Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Häufige Fragen zur Ausbildung – Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Welche Ausbildungen/Dualen Studiengänge bieten Sie an?

- Duales Studium Rechtspfleger:in

- Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten

- Ausbildung zur/zum Justizsekretär:in


Bis wann muss man sich für einen Ausbildungsplatz bewerben?

Die Bewerbungsfrist ist der 30. April 2025. 

Gibt es regelmäßig Feedbackgespräche während der Ausbildung?

Ja!

Wie groß sind die Chancen nach fertiger Ausbildung bei Ihnen übernommen zu werden?

Die Übernahmechancen nach der Ausbildung sind sehr gut. 

Wie kann ich mich bewerben?

Schick uns bis zum 30. April 2025 deine Bewerbung für den Ausbildungsstart zum 1. September bzw. 1. Oktober 2025.

Was wir von dir brauchen:

  • dein aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
  • deinen tabellarischen Lebenslauf
  • das Schulabschlusszeugnis oder die letzten beiden Schulzeugnisse
  • ggf. Zeugnisse und/oder Teilnahmebescheinigungen zu weiteren Qualifikationen

Bitte sende uns deine Bewerbung zusammengefasst in einem PDF-Dokument per E-Mail an: karrierejustiz@justiz.hamburg.de

oder per Post an:

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
Referat für Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung
Z21/22
Drehbahn 36
20354 Hamburg

Noch Fragen? Schreib uns gerne eine Mail: karrierejustiz@justiz.hamburg.de

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