Kraftfahrt-Bundesamt

Häufige Fragen zur Ausbildung – Kraftfahrt-Bundesamt

Welche Ausbildungen/Dualen Studiengänge bieten Sie an?

Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)

Fachinformatiker/in - Systemintegration (m/w/d)

Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung(m/w/d)

Kauffrau/Kaufmann für Digitalisierungsmanagement (m/w/d)

Duales Studium Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) (m/w/d)

Duales Studium Angewandte Informatik (B.Sc.) (m/w/d)

Duales Studium Verwaltungsinformatik (Dipl.) (m/w/d)

Wie sieht der Bewerbungsprozess für eine Ausbildungsstelle bei Ihnen aus?

Die Auswahl der einzustellenden Auszubildenden und Studierenden erfolgt durch einen Auswahlausschuss bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Personal- und Fachbereichs sowie den Interessenvertretungen.

Im ersten Schritt werden die Bewerbenden nach der schulischen Qualifikation und dem erfolgreichen Abschluss des Online-Berufseignungstest für das jeweilige Berufsbild ausgewählt. 

Danach werden die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, um den bisherigen Eindruck in einem persönlichen Gespräch abzurunden. Nach Auswertung aller Ergebnisse trifft das Gremium eine Auswahl der einzustellenden Auszubildenden beziehungsweise Studierenden. Alle bis dahin im Auswahlverfahren verbliebenen Bewerberinnen und Bewerber werden über die Entscheidung informiert.

Bis wann muss man sich für einen Ausbildungsplatz bewerben?

Bewerben Sie sich mindestens ein Jahr vor dem regulären Start der Ausbildung bei uns.

Während des aktiven Ausschreibungszeitraumes bewerben Sie sich bitte über den entsprechenden Link im elektronischen Bewerbungsverfahren. Diesen finden Sie u.a. auf der Homepage des KBA (www.kba.de).

Daneben können Sie Ihre Bewerbung auch jederzeit per Post oder E-Mail (Ausbildung@kba.de) einreichen.

Wie viele Ausbildungsstellen werden jährlich bei Ihnen ausgeschrieben?

Je nach Ausbildungsjahr werden zwischen 15 und 25 Auszubildende bzw. Studierende gesucht.

Wie werden Ausbildungsstellen bei Ihnen vergütet?

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).

1. Ausbildungsjahr: 1.218,26€
2. Ausbildungsjahr: 1.268,20€
3. Ausbildungsjahr: 1.314,02€

Studierende erhalten ein Studienentgelt in Höhe von 1.325,- €. Studiengebühren werden vollständig vom KBA übernommen.

Daneben werden Fahrt- und Unterkunftskosten bei Maßnahmen außerhalb des Ausbildungsortes erstattet.


Brauche ich einen bestimmten Schulabschluss, um eine Ausbildung bei Ihnen zu machen?

Für unsere Ausbildungsberufe benötigen Sie mindestens die Mittlere Reife.

Für unsere Studiengänge hingegen mindestens die Fachhochschulreife.


Wie sieht die Betreuung während einer Ausbildung in Ihrem Betrieb aus?

Der Fachbereich der Aus- und Fortbildung ist Ihr durchgehender Ansprechpartner in allen Ausbildungssituationen. Hier wird Ihre Ausbildung geplant, organisiert und gesteuert. Daneben stehen in allen Fachbereichen kompetente und hilfsbereite Ausbilder/innen zur Verfügung.

Gibt es regelmäßig Feedbackgespräche während der Ausbildung?

Jeder Ausbildungseinsatz endet mit einem Feedbackgespräch zwischen Ihnen und den Ausbilder/innen des Fachbereichs.

Unterstützen Sie Ihre Azubis mit irgendwelchen Sonderleistungen wie z.B. einem Zuschuss zum Busticket?

Das KBA fördert das deutschlandweite Jobticket zur Hälfte, also zu einem Betrag von 23,28 € pro Monat.

Bei Vorlage einer vermögenswirksamen Anlage erhalten Sie monatlich bis zu maximal 13,29 Euro (brutto) vom Arbeitgeber dazu.

Außerdem erhalten Sie eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), welche 90 Prozent des für November zustehenden Entgeltes beträgt.

Weiter gibt es Lernmittelzuschüsse sowie Abschlussprämien.

Wie groß sind die Chancen nach fertiger Ausbildung bei Ihnen übernommen zu werden?

Das KBA bildet ausschließlich für den eigenen Bedarf aus. Bei guten Leistungen steht einer Übernahme daher nichts im Weg.

Was für Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Auszubildende in Ihrem Unternehmen?

Das KBA bietet Fortbildungs- und Aufstiegsmaßnahmen für seine Beschäftigten an. Daneben können auch privat initiierte Fortbildungen oder Studiengänge gefördert werden.

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