Die Stadtverwaltung Mülheim bildet in vielen unterschiedlichen Berufen aus. Da wir mitunter nicht jeden Beruf jedes Jahr ausbilden, schreiben wir rechtzeitig freie Ausbildungsplätze aus. Auf unserer Ausbildungs-Hompage findest du weitere Informationen: ausbildung.muelheim-ruhr.de
Der normale Bewerbungsprozess sieht vor, dass du nach deiner
Bewerbung einen Einstellungstest ablegst. Ist dieser erfolgreich gemeistert,
wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn du uns in diesem
Gespräch überzeugt hast, erhältst du im letzten Schritt unsere Zusage.
Hinweis: Bei einigen Berufen (z.B. Fachangestellte/r für Bäderbetriebe oder
Gärtner/in) kann zwischen dem schriftlichen Einstellungstest und dem
Vorstellungsgespräch noch ein Praxistest durchgeführt werden.
Die Ausbildungsplätze für das Folgejahr werden üblicherweise im Sommer auch hier auf unserem Firmenprofil bei Ausbildung.de ausgeschrieben. Der Normalfall ist, dass du dich bis etwa Ende Oktober bei uns bewerben kannst. Am besten informierst du dich rechtzeitig hier bei Ausbildung.de oder auf unserer Ausbildungs-Homepage unter: ausbildung.muelheim-ruhr.de
Da wir bedarfsgerecht ausbilden (d.h. es werden nur so viele Azubis eingestellt wie zukünftig neue Mitarbeiter benötigt werden) schwankt diese Zahl von Jahr zu Jahr.
Alle Ausbildungsberufe (mit Ausnahme der Bachelor-Studenten) erhalten das tariflich festgelegte Ausbildungsentgelt. Dieses sieht zurzeit so aus (Stand März 2015):
Bachelor-Studenten erhalten:
Für alle Ausbildungsberufe (abgesehen vom Dualen Studium zum Bachelor of Laws) gilt, dass grundsätzlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben ist.
Für das Duale Studium zum Bachelor of Laws ist ein erfolgreich absolviertes (Fach-) Abitur Voraussetzung.
Durch einen Gruppenvertrag mit unserer örtlichen Verkehrsgesellschaft bieten wir allen Beschäftigten (also auch unseren Azubis) die Möglichkeit ein stark vergünstigtes VRR-Ticket als Jahres-Abo zu erwerben.
Da wir bedarfsgerecht ausbilden
streben wir für alle unsere Azubis eine Übernahme an.
Verwaltungsfachangestellte und Bachelor of Laws können in der Regel unbefristet
übernommen werden, alle anderen Ausbildungsberufe werden nach erfolgreicher
Ausbildung zunächst für ein Jahr befristet übernommen, mit der Möglichkeit
daran anschließend unbefristet beschäftigt zu werden. Garantiert werden kann
dies natürlich nicht, aber wir haben großes Interesse daran unseren
Auszubildenden eine Perspektive in unserer Stadtverwaltung zu bieten! Unsere Übernahmequote von über 90% zeigt dies deutlich.
Für diesen Schritt brauchen wir noch eine gültige E-Mail-Adresse von dir. Bitte hinterlege sie in deinem Account.