Kennst du jemanden, der eine Klasse übersprungen hat? So was geht nicht nur in der Schule, sondern auch während einer Ausbildung. Für eine Ausbildungsverkürzung musst du jetzt kein Überflieger sein – aber natürlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wir erklären dir, welche das sind.
Wie lange deine Ausbildung dauert, ist in der Ausbildungsverordnung des Berufs festgelegt. Es steht auch in deinem Ausbildungsvertrag. So dauert die Ausbildung zum Verkäufer in der Regel zwei Jahre und die zur Kauffrau für Büromanagement drei Jahre. Die reguläre Ausbildungsdauer variiert generell zwischen einem und dreieinhalb Jahren – je nach Beruf. Du kannst deine Ausbildung verkürzen, wenn du zum Beispiel bestimmte Vorkenntnisse mitbringst.
Laut Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gibt es drei Möglichkeiten, wann eine Ausbildungsverkürzung beantragt werden kann: erstens wegen beruflicher Vorkenntnisse, zweitens wegen schulischer Vorbildung und drittens wegen überdurchschnittlicher Leistung.
Hierbei kommt es darauf an, ob du schon Berufserfahrung vorweisen kannst. Vielleicht hast du ja eine Berufsfachschule besucht, eine andere Ausbildung gemacht oder zumindest angefangen? Dann kann es sein, dass für dich eine Verkürzung in Frage kommt. Auch Berufserfahrung durch einen Nebenjob zählt zur beruflichen Vorbildung und kann ein Grund dafür sein, dass du deine Ausbildung verkürzen kannst.
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) werden die beruflichen Vorkenntnisse so unterschieden:
Viele Jugendliche, die nicht sofort ihre Wunschausbildung gefunden haben, absolvieren in der Zwischenzeit eine berufsvorbereitende Maßnahme wie ein Berufsgrundschuljahr oder eine Berufsschule. So nutzen sie die Wartezeit bis zum nächsten Ausbildungsjahr sinnvoll. Und: Mit so einer Maßnahme kann man die neue Ausbildung dann sogar um bis zu ein Jahr verkürzen. Du wirst direkt ins zweite Ausbildungsjahr eingestuft und bekommst dann auch die höhere Vergütung.
Wir wollen dir auf dieser Seite hilfreiche Infos zu den Voraussetzungen geben, wann und ob du deine Ausbildung verkürzen kannst. Ob das letztlich aber wirklich möglich ist, ist immer eine Einzelfall-Entscheidung, die die IHK oder die Handwerkskammer trifft. Du findest hier also Orientierung und Hilfe, aber natürlich keine super sichere Auskunft, weil das Thema auch sehr individuell ist. Teilweise gelten auch in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Auch ein Nebenjob im gleichen Berufsfeld, in dem du auch eine Ausbildung machen möchtest, kann ausschlaggebend für eine Verkürzung sein. Man spricht hier von einschlägiger Berufserfahrung. Interessierst du dich zum Beispiel für die Ausbildung zum Restaurantfachmann und hast du neben der Schule in einem Restaurant gekellnert? Perfekt! Das kann ein Grund sein, warum du deine Ausbildung verkürzen kannst.
Oder du möchtest eine Ausbildung zur Erzieherin machen und hast vorher schon im sozialpädagogischen Bereich gejobbt – oder ein freiwilliges soziales Jahr in einer passenden Einrichtung wie zum Beispiel einem Kinderheim gemacht. Dann ist es gut möglich, dass du dein Anerkennungsjahr verkürzen kannst. Wichtig ist auf jeden Fall, dass du die Verkürzung fristgerecht beantragst und mit deinem Chef und den anderen zuständigen Stellen vereinbarst.
Wenn du eine abgebrochene Berufsausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest, kannst du dir die bereits absolvierte Ausbildungszeit anrechnen lassen. Du kannst die Ausbildung so um maximal 12 Monate verkürzen, also direkt mit dem zweiten Ausbildungsjahr starten. Es wird aber immer im Einzelfall entschieden.
Eine Verkürzung ist auch möglich, wenn du eine ähnliche Ausbildung angefangen oder abgeschlossen hast. Hier kommt es darauf an, ob sich die Grundausbildung der Berufe inhaltlich decken. Man spricht hier von einem einschlägigen Berufsfeld. Als angehende Fachinformatikerin lernst du zum Beispiel im ersten Ausbildungsjahr in der Berufsschule die gleichen berufsübergreifenden Kompetenzen wie eine IT-System-Elektronikerin. Ein anderer Fall: Hast du bereits eine Helferausbildung in der Pflege gemacht, etwa zum Gesundheits- und Pflegeassistenten, kannst du die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau um bis zu ein Jahr verkürzen.
Merk dir: Du hast vor allem dann gute Chancen, deine Ausbildung zu verkürzen, wenn deine zweite Ausbildung Ähnlichkeiten mit deiner ersten Ausbildung hat.
Berufsvorbereitende Maßnahme: Hast du ein Berufsgrundschuljahr oder Ähnliches absolviert?
Einschlägige Berufserfahrung: Hattest du einen Nebenjob in dem Bereich oder hast du einen passenden Freiwilligendienst absolviert?
Vorherige Ausbildung: Hast du bereits eine ähnliche Ausbildung angefangen oder abgeschlossen?
Du kannst dir auch deinen Schulabschluss anrechnen lassen und so deine Ausbildungszeit verkürzen. Falls du nämlich einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hast, kannst du einen Antrag auf Verkürzung stellen. Achte natürlich darauf, welchen Abschluss dein Arbeitgeber voraussetzt. Wenn der sich nur Bewerber mit Abitur wünscht, wird es wahrscheinlich schwierig, eine Verkürzung durchzubekommen.
Möchtest du aber zum Beispiel eine Berufsausbildung machen, für die ein Realschulabschluss vorausgesetzt wird, du aber Fachabi oder Abi hast, dann kannst du die Ausbildungszeit um bis zu zwölf Monate verkürzen. Du hast dann ja zum Beispiel Inhalte in Fächern wie Mathe oder Deutsch, die während der Ausbildung auf dem Stundenplan stehen, bereits in der Schule durchgenommen. Aber denk auch dran: Bei anderen Inhalten wird von dir erwartet, dass du „verpassten“ Stoff selbstständig nachholst.
Der Antrag muss nicht zwingend vor Beginn der Ausbildung eingereicht werden, aber spätestens ein Jahr vor dem Abschluss deiner Ausbildung sollte der Antrag bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Hauptschulabschluss: keine Verkürzung möglich
Mittlere Reife/Realschulabschluss: Verkürzung um 6 Monate möglich
Fachoberschulreife/Fachabitur: 12 Monate
Fachhochschulreife/Abitur: 12 Monate
Die dritte Möglichkeit, seine Ausbildung zu verkürzen, ist die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung. Den Antrag dafür stellst du erst während deiner Ausbildung, nicht vorher schon. Und zwar dann, wenn du bei deiner Zwischenprüfung besonders gut abschneidest. Dein Ausbilder kann dann der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) vorschlagen, dass du eher zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Die Berufsschule muss das dann schriftlich bestätigen.
Dein Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern muss dafür bei 2,49 oder besser liegen. Welche Fächer prüfungsrelevant sind, steht in deiner Ausbildungsordnung. Nicht nur deine schulischen Leistungen sollten überdurchschnittlich sein: Auch dein Betrieb sollte deine praktische Ausbildungsleistung als sehr gut bewerten, also ebenfalls besser als 2,5. Darfst du die Prüfung vorzeitig absolvieren, muss das übrigens nicht extra im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Da ändert sich nichts. Den Antrag für eine Verkürzung der Ausbildungszeit wegen sehr guter Leistungen kannst du zusammen mit deinem Ausbildungsbetrieb frühestens ein halbes Jahr vor deiner Abschlussprüfung stellen.
Es ist theoretisch möglich, mehrere Gründe zur Abkürzung der Ausbildungszeit zu kombinieren. Vielleicht hast du ja das Abitur und bereits viel Berufserfahrung in dem Bereich gesammelt. Es gibt allerdings eine Mindestausbildungszeit, die nicht unterschritten werden darf. So darf eine regulär dreijährige Ausbildung sowieso nicht um mehr als 1 Jahr verkürzt werden.
Regelausbildungszeit 3 ½ Jahre: Mindestausbildungszeit 2 ½ Jahre
Regelausbildungszeit 3 Jahre: Mindestausbildungszeit 2 Jahre
Regelausbildungszeit 2 Jahre: Mindestausbildungszeit 1 ½ Jahre
Um die Ausbildungszeit zu verkürzen, musst du zusammen mit deinem Ausbildungsbetrieb einen schriftlichen Antrag bei der jeweiligen zuständigen Stelle einreichen. Man spricht von einem Verkürzungsantrag. Das machst du am besten schon vor der Ausbildung, spätestens aber innerhalb der ersten 12 Monate. Zuständige Stellen sind in dem Fall beispielsweise Industrie- und Handelskammern. Die entscheiden dann am Ende auch, ob du die Ausbildung verkürzen darfst.
Den Antrag kannst du nur in Absprache mit deinem Ausbildungsbetriebund deinem Ausbilder stellen, da eine mögliche Verkürzung auch schriftlich in deinem Arbeitsvertrag festgehalten wird – außer bei der Verkürzung wegen überdurchschnittlicher Leistung. Falls du noch minderjährig bist, müssen deine Eltern für dich unterschreiben.
Vielleicht fragst du dich, warum du überhaupt daran denken solltest, die Ausbildung zu verkürzen. Das stärkste Argument ist natürlich, dass du nach einer verkürzten Ausbildung schneller volles Gehalt, also die Bezahlung für Ausgelernte bekommst. Ganz abgesehen vom Geld bringt es aber auch einfach nichts, wenn du dich während der Ausbildung langweilst, weil du schob vorab ganz viel in dem Bereich gearbeitet hast. Und: Bei anderen Arbeitgebern machst du natürlich einen besonders guten Eindruck, wenn du deine Ausbildung wegen sehr guter Leistung früher abschließen konntest.
Eine verkürzte Ausbildungszeit kann sich in manchen Fällen auch auf dein Gehalt auswirken. Wenn du eine berufliche Vorbildung nachweisen kannst, also etwa ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert hast, oder dir eine vorangegangene Ausbildungszeit anrechnen lässt, hast du auch Anspruch auf eine höhere Vergütung. Wenn dir eine Verkürzung um zwölf Monate stattgegeben wird, steigst du in der Regel direkt mit dem Gehalt des zweiten Ausbildungsjahres ein.
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