Polizei Baden-Württemberg

Häufige Fragen zur Ausbildung – Polizei Baden-Württemberg

Wo erhalte ich alle notwendigen Informationen zur Bewerbung für die Polizei Baden-Württemberg?

Alle Informationen zur Bewerbung erhältst Du unter Ausbildung & Studium – Karriere Polizei BW (karriere-polizei-bw.de) oder bei Deiner zuständigen Einstellungsberatung unter Einstellungsberatung – Karriere Polizei BW (karriere-polizei-bw.de)

Welchen Bildungsabschluss benötige ich für eine Einstellung bei der Polizei Baden-Württemberg?

Für eine Einstellung im mittleren Polizeivollzugsdienst
mindestens einen mittleren Bildungsabschluss (beziehungsweise einen als gleichwertig anerkannten mittleren Bildungsabschluss). Eine Einstellung ist auch mit einem höheren Bildungsabschluss (Abitur, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss) möglich.


Für eine Einstellung im gehobenen Polizeivollzugsdienst:
höherer Bildungsabschluss (Abitur, Fachhochschulreife oder oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss).

Wann muss ich meine Bewerbung abgeben?
Bewerbungsschluss:
  • Einstellungstermin März: 30.September des Vorjahres
  • Einstellungstermin September: 31. Dezember des Vorjahres

Unter Karriere Polizei BW (karriere-polizei-bw.de) oder bei unseren Einstellungsberatungen erhältst Du alle Informationen zu den benötigten Bewerbungsunterlagen. 

Du hast schon alle Unterlagen zusammen? Dann direkt hier online bewerben: Übersicht - Bewerbungsportal (polizei-bw.de) 

Benötige ich für die Einstellung einen Führerschein?

Volljährige Bewerberinnen und Bewerber für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst haben am Einstellungstag die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnis Klasse B nachzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber, die am Einstellungstag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erbringen den Nachweis durch Vorlage einer Prüfbescheinigung für das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“.

Hast du dich für den mittleren Polizeivollzugsdienst beworben, bist aber am Einstellungstag noch nicht 17 Jahre alt, musst du die Prüfbescheinigung für das "Begleitete Fahren ab 17 Jahren" spätestens zum Ende des achten Monats des Ausbildungsabschnitts "Basiskurs" vorlegen.

Wenn du dich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst beworben hast, aber am Einstellungstag noch nicht 17 Jahre alt bist, musst du die Prüfbescheinigung für das "Begleitete Fahren ab 17 Jahren" spätestens zum Ende des sechsten Monats der Vorausbildung vorlegen.
Ausnahmen von der Vorlagefrist sind in begründeten Einzelfällen möglich und werden von der Einstellungsbehörde zunächst geprüft. Die Fahrerlaubnis der Klasse B benötigst du aber in jedem Fall.

Wie läuft der Auswahltest ab?
In­for­ma­tio­nen zum In­halt des Aus­wahl­tests gibt es hier:

Ausbildung & Studium – Karriere Polizei BW (karriere-polizei-bw.de)

Wie hoch sind die Anforderungen an meine Sehleistung?
Der­zeit muss man vor dem voll­ende­ten 20. Le­bens­jahr oh­ne Seh­hil­fe (Bril­le/Kon­takt­lin­sen) noch über 50 % Sehleis­tung je Au­ge, ab dem voll­ende­ten 20. Le­bens­jahr noch über 30 % Sehleis­tung oh­ne Seh­hil­fe je Au­ge ver­fü­gen. Ei­ne Ver­bes­se­rung der Sehleis­tung kann ge­ge­be­nen­falls durch ei­ne Au­gen-La­ser-OP er­reicht wer­den.
Du hast noch viele weitere Fragen???

Dann schau gleich auf unserer Karrierewebseite unter FAQ – Karriere Polizei BW (karriere-polizei-bw.de) nach. Hier findest Du alle Antworten zum Bewerbungsverfahren, Auswahltest und Deine Karrieremöglichkeiten bei der Polizei Baden-Württemberg.