Landkreis Märkisch-Oderland

Häufige Fragen zur Ausbildung – Landkreis Märkisch-Oderland

Welche Ausbildungen und duale Studiengänge werden angeboten?
  • Ausbildung Verwaltungsfachangestellte*r
  • Ausbildung Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • Ausbildung Vermessungstechniker*in
  • duales Studium Bachelor of Laws (Öffentliche Verwaltung)
  • duales Studium Bachelor of Arts (Soziale Dienste)
  • duales Studium Bachelor of Science (Verwaltungsinformatik)
Wie sieht der Bewerbungsprozess aus?
In 3 Schritten zum Ziel:
  1. Online-Bewerbung: Einreichen eines Anschreibens, Lebenslauf, Zeugniskopien, ...
  2. Einstellungstest: Die Einladung erfolgt nach einer Vorauswahl. Der Test wird online bei dir Zuhause durchgeführt.
  3. Vorstellungsgespräch: Die Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme am Einstellungstest. Das Gespräch beinhaltet eine Selbstpräsentation, Interview, Fall- und Rollenspiele
Bis wann muss man sich bewerben?
Der offizielle Bewerbungsstopp ist immer der 31. Dezember des Vorjahres, in dem eingestellt werden soll.
Was verdienst man während der Ausbildung oder des Studiums?

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes (TVAöD) und beträgt aktuell im 1. Lehrjahr 1.043,26€, 2. Lehrjahr 1.093,20€, 3. Lehrjahr 1.139,02€ brutto.

Die Studierenden erhalten durchgängig ca. 1.371€ brutto.  

Wie sieht die Betreuung während einer Ausbildung oder des Studiums aus?
Unsere Nachwuchskräfte können schnell selbstständig Arbeiten, erhalten anspruchsvolle Aufgaben, haben frühzeitigen Bürgerkontakt und werden durch mehr als 60 kompetente und geschulte Ausbilder*innen in den Fachämtern betreut.

Außerdem gibt es eine Kennenlernwoche für einen bestmöglichen Start, gemeinsame Unternehmungen aller Azubis wie Exkursionen und Teamtage, Austausch mit anderen Verwaltungen und sogar Auslandaufenthalte werden ermöglicht.

Die Ausbildungsleitung begleitet von der Vertragsunterschrift bis zur Abschlussprüfung/Bachelorarbeit, eine engagierte Jugend- und Auszubildendenvertretung macht sich für die Bedürfnisse stark und es steht einem ein eigener „Azubi/Studenten-Pate“ zur Seite.
Unterstützen Sie Ihre Azubis / Studierenden mit irgendwelchen Sonderleistungen?

Unsere Auszubildenden/Studierenden erhalten eine jährliche Sonderzahlung im November eines Jahres und nach Wunsch sogenannte vermögenswirksame Leistungen (Beteiligung an einem Bausparvertrag). Alle Azubis erhalten des Weiteren pro Lehrjahr einen Lehrmittelzuschlag von 50 € und bei bestandener Abschlussprüfung 400€ Brutto als "Belohnung". Außerdem ist es möglich, sich durch den erfolgreichen Abschluss von Zielvereinbarungen bis zu 2 weitere zusätzliche Urlaubstage zu verdienen.

Wie groß sind die Chancen nach fertiger Ausbildung / absolviertem Studium bei Ihnen übernommen zu werden?

Die Chancen auf Übernahme nach Ausbildungs- und Studienabschluss sind sehr groß. Wir bilden immer bedarfsorientiert aus, d. h. wir stellen so viele Auszubildende/Studenten ein, wie wir freie Stellen zur Verfügung haben werden. Wir streben an alle Auszubildenden/Studenten nach bestandener Prüfung in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. In den vergangenen 10 Jahren konnten wir allen Absolventen einen anschließenden Arbeitsvertrag anbieten.

Was für Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?

Nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums kann man in den verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung als Sachbearbeiter/in eingesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit, Lehrgänge und Fernstudiengänge zu absolvieren, welche Sie dazu befähigen, höherwertige Aufgaben und Leitungsfunktionen wahrzunehmen.

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