ODER
Das Nudelwasser kocht, der Postbote klingelt, die neugierige Nachbarin freut sich auf einen Tratsch, die Apotheke schließt gleich und der Hund möchte Gassi gehen. Der Alltag kann so stressig sein! Dich lässt das kalt, denn du regelst die Situation souverän und das Ganze sogar mit Links? Dann hast du bereits die erste wichtige Eigenschaft einer Familienpflegerin. In diesem Job springst du in solchen Situationen nämlich ein und greifst pflegebedürftigen Menschen unter die Arme. Dabei gehören nicht nur hauswirtschaftliche, sondern auch pädagogische und pflegerische Elemente zu deinen Tätigkeiten.
Als Familienpfleger oder -pflegerin hast du viele Möglichkeiten zur Weiterbildung. Die verschiedenen Weiterbildungen ermöglichen dir dann auch Führungspositionen. Außerdem sind nicht nur deine Tätigkeiten vielseitig, sondern auch dein Einsatzgebiet. Du kannst für städtische oder kirchliche Wohlfahrtsverbände arbeiten oder auch in diversen privaten Betrieben. Alternativ haben Familienpfleger verschiedene Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen. Dein Einsatzgebiet ist also breit gefächert.
Sowohl Hauspfleger, als auch Haus- und Familienpfleger oder nur Familienpfleger sind Begriffe, die den Beruf beschreiben. Einen Unterschied für den Job macht das aber nicht. Die verschiedenen Begriffe spiegeln die Bandbreite des Berufes wider, schließlich kümmerst du dich nicht nur um die Familienmitglieder, sondern auch um den Haushalt und bist somit eine wichtige Hilfe für die Familie.
Deshalb fällt in diesem Kontext auch häufig die Bezeichnung Familienhelfer. Zwar werden die Begriffe Familienhelfer und Familienpfleger oft synonym verwendet, sie unterscheiden sich jedoch darin, dass es sich bei dem Haus- und Familienpfleger um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt. Das trifft auf den Familienhelfer nicht zu. Während man daher in offiziellen Stellenausschreibungen den Begriff Haus- und Familienpfleger findet, wird im Alltag meistens vom Familienhelfer oder von der Familienhelferin gesprochen, was aber dasselbe meint. Die Verwechslung kommt daher, dass die Familienpfleger oft in der Familienhilfe beschäftigt sind.
In der Familienpflege arbeitest du in erster Linie bei den Familien zu Hause. Dabei unterstützt du eine Familie meist nur wenige Wochen, im Schnitt sind es ein bis zwei Wochen. Die Familie bekommst du von deinem Arbeitgeber zugewiesen. Deine Hilfe ist für sie kostenfrei, sofern der Arzt sie verschreibt und Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt leben. Durch die kurze Einsatzzeit wird verhindert, dass eine zu enge Bindung zwischen Pfleger oder Pflegerin und der Familie entsteht. Außerdem wird so das übergeordnete Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt. Du kannst aber auch in verschiedenen Pflegeeinrichtungen arbeiten.
Deine Einsatzorte auf einen Blick
Die Arbeitszeiten sind je nach Einsatzort unterschiedlich und werden meist individuell festgelegt. Meistens beginnt dein Arbeitstag morgens. Wie viele Stunden du bei der Familie verbringst, ist unterschiedlich. An einem typischen Arbeitstag fällt morgens die Hausarbeit an und wenn die Kinder aus der Schule kommen, bereitest du das Essen zu, hilfst bei den Hausaufgaben und spielst mit ihnen. Die Arbeitszeit kann sich auch nur auf den Vormittag beschränken, jedoch solltest du flexibel und dazu bereit sein, gelegentlich Schicht-, Wochenend- und Nachtdienste zu übernehmen.
Die Ausbildung zur Familienpflegerin ist landesrechtlich geregelt. Dabei handelt es sich um eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, die mit einer staatlichen Abschlussprüfung beendet wird. In der Regel dauert die Ausbildung drei Jahre. Die Dauer der Ausbildung hängt aber auch vom Bundesland ab, in Bayern brauchst du nur zwei Jahre. Dabei machst du einige Praktika, zum Beispiel in verschiedenen Pflegeeinrichtungen. Eine dreijährige Ausbildung besteht aus zwei schulischen und einem praktischen Jahr.
Ausbildungsinhalte im Überblick:
1. und 2. Ausbildungsjahr Schulische Ausbildung
Fachbereiche:
3. Ausbildungsjahr Praktischer Teil
Einjähriges Berufspraktikum in einer:
Die Ausbildung ist in vier Bereiche aufgeteilt:
Der Bereich der Pflege beinhaltet die Pflege von erkrankten Familienmitgliedern, Säuglingen und jungen Müttern oder Menschen mit Behinderung. Dabei lernst du zum Beispiel wie man Menschen beim Ankleiden, der Körperpflege oder beim Einkaufen unterstützt. In der Schule lernst du das erstmal an einer lebensechten Puppe, in den Praktika musst du das Erlernte dann an den Menschen umsetzen. Das sind oft einfache Dinge, wie zum Beispiel ihnen richtiges Zähneputzen beibringen. Du lernst aber auch, wie du Medikamente verabreichst und die Menschen dazu anleitest, ihren Alltag selbstständig zu meistern. Dabei gibst du ihnen hilfreiche Tipps (zum Beispiel eben zum Zähneputzen) und zeigst, wie sie die umsetzen können.
Dafür benötigst du natürlich auch Kenntnisse aus der Pädagogik. Dieser Bereich umfasst die Arbeit mit den Kindern der Familie, von der Hilfestellung bei schulischen Aufgaben bis zur kindgerechten Freizeitbeschäftigung. Wie du diese gestaltest, lernst du in praktischen Unterrichtsstunden zusammen mit anderen Azubis, indem ihr miteinander verschiedene Spiele spielt. Oftmals ist Kreativität dabei ein springender Punkt, wenn die Familien zum Beispiel wenig Geld haben. Dabei lernt ihr auch, wie ihr mit schwierigen Situationen umgeht.
Die Unterstützung der Familie in besonderen Lebenslagen gehört auch zum Beruf. Dabei lernst du, wie du die Eltern zu sozialen Anlaufstellen und anderen Hilfsangeboten berätst. Du übernimmst auch die Vermittlung der Angebote. Diese Aufgaben decken den Bereich des Sozialen ab.
Natürlich beinhaltet ein großer Teil der Ausbildung auch die Lehre der Hauswirtschaft. Du lernst, wie du Einkäufe planst, Essen zubereitest, so, dass es auch allen schmeckt und wie du dich schnell in fremden Küchen zurechtfindest. Auf dem Unterrichtsplan stehen Aufgaben wie Nähen, Bügeln, Wäsche waschen. Die erledigt ihr gemeinsam in der Schule und bekommt dabei wertvolle Tipps von den Ausbilderinnen, die euch über die Schulter schauen.
Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen:
Teil 1: schriftlich
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus jeweils einer Klausur in den Fachbereichen: Hauswirtschaft, Pädagogik und Psychologie, Säuglings-, Kinder- und Krankenpflege und Sozialkunde. Die Aufgabenstellung besteht darin, dass du entweder ein vorgegebenes Thema darstellst oder stichwortartig Fragen beantwortest.
Teil 2: mündlich
Auch die mündliche Prüfung beinhaltet die oben genannten Fachbereiche. Aus mindestens zwei dieser Fachbereiche wirst du in drei Fächern geprüft.
Teil 3: fachpraktisch
Im fachpraktischen Teil der Prüfung musst du verschiedene Aufgaben erledigen. Die Aufgaben stammen aus den Bereichen: Erste Hilfe, Nahrungszubereitung, häusliche Pflege von kranken Personen, Kindern und Säuglingen oder jungen Müttern, häusliche Behindertenbetreuung, Beschäftigungslehre und Anleitung, Haus- und Wäschepflege, Kinderbetreuung. Dabei kannst du die Aufgaben zwar kombinieren, solltest aber nicht zu viele verschiedene Bereiche wählen. Insgesamt dauert dieser Teil der Prüfung fünf Stunden.
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