Für die ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann wird ein "mittlerer Schulabschluss" (Hauptschule Klasse 10) benötigt oder ein Nachweis der Gleichwertigkeit (aus NRW) bei Schulabschlüssen aus dem Ausland.
Für die Ausbildung in der Pflegefachassitenz ist nur dann mindestens ein "erster Schulabschluss" (Hauptschule Klasse 9 oder gleichwertig) erforderlich, wenn danach eine Ausbildung zur Pflegefachkraft angestrebt wird.
Sie werden von unseren Lehrern und Dozenten betreut und Unterrichtet, Ihre Klassenleitung ist Ihr erster Ansprechpartner. Unsere KlassenleiterInnen sind studierte Pflegepädagogen mit langjähriger Erfahrung in der praktischen Pflege.
Waöhrend der Praxisphasen werden Sie von geschulen Praxisanleitern begleitet und regelmäßig von Ihrer Klassenleitung besucht.
Es werden viele Dokumente für den Ausbildungsstart benötigt. Manche können nur vor Ort beantragt werden. Manche nur mit Wohnsitz in Nordrhein-Westphalen.
Bitte beantragen Sie so früh wie möglich eine Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres Schulabschlusses!
Anerkennungen müssen in NRW beantragt werden!
Für die Anerkennung ausländischer Zugnisse sind in Nordrhein-Westphalen die Bezirksregierungen Köln bzw. Düsseldorf zuständig. Dort jeweils das Dezernat 48.
Für diesen Schritt brauchen wir noch eine gültige E-Mail-Adresse von dir. Bitte hinterlege sie in deinem Account.