ODER
Ein altes Sprichwort besagt: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“. Klar, du musst nicht auf ewig als Prüftechnologe arbeiten, aber nach der Ausbildung macht es Sinn, erst einmal in diesem Bereich zu arbeiten. Vielleicht bleibst du der Branche auch auf ewig verbunden. Das Thema Geld spielt sicherlich auch für dich eine Rolle, und deshalb haben wir den Gehaltscheck gemacht. Hier erfährst du, was du während der Ausbildung verdienst und wie es mit den späteren Verdienstmöglichkeiten aussieht.
Die genaue Höhe deiner Ausbildungsvergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise von der Größe oder der Lage des Unternehmens. Erfahrungsgemäß verdienen Auszubildende in den alten Bundesländern etwas mehr als ihre Azubi-Kollegen im Osten des Landes – und große Betriebe zahlen meistens etwas mehr als kleine.
Je nach Bundesland und Größe des Unternehmens verdienen Prüftechnologen-Azubis in der feinkeramischen Industrie zwischen 750 und 980 Euro brutto im Monat. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt das Gehalt auf 800 bis 1030 Euro brutto und im letzten Jahr der Ausbildung kannst du mit 876 bis 1111 Euro rechnen.
Nach deiner Ausbildung verdienst du selbstverständlich mehr. Doch auch die Gehaltsspanne ist größer, und so kann ein Kollege einiges mehr oder weniger verdienen als du. Unter anderem kommt es darauf an, ob dich dein Betrieb nach einem Tarifvertrag bezahlt oder nicht. Diese Tarifverträge können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Außerdem hängt es davon ab, in welcher Branche du tätig bist, also nach welchem Branchen-Tarifvertrag du bezahlt wirst.
In der gewerblichen Wirtschaft liegt das Gehalt von Prüftechnologen bei 2400 bis 3000 Euro. Bitte beachte, dass es sich dabei um Bruttoangaben handelt. Das heißt, du musst noch Abzüge für Steuern einplanen.
Ist dein Ausbildungsunternehmen an keinen Tarifvertrag gebunden, kann das Ausbildungsgehalt und später auch das Einstiegsgehalt frei verhandelt werden. Da ist dann etwas Verhandlungsgeschick gefragt. Grundsätzlich kannst du dich aber trotzdem ganz grob an den Zahlen aus den Tarifverträgen orientieren.
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