Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)

Häufige Fragen zur Ausbildung – Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)

Wann kann ich mich bewerben?

Unter www.nrw-verbinden.de findet Ihr unter „Bewerben“ die Rubrik „Offene Stellenanzeigen“.

In jedem Jahr werden hier ab den Sommerferien aktuelle Stellenanzeigen für die Ausbildungsberufe unter Angabe der Bewerbungsfrist veröffentlicht. In der Regel läuft die Bewerbungsfrist bis zum 30.09. eines jeden Jahres. Teilweise wird die Frist verlängert bis zum 31.12. Gibt es keine konkrete Stellenanzeige werden zurzeit keine Auszubildenden in dem Ausbildungsberuf gesucht.

Wo kann ich mich bewerben?
Die Einstellungen erfolgen in unterschiedlichen Niederlassungen und im Betriebssitz. Bewerbungen bitte an die Dienststelle senden, bei der die konkrete Ausbildungsstelle ausgeschrieben ist.
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich beifügen?

Grundsätzlich sollte ein Bewerbungsschreiben, ein Lebenslauf und das Schulabgangszeugnis beigefügt werden. Ist die Schulausbildung noch nicht beendet, bitte das aktuelle Schulzeugnis beifügen. Wird ein bestimmter Schulabschluss gefordert, bitte das entsprechende Zeugnis beifügen, auch wenn zurzeit ein höherer Abschluss angestrebt wird.

Beispiel: Unsererseits wird der Mittlere Bildungsabschluss (Realschule, Hauptschule Typ B) gefordert. Du machst im Moment Abitur. Bitte folgende Zeugnisse beifügen: Letztes Schulzeugnis + Zeugnis über den Mittleren Bildungsabschluss (Zeugnis Klasse 10).

Falls Du schwerbehindert bist, füge bitte eine Kopie Deines Schwerbehindertenausweises bei

Wie sieht der Bewerbungsprozess für eine Ausbildungsstelle aus?

Alle Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein einheitliches Auswahlverfahren. Das Auswahlverfahren besteht aus:

-der Auswertung der Bewerbungsunterlagen mit einer Vorauswahl anhand der Zeugnisnoten,

- einem Eignungstest

- einem Vorstellungsgespräch

- ggfs. Praktischer Test

Benötige ich einen bestimmten Notendurchschnitt um zum Auswahlverfahren eingeladen zu werden?
Ein bestimmter Notendurchschnitt des Zeugnisses wird nicht gefordert, jedoch werden je nach Beruf in bestimmten Fächern gute Noten gefordert. Eine gute Note kann durchaus ein „Befriedigend“ sein.
Benötige ich einen bestimmten Schulabschluss?

Für die meisten handwerklichen Berufe wird ein HauptschulabschlussKlasse10 gefordert.

Für den Beruf „Kaufleute für Büromanagement“, „Baustoffprüfer/in“, „Fachkraft für Straßen und Verkehrstechnik“ ist ein Mittlerer Bildungsabschluss, Fachoberschulreife, erforderlich.

Für die Dualen Studiengänge wird Fachabitur oder Abitur (Uni Siegen) gefordert.

Werde ich nach der Ausbildung übernommen?
Eine Übernahmegarantie sprechen wir nicht aus. Jedoch bilden wir grundsätzlich für den eigenen Bedarf aus.
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen habe?
Grundsätzlich richten sich unsere Bewerbungen an Schülerinnen und Schüler. Aber es kann sich auch jemand bewerben, der schon eine abgeschlossenen Ausbildung hat.
Was verdiene ich?
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag. Zurzeit bekommst Du im ersten Ausbildungsjahr 936,82 €, im zweiten Ausbildungsjahr 990,96 € und im dritten Ausbildungsjahr 1040,61 € (Stand 01.08.2018)

Es gibt eine Frage, die nicht beantwortet wurde? Jetzt Frage stellen