Minol ist ein
Familienunternehmen und zählt zu den führenden Energiedienstleistern. Unsere
Kernkompetenz ist die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und
Betriebskosten. Rund um die Abrechnung hat Minol eine komplette Servicekette
für die Immobilienwirtschaft aufgebaut. Dazu gehören Energie-Dienstleistungen,
ein Service rund um Rauchwarnmelder und die Legionellenprüfung des
Trinkwassers. Vermietern und Verwaltern helfen wir, die Betriebskosten zu
reduzieren und ihre Gebäude rechtssicher zu verwalten. Hausbewohner
unterstützen wir beim Energiesparen. Minol gehört zur Minol-ZENNER-Gruppe mit
weltweit mehr als 2.000 Mitarbeitern.
Zahlen, die zählen. Der Weg von Minol.
- 1948: Gründung der Minol Mineralölimport Stuttgart Werner Lehmann
- 1952: Gründung der Brunata Wärmemesser Werner Lehmann GmbH & Co. KG in Stuttgart
- 1953: Aufbau der verbrauchsabängigen Heizkostenabrechnung zunächst nur in Südwestdeutschland
- 1974: Beginn der Entwicklung und Produktion von Wasserzählern in Stuttgart
- 1983: Entwicklung des Heizkostenverteilers Minotherm II und der ersten Generation von Wärmezählern. Aufbau der bundesweiten Verbrauchsabrechnung
- 1991: Start der Wasserzählerproduktion in Mulda/Sachsen und Entwicklung des ersten elektronischen Funk-Heizkostenverteilers
- 1994: Entwicklung des elektronischen Wärmezählers Minol M
- 1999: Gründung Minol USA
- 2000: Gründung der Minol Meters [Shanghai] Ltd.
- 2005: Die Unternehmensgruppe Minol übernimmt die Aktivitäten der 1903 gegründeten ZENNER-Gruppe. Es entsteht die Minol-ZENNER-Gruppe, die zwei traditionsreiche Firmen vereint
- 2008: Die Minol Unternehmsgruppe ist mit 26 Tochtergesellschaften und über 40 Vertriebspartnern weltweit präsent
- 2009: Minol beginnt mit dem bundesweiten Vertrieb und der Montage von Rauchwarnmeldern und der Übernahme des jährlichen Rauchwarnmelder-Services
- 2010: Die Minol Messtechnik und die Stadtwerke Nürtingen gründen gemeinsam die neue Gesellschaft Minol Energie
- 2012: Minol erweitert das Serviceportfolio um die bundesweite Durchführung der Trinkwasserverordnung auf Legionellen