Wir bieten ein duales Studium zum/zum Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d) und eine Berufsausbildung zur/zum Justizfachwirt/in (m/w/d) an.
Für das duale Studium zum/zur Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d) teilt sich das Auswahlverfahren in einen Online-Test sowie ein persönliches Vorstellungsgespräch.
Der Bewerbungsprozess zur/zum Justizfachwirt/in (m/w/d) läuft in der Form ab, dass nach Sichtung der eingereichten Unterlagen eine Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch erfolgt. Vor dem Gespräch wird in Präsenz ein kurzer Rechtschreibtest durchgeführt.
Die Bewerbungsfristen enden unterschiedlich.
Solltest du dich für den Beruf der/des Rechtspflegerin/s (FH)(m/w/d) bewerben wollen, endet die Frist am 31. Oktober des Vorjahres.
Für die Berufsausbildung zum/zur Justizfachwirt/in (m/w/d) endet die Frist zur Einreichung der Bewerbung am 31. August des Vorjahres.
Die Anzahl der Stellen wird jedes Jahr nach Bedarf ermittelt. Für das kommende Einstellungsjahr werden 25 Stellen für das duale Studium zum/zur Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d) und 75 Stellen für die Berufsausbildung zum/zur Justizfachwirt/in(m/w/d) ausgeschrieben.
Die sogenannten Anwärtergrundbeträge entnehmen sich der zeitlich gültigen Besoldungstabelle des Landes Schleswig-Holstein. Mit Stand vom 01.12.2022 werden die Rechtspflegeranwärter(m/w/d) in Höhe von 1.394,56 € brutto und die Anwärter zum/zur Justizfachwirt/in (m/w/d) in Höhe von 1.317,18 € brutto monatlich vergütet.
Justizfachwirte/-innen (m/w/d) benötigen mindestens einen erfolgreichen mittleren Schulabschluss (MSA) oder einen erfolgreichen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) mit einer der Laufbahn förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung.
Die Anwärter sind den jeweiligen Ausbildungsgerichten einer Ausbildungsleitung zugewiesen, die vor Ort die Betreuung übernehmen.
Bei Bedarf werden Gespräche geführt.
Das ist leider nicht möglich.
Die Chancen sind sehr gut. Sollten nach erfolgreich abgeschlossener Laufbahnprüfung Stellen frei sein, kommt eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in Frage.
Hier gilt zwischen den beiden Berufen zu unterscheiden.
Als Rechtspfleger/in (m/w/d) besteht die Möglichkeit der Beförderungen zum/zur
Justizfachwirte/-innen können sich unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für den Gerichtsvollzieherdienst oder zum Studiengang Diplom-Rechtspfleger/in qualifizieren.
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