Ja, ein Ausbildungsverhältnis mit mehr als 20 Stunden pro Woche ist
notwendig. Eine wöchentliche Arbeitszeit zw. 32 – 35 Stunden ist zu
empfehlen. Es ist auch eine freiberufliche Vereinbarung möglich. Hierbei
ist allerdings nachzuweisen, dass die Studierenden mehr als 20 Stunden
in einem Betrieb tätig sind.
Die Studienvoraussetzungen für Bewerber regelt die Studienordnung.
Voraussetzung für das Bachelor-Studium ist
Ja, die Wahlmöglichkeit besteht während des gesamten Studiums und kann für jede Präsenzphase neu entschieden werden. Du kannst wählen zwischen einer Präsenzphase an einem Studienzentrum, einer Livestream-Präsenzphase oder der Aufzeichnung davon. Du entscheidest, wie Du die Inhalte der einzelnen Studienmodule bearbeiten, damit Du die Prüfung erfolgreich bestehst.
Für die Bearbeitung von Förderungsanträgen nach BAföG wendest Du dich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung in Saarbrücken, Studentenwerk Saarland, unter der Telefonnummer +49 681 302-4992, www.studentenwerk-saarland.de. Für alle Studierende der Hochschule ist das Amt in Saarbrücken zuständig, da der Sitz der Zentrale im Saarland ist. Alle Studiengänge der Hochschule sind förderungsfähig, die Bachelor-Studiengänge mit einem Ausbildungsvertrag.
Die Bezahlung der Studiengebühr wird über den Studienvertrag geregelt. Dieser wird zwischen der DHfPG und den Studierenden geschlossen. Im Bachelor-Studium übernehmen in der Regel die Ausbildungsbetriebe die steuerlich voll absetzbaren Studiengebühren in Höhe von 330,- Euro bzw. 360,- Euro pro Monat.
Aktuell gibt es noch keine rechtlichen Vorschriften bezüglich eines Gehaltes bzw. einer Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung liegt durchschnittlich mit einer 32 - 35 Stunden-Woche bei 400,- bis 700,- Euro monatlich, ansteigend vom ersten bis zum letzten Studienjahr, zuzüglich der Lohnnebenkosten und exkl. der Studiengebühr.
Die Studierenden werden als Auszubildende angemeldet und bei der Krankenkasse über den Betrieb gemeldet. Somit sind sie sozialversicherungspflichtig. Sie haben keinen Studierendenstatus bezüglich der Steuern oder ähnlichem, jedoch besitzen sie einen Studierendenstatus, der sich auf andere mögliche Vergünstigungen, wie z. B. Kino oder öffentliche Verkehrsmittel bezieht. Die Studierenden erhalten hierfür einen Studierendenausweis.
Ja, die DHfPG unterstützt die Vermittlung eines Betriebes über die kostenfreie Jobbörse www.aufstiegsjobs.de. Studieninteressierte bewerben sich selbstständig bei einem möglichen Ausbildungsbetrieb.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Die Ausbildungs- und Studienzeit beträgt 42 Monate. Die studienbegleitenden Prüfungen laut Studienverlaufsplan müssen bestanden sein. Entscheidend für das Bestehen ist der Tag der Bekanntgabe der Ergebnisfeststellung des Prüfungsausschusses der DHfPG. Die Studiengebühr der Bachelor-Studiengänge ist in vollem Umfang von den Studierenden oder dem Ausbildungsbetrieb zu entrichten.
Für Arbeitszeiten oder Arbeitstage gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Ausbildungsbetriebe und die Studierenden dies darüber hinaus frei verhandeln können. Der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub beträgt bei einer 6-Tage-Woche pro Jahr 24 Urlaubstage. Gesetzliches Minimum sind vier Wochen.
Der Abschluss BSA-institutsinterner Prüfungen ist möglich, wenn Studierende die erforderlichen Studieninhalte nachweisen, können Lizenzen nach Antragsstellung anerkannt und ausgestellt werden. Die Studierenden können aus dem Inhalt der Antragsformulare entnehmen, welche Lizenzen anerkannt werden können und welche zusätzlichen BSA-Prüfungen eventuell noch abgelegt werden müssen, um eine Lizenz zu erwerben.
Die Studierenden und Absolventen der DHfPG erhalten bei der Buchung von BSA-Lehrgängen eine Ermäßigung von 20 %.
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