn ja, wie viel Lohnsteuer du in der Ausbildung zahlen musst? Dann google nach „Lohnsteuerrechner BMF“. Damit findest du den offiziellen Lohn- und Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Da kannst du dann einfach deine Daten eingeben und der Rechner ermittelt, wie viel Lohnsteuer du bezahlen musst.

Was ist die Werbungskostenpauschale?

Werbungskostenpauschale, Arbeitnehmerpauschbetrag, Werbungskosten oder Pauschbetrag: die vielen verschiedenen Bezeichnungen führen oft zu Unklarheiten. Ganz offiziell heißt es "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" – so steht es im Einkommenstseuergesetz (EStG).

Grundsätzlich geht es dabei um das Thema Werbungskosten. Achtung: damit sind  nicht (nur) Kosten für Bewerbungen gemeint. Die Werbungskostenpauschale fasst verschiedene Ausgaben zusammen, die du für deinen Job oder deine Ausbildung hast.

Das Finanzamt geht davon aus, dass du im Jahr eine bestimmte Summe für Werbungskosten ausgibst – 2025 sind das genau 1.230 Euro. Diese Summe wird dann pauschal auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet, wodurch sich das verringert. Das Ganze betrifft dich natürlich auch nur, wenn du Steuern zahlen musst.

Im Klartext: Du musst weniger Einkommen versteuern.

Was gehört zu den Werbungskosten?

Die Werbungskosten fassen alle Ausgaben zusammen, die du im Rahmen deines Jobs bzw. deiner Ausbildung hast. Das kann zum Beispiel folgendes sein:

  • Fahrtkosten
  • Fortbildung
  • Fachbücher
  • Home-Office-Pauschale
  • Berufskleidung
  • Bewerbungen

Praktisch: Die Werbungskostenpauschale wird automatisch angerechnet – du musst nichts machen und keine Nachweise erbringen, dass du wirklich so viel Geld ausgegeben hast. Hast du mehr als den Pauschbetrag von 1.230 Euro ausgegeben, kannst du das in der Steuererklärung geltend machen. Da brauchst du dann aber unter Umständen auch Nachweise.

Kirchensteuer

Gehörst du der evangelischen oder katholischen Kirche an, musst du Kirchensteuer zahlen - allerdings nur, wenn du auch Lohnsteuer bezahlst. Die Höhe der Kirchensteuer berechnet sich nämlich an der Lohnsteuer: Die Kirchensteuer beträgt 8 bis 9 % von der Lohnsteuer. Zahlst du monatlich 10 Euro Lohnsteuer, beträgt die Kirchensteuer also achtzig bis neunzig Cent. 

Bist du in keiner Kirche, musst du natürlich auch keine Kirchensteuer zahlen.

Solidaritätszuschlag

Ab dem 1.1.2021 entfällt der sogenannte Solidaritätszuschlag. Darüber musst du dir also keine Gedanken mehr machen!

Welche Steuerklasse bin ich als Azubi?

Die meisten Azubis sind in Steuerklasse 1, denn sie sind ledig und haben keine Kinder. In welche Steuerklasse du fällst, hängt vom Familienstand ab – also, ob du verheiratet bist oder nicht. 

Steuerklasse 1ledig (nicht verheiratet), kein Kind
Steuerklasse 2alleinerziehend, mit Kind
Steuerklasse 3, 4 + 5verheiratet

Hast du keine Kinder und bist auch nicht verheiratet, fällst du in Steuerklasse 1. Die Steuerklassen 3, 4 und 5 werden erst wichtig, wenn du verheiratet bist.

Praktisch: Deine Steuerklasse steht übrigens auch auf deiner Gehaltsabrechnung.

Wie viel Sozialabgaben müssen Azubis bezahlen?

Lohnsteuer und Kirchensteuer sind allerdings nicht das einzige, was am Ende des Monats von deiner Ausbildungsvergütung abgezogen wird. Da gibt es nämlich noch die Sozialabgaben – und die betragen rund 20 % deines Azubi-Gehalts.

Wie setzen sich die Sozialabgaben zusammen?

Unter dem Überbegriff Sozialabgaben werden verschiedene Versicherungen zusammengefasst:

  • Rentenversicherung: Ein Teil deiner Ausbildungsvergütung fließt in die gesetzliche Rentenversicherung. Das Geld dient also der Altersvorsorge. Wenn du dann später einmal im Ruhestand bist, bekommst du monatlich Rente.
  • Krankenversicherung: Für Krankheitsfälle musst du in der Ausbildung eine eigene Krankenversicherung haben. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Krankenversicherung kannst du dir aber selber aussuchen – vergleichen lohnt sich!
  • Pflegeversicherung: Auch für die sogenannte Pflegeversicherung bezahlst du monatlich einen kleinen Betrag. Die Versicherung ist dafür da, falls du später einmal pflegebedürftig werden solltest.
  • Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitslosenversicherung zahlst du, damit du später abgesichert bist, falls du mal arbeitslos werden solltest.

Während Lohn- und Kirchensteuer nur die Azubis in den bestbezahlten Ausbildungsberufen betreffen, werden die Sozialabgaben bei fast jedem Azubi fällig. Um genau zu sein ab einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 325 Euro – das ist die sogenannte Geringverdienergrenze. Da 2020 der Mindestlohn für Azubis eingeführt wurde (1. Ausbildungsjahr 2024: 649 Euro brutto), gibt es eigentlich keine Azubis mehr, die keine Sozialabgaben zahlen müssen.

Wie viel Sozialabgaben du am Ende genau zahlen musst, hängt von deiner Ausbildungsvergütung ab. Die Abgaben werden nämlich prozentual an deinem Bruttolohn berechnet.

  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Krankenversicherung: 8,1–8,3 %
  • Pflegeversicherung: 1,5 % (ab 23. Lebensjahr 1,7 %)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,2 %

Kranken- & Pflegeversicherung in der Ausbildung

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung kann es zu Schwankungen kommen. Grundsätzlich beträgt die Krankenversicherung 7 % des Bruttogehalts, dazu kommen allerdings noch Zusatzbeiträge der Krankenkasse in Höhe von 1,1–1,3 %.

Bei der Pflegeversicherung spielt hingegen das Alter eine Rolle. Bei kinderlosen Arbeitnehmern steigt die Versicherungshöhe ab dem 23. Lebensjahr von 1,5 auf 1,7 %.

Wie viel wird in der Ausbildung vom Gehalt abgezogen?

Von deinem Bruttogehalt werden knapp 20% Sozialabgaben abgezogen. Das sind Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Liegst du über dem jährlichen Grundfreibetrag von 11.604 Euro kommen noch Lohnsteuer und eventuell Kirchensteuer dazu.

Rechenbeispiel: Verdienst du 1.000 Euro brutto im Monat, werden dir von deiner Vergütung knapp 200 Euro Sozialabgaben abgezogen. Somit bleiben rund 800 Euro netto übrig. Nach Abzug der Sozialabgaben und den 1.230 Euro Werbungskosten liegst du bei einem zu versteuernden Einkommen von knapp 8.370 Euro. Du musst also keine Lohnsteuer bezahlen.

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