GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Häufige Fragen zur Ausbildung – GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Welche Ausbildungen/Dualen Studiengänge bieten Sie an?

Wir bieten eine interessante und qualifizierte Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w/d), Notarfachangestellter (m/w/d), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter (m/w/d), Fachinformatiker für Systemintegration (m/w/d) sowie als Fachinformatiker im Bereich Anwedungsentwicklung (m/w/d) an.

Wie sieht der Bewerbungsprozess für eine Ausbildungsstelle bei Ihnen aus?

Bewerben Sie sich gerne schriftlich mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen bei uns. Im Anschluss an die sorgfältige Sichtung Ihrer Unterlagen, erhalten Sie ein Feedback von uns. Im weiteren Verlauf finden ein bis zwei Bewerbungsgespräche und ggf. ein kleiner Einstellungstest statt.

Bis wann muss man sich für einen Ausbildungsplatz bewerben?

Hier gilt: Je früher, desto besser. In der Regel starten wir ein Jahr vor Ausbildungsbeginn mit der Suche nach neuen Talenten.

Brauche ich einen bestimmten Schulabschluss, um eine Ausbildung bei Ihnen zu machen?
Sie sollten mindestens einen guten Schulabschluss der mittleren Reife vorweisen können. Wichtiger ist allerdings, dass Sie mit einer aufgeschlossenen und freundlichen Persönlichkeit überzeugen.
Wie sieht die Betreuung während einer Ausbildung in Ihrem Betrieb aus?

Im Rahmen der Ausbildung durchlaufen Sie die vielfältigen Rechtsgebiete unserer Wirtschaftskanzlei vom Arbeitsrecht bis hin zum Markenrecht, sowie unsere internen Abteilungen. Während der Ausbildung werden Sie stets von erfahrenen Mitarbeitern betreut, welche den Azubis mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Unterstützen Sie Ihre Azubis mit irgendwelchen Sonderleistungen wie z.B. einem Zuschuss zum Busticket?

Wie auch allen anderen Mitarbeiter, wird unseren Azubis ein entsprechendes Jobticket von GÖRG gestellt.

Wie groß sind die Chancen nach fertiger Ausbildung bei Ihnen übernommen zu werden?

Wir sind sehr daran interessiert, nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildung unsere Auszubildenden in ein festes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.

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