Organe der Notarkammer sind der Vorstand und die Versammlung der Mitglieder der Notarkammer. Die Kammerversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Notarkammer. Aufgabe der Kammerversammlung ist es, die Satzung der Notarkammer sowie Richtlinien zu beschließen und die Haushaltsführung zu überwachen. Die Kammerversammlung wählt den Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Vorstand und entscheidet über die Besetzung der Ausschüsse der Notarkammer, die den Vorstand bei seiner Arbeit unterstützen. Der Präsident der Notarkammer vertritt die Körperschaft nach außen. Die laufenden Geschäfte der Notarkammer führt der Geschäftsführer nach Weisung des Vorstands.
Zudem besteht seit 1962 eine Versorgungseinrichtung der Berufsangehörigen und deren Hinterbliebene in Gestalt der Notarversorgungskasse Koblenz, einem durch Landesgesetz errichteten nicht rechtsfähigen Sondervermögen der Notarkammer Koblenz.
Zu den Aufgaben der Notarkammer Koblenz zählt u. a. die Ausbildung und Prüfung der Notarfachangestellten. Die Notarkammer Koblenz bildet jedoch nicht selbst aus, sondern ist für die ihr angeschlossenen Notarinnen und Notare tätig.
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