ODER
James Bond hat schon einen beneidenswerten Job. Als britischer Geheimagent darf er ständig die teuersten Autos fahren, schicke Anzüge tragen, um die ganze Erde jetten und Martinis schlürfen. Ach ja, und nebenbei rettet er nur noch kurz die Welt und legt den fiesesten der fiesen Oberbösewichte das Handwerk. Du möchtest auch so einen Job? Na Prima, wie wäre es dann mit der Ausbildung als Beamter Verfassungsschutz (mittlerer Dienst)? Schnittige Sportwagen, exotische Schauplätze und die Lizenz zum Töten können wir dir zwar nicht versprechen. Dafür hilfst du als Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz dabei, gefährliche Aktivitäten wie Terrorismus, Extremismus oder gegnerische Spionage aufzuspüren, die sich gegen die politischen Ordnungen und Wertvorstellungen der Bundesrepublik Deutschland richten. Was du sonst noch über diesen spannenden Beruf wissen musst, das servieren wir dir jetzt. Natürlich geschüttelt, nicht gerührt.
Während der Ausbildung als Beamter Verfassungsschutz (mittlerer Dienst) bist du vor allem dafür zuständig, Informationen über bestimmte Personen oder Personengruppen zu beschaffen, zu analysieren und auszuwerten. Solche Informationen findest du zum Beispiel in Tageszeitungen oder Nachrichtenbeiträgen. Du stehst auch im Kontakt mit Informanten, die die Zielperson kennen oder der gleichen Szene angehören. Wenn nötig, werden Verdächtige sogar überwacht. So können Telefongespräche angezapft oder deren Wohnungen nach Unterlagen wie zum Beispiel Propagandablättern oder Bombenbauplänen durchsucht werden. Bei all diesen Aktionen unterstützt du die leitenden Personen, meistens in der Vorbereitung, aber durchaus auch mal im Einsatz selbst. Einen Großteil der Ausbildung als Beamter Verfassungsschutz (mittlerer Dienst) verbringst du allerdings als Bürosachbearbeiter. Du verwaltest Akten und Unterlagen für die Mitarbeiter aus dem gehobenen Dienst oder kümmerst dich um ein- und ausgehende Zahlungen.
Die Ausbildung als Beamter Verfassungsschutz (mittlerer Dienst) dauert zwei Jahre. Ein paar Monate davon verbringst du an der Akademie für Verfassungsschutz und lernst die theoretischen Grundlagen, zum Beispiel über Staats- und Verfassungsrecht. Im Verfassungsschutz musst du dich nämlich immer an die gesetzlichen Vorgaben und Datenschutzbestimmungen halten. Du lernst auch, wie man sich Informationen beschafft und sie auswertet und welche Rechte Nachrichtendienste haben. Die restliche Zeit arbeitest du beim Bundesamt oder einer der Landesbehörden für Verfassungsschutz. Im Innendienst lernst du die Fachabteilungen und die Verwaltung des Verfassungsschutzes kennen. Aber du bist auch im Außendienst tätig und überwachst zum Beispiel Organisationen, Banden oder Personen, die verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Aktionen zu planen oder durchzuführen. Am Ende der Ausbildung wartet dann eine Laufbahnprüfung auf dich.
Es gibt mehrere Bezeichnungen für den Beruf des Beamten Verfassungsschutz (mittlerer Dienst) - und die variiert je nach Bundesland. Du findest den Beruf auch unter dem Namen Regierungssekretär Verfassungsschutz. Häufig ist auch von der Beamtin im mittleren Dienst Verfassungsschutz die Rede. Wenn du mehr Infos zu Beamtenausbildungen haben willst, dann klicke dich durch unseren Ratgeber!
Eigentlich ist die Ausbildung als Beamtin Verfassungsschutz (mittlerer Dienst) keine „Ausbildung“, sondern ein sogenannter Vorbereitungsdienst. Du bist daher auch kein Azubi, sondern Anwärter. Wie alle Beamten stehst du nämlich in einem anderen Beschäftigungsverhältnis als zum Beispiel ein Angestellter. Das bringt dir einige Vorteile: Du hast zum Beispiel deutlich weniger Abzüge von deinem Gehalt, weil du nichts für die Sozialversicherung zahlen musst und du kannst nicht gekündigt werden. Dafür hast du aber auch einige Pflichten und darfst zum Beispiel nicht streiken.
Um für die Ausbildung als Beamter Verfassungsschutz (mittlerer Dienst) zugelassen zu werden, brauchst du mindestens den Realschulabschluss. Der Hauptschulabschluss reicht nur aus, wenn du zusätzlich noch eine passende Berufsbildung abgeschlossen hast, zum Beispiel als Bürokaufmann. Daneben musst du Deutscher im Sinne des Grundgesetztes oder ein Staatsbürger eines anderen EU-Staates sein. Außerdem darfst du keine Vorstrafen, dafür musst du aber gute Noten in Mathe, Deutsch und Englisch haben.
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