ODER
Bewerbungen sind jeweils für die Einstellungstermine Februar und September eines jeden Jahres möglich.
Seit Beginn des Jahres 2016 besteht die Möglichkeit, sich über das "Online-Bewerbungsportal" der Polizei Hessen auf einen Studienplatz zu bewerben.
Die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater in Hessen stehen dir bei allen Fragen rund um den Polizeiberuf (vom Auswahlverfahren bis zur Einstellung und dem Studium) als kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner beratend zur Seite. Wir empfehlen dir, vor Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren persönlich oder telefonisch eine Einstellungsberatung zu kontaktieren.
Deine nächste Ansprechstelle findest du auf der Seite Polizei Hessen - Karriere - Einstellungsberatung. Klicke dort bitte auf die für dich zuständige Dienststelle (außerhessische Bewerberinnen und Bewerber wenden sich bitte an die für sich am günstigsten gelegene Einstellungsberatung).
Die Einstellungsberatung ist ein Angebot – keine Verpflichtung. Ggf. können Beratungen auch telefonisch erfolgen.
Die EAV für den Einstellungstermin September werden in der Regel von Januar bis Ende Juni / Anfang Juli durchgeführt; die EAV für den Einstellungstermin Februar von August bis Dezember.
Die Einladung zu den einzelnen EAV orientiert sich grundsätzlich an der Reihenfolge der Bewerbungseingänge und wird – sofern die für das EAV benötigten Bewerbungsunterlagen vorliegen – etwa 4 bis 6 Wochen vor dem konkreten Termin verschickt.
Auf Wunsch / nach Absprache kann eine Einladung auch kurzfristiger oder aber sehr frühzeitig (z.B. bei geplantem Auslandsaufenthalt) erfolgen.
Die Einstellung in die hessische Polizei erfolgt grundsätzlich in die Schutzpolizei. Darüber hinaus stehen wenige Studienplätze für einen Direkteinstieg in die kriminalpolizeiliche Laufbahn zur Verfügung.
Von denjenigen Bewerberinnen und Bewerbern, die für die hessische Polizei generell geeignet sind und eingestellt werden können, kann abhängig vom Bedarf eine gewisse Anzahl direkt in die Laufbahn der Kriminalpolizei eingestellt werden.
Für den Studiengang Kriminalpolizei werden in der Regel Klassen an mehreren der vier Studienorte eingerichtet. Der Studiengang mit der Vertiefungsrichtung „Cyberkriminalist“ wird in der Regel nur an einem Studienort eingerichtet. Um frühzeitig eine bessere Planbarkeit zu erreichen, wird durch das Eignungsauswahlzentrum nach bestandenem EAV die Interessenlage bei denjenigen abgefragt, die mit Ihrem erzielten Testergebnis ggf. zwischen den Studiengängen Kriminal- und Schutzpolizei wählen können. Ob das Ergebnis tatsächlich ausreichen wird, steht erst nach Abschluss der EAV-Phase fest.
Dementsprechend ist eine Bewerbung für die hessische Polizei insgesamt ausreichend, eine spezielle Bewerbung für die Kriminalpolizei ist nicht möglich.
Wir empfehlen, sich schon frühzeitig damit auseinanderzusetzen, welchen Weg man einschlagen möchte und hierzu Informationen aus unterschiedlichen Quellen heranzuziehen. Weniger gute Quellen sind Film und Fernsehen; hilfreiche Quellen sind Angehörige der Polizei im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis sowie unsere Einstellungsberatungen.
Bewerbungen sind bereits ab der Qualifikationsphase Q 1 möglich (bei G 8: 11. Klasse, bei G 9: 12. Klasse).
Die Fachhochschulreife muss vorliegen, um das Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Hessen beginnen zu können (Bachelorstudiengang).
Fachhochschulreife ist nicht gleich Fachhochschulreife!
Hier gibt es länderspezifische Regelungen und ggf. Einschränkungen, die aber ausdrücklich aus dem Kleingedruckten im Zeugnis ersichtlich sind. Daraus kann sich ergeben, dass die Zugangsberechtigung im Einzelfall auf bestimmte Studiengänge oder Bundesländer beschränkt ist. Um Enttäuschungen zu vermeiden, prüfe daher dein Zeugnis genau und frage im Zweifel bei deiner Schule nach.
Die Fachhochschulreife umfasst einen schulischen und einen fachpraktischen Teil!
Somit muss auch der fachpraktische Teil vor dem Start des Polizeistudiums vorliegen (dieser kann also nicht erst im Rahmen des Studiums erlangt werden!).
Bei hessischen Schülerinnen und Schülern muss das Zeugnis der Fachhochschulreife die Schule ausstellen, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt hat. Hierzu ist der Praktikumsnachweis vorzulegen.
Bei außerhessischen Schülerinnen und Schülern kann die Verfahrensweise aufgrund landesspezifischer Regelungen abweichen, so dass von dort ggf. kein Zeugnis ausgestellt wird. In diesem Fall müssen die Nachweise beim staatlichen Schulamt in Darmstadt vorgelegt und für ein Studium an Fachhochschulen in Hessen (wie auch die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung) anerkannt werden.
Um Enttäuschungen und Verzögerungen zu vermeiden, kläre bitte im Vorfeld, ob Art und Dauer deines Praktikums für eine Anerkennung in Hessen ausreichend ist.
Studiert wird in Wiesbaden, Gießen, Kassel oder Mühlheim am Main. Dein Wunsch wird soweit möglich berücksichtigt.
Für diesen Schritt brauchen wir noch eine gültige E-Mail-Adresse von dir. Bitte hinterlege sie in deinem Account.