Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Wusstest du schon, dass...

es rd. 340.000 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft jährlich gibt?

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  • Gründungsjahr
    1966
  • Mitarbeiter
    5.000
  • Umsatz
    -
  • Branche
    Öffentlicher Dienst

Ausbildung bei Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Die Hamburger Justizbehörde ist eine von elf Fachbehörden des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie nimmt die Aufgaben eines Landesministeriums wahr und ist zuständig für die Rechtspflege in der Hansestadt. Ihren Sitz hat sie in der Drehbahn 36 in Hamburg-Neustadt.

Deine Bewerbung:

Schick uns bis zum 30. April 2025 deine Bewerbung für den Ausbildungsstart zum 1. September bzw. 1. Oktober 2025.

Was wir von dir brauchen:

  • dein aussagekräftiges Bewerbungsschreiben

  • deinen tabellarischen Lebenslauf

  • das Schulabschlusszeugnis oder die letzten beiden Schulzeugnisse

  • ggf. Zeugnisse und/oder Teilnahmebescheinigungen zu weiteren Qualifikationen

Bitte sende uns deine Bewerbung zusammengefasst in einem PDF-Dokument per E-Mail an: karrierejustiz@justiz.hamburg.de

oder per Post an:

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
Referat für Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung
Z21/22
Drehbahn 36
20354 Hamburg


Statement zur Chancengleichheit

Als moderner Arbeitgeber setzt die Freie und Hansestadt Hamburg bewusst auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und strebt zukünftig einen ausgeglichenen Anteil der Geschlechter in der Hamburger Verwaltung an. Unsere Ausbildungen sind für Frauen und Männer gleich gut geeignet. Deshalb wollen wir Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich im gleichen Umfang ansprechen und zu einer Bewerbung ermutigen. Aktuell ist im Bereich der Justizausbildungen das Geschlecht der Männer unterrepräsentiert (§ 3 Abs. 1 und 3 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes). Wir fordern daher Männer ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Auch für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen gilt bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein Einstellungsvorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerber:innen.

Der Senat setzt darüber hinaus gezielt auf mehr kulturelle Vielfalt in der hamburgischen Verwaltung! In unserer Stadt leben mehr als 650.000 Menschen aus den verschiedensten Herkunftsländern. Mehr als ein Drittel aller Hamburger Schülerinnen und Schüler haben einen Migrationshintergrund. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch bei unseren Mitarbeiter:innen widerspiegelt. Kompetenzen wie z. B. die Mehrsprachigkeit oder Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen sind oftmals wertvoll und hilfreich. Wir heißen deshalb auch Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund herzlich willkommen, sich bei uns zu bewerben.

Auszeichnungen