Muss ich Soldat gewesen sein, um als ziviler Beschäftigter bei der Bundeswehr eingestellt zu werden?
Nein. Auszubildende, Arbeitnehmer und Beamte bei der Bundeswehr sind in
einem zivilen Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis beschäftigt. Eine
Verpflichtung als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat ist weder vor noch
während oder nach der Ausbildung beziehungsweise Tätigkeit im zivilen
Bereich der Bundeswehr erforderlich.
Muss ich bei der Bundeswehr eine Uniform tragen?
Nein, zivile Beschäftigte tragen in der Bundeswehr grundsätzlich keine
Uniform. Freiwillig kann man jedoch als Zivilbeschäftigter an
Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilnehmen. Dann ist das Tragen einer
Uniform erforderlich. Zusätzlich gibt es Tätigkeiten, bei denen das
Tragen einer Schutzkleidung Pflicht ist, zum Beispiel bei der Feuerwehr.
Muss ich als ziviler Beschäftigter an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilnehmen?
Eine generelle Verpflichtung zur Teilnahme an Auslandseinsätzen gibt es
nicht, da die Bundeswehrverwaltung ihren Bedarf an zivilen Mitarbeitern
für die Auslandseinsätze derzeit durch Freiwillige decken kann. Die
Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandseinsätzen und Dienstreisen in die
Einsatzgebiete wird sowohl von Arbeitnehmern als auch Beamten jedoch
erwartet.
Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?
Grundsätzlich sollten Sie jeder Bewerbung ein Bewerbungsschreiben, einen
Lebenslauf sowie eine Kopie des Schulabgangszeugnisses beilegen. Falls
Sie schwerbehindert sind, fügen Sie bitte auch eine Kopie des
Schwerbehindertenausweises bei.
Werden Onlinebewerbungen bevorzugt?
Nein. Unabhängig davon, ob die Bewerbung per Post oder elektronisch
eingeht, wird jede Bewerbung nach den selben
Gleichbehandlungsgrundsätzen bearbeitet.
An wen sende ich meine Bewerbung, wenn ich mich für eine Beamtenlaufbahn interessiere?
Die Bewerbungen für Beamtenlaufbahnen werden zum Teil in
unterschiedlichen Dienststellen bearbeitet. Bewerbungen für den
mittleren Dienst werden von einem Karrierecenter der Bundeswehr entgegen
genommen, während die Bewerbungen für Laufbahnen des gehobenen und
höheren Dienstes an das Assessmentcenter für Führungskräfte der
Bundeswehr zu senden sind. Einzelheiten finden sich beim
Navigationspunkt "Bewerbung" bei den jeweiligen Laufbahnen.
An wen sende ich meine Bewerbung für eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr?
Bewerbungen für Berufsausbildungen sind grundsätzlich an das
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum zu senden, das den jeweiligen
Ausbildungsplatz anbietet. Einzelheiten finden sich beim Navigationspunkt "Bewerbung" bei der jeweiligen Stellenausschreibungen.
An wen sende ich meine Bewerbung, wenn ich bereits eine Ausbildung habe?
Sie können sich einerseits für eine weitere Berufsausbildung oder eine
Beamtenlaufbahn bewerben (siehe oben). Wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf
tätig sein wollen, können Sie sich bei den verschiedenen Bundeswehr-Dienstleistungszentren nach freien Stellen erkundigen.
Was passiert mit meiner Bewerbung? Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Für die meisten Berufs- und Laufbahnausbildungen führen die
Einstellungsbehörden eigene Auswahlverfahren durch. Diese umfassen einen
schriftlichen und einen mündlichen Teil. In einigen Fällen wird dies
noch um einen praktischen Teil ergänzt. Die Zulassung zum
Auswahlverfahren erfolgt in erster Linie auf Grundlage der Noten des
Schulabschlusszeugnisses.
Benötige ich einen bestimmten Notendurchschnitt, um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden?
Je nach Bewerberlage und gewähltem Beruf werden unterschiedliche
Notendurchschnitte für die Zulassung zum Auswahlverfahren herangezogen.
Grundsätzlich sind gute Noten in den Hauptfächern
Deutsch und Mathematik, in einer Fremdsprache oder in den
naturwissenschaftlichen Fächern (bei technischen Berufen) von Vorteil.
Wird eine Berufsausbildung bei der Bundeswehrverwaltung auch außerhalb der Bundeswehr anerkannt?
Alle Berufsausbildungen der Bundeswehrverwaltung erfolgen nach den
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, zum Beispiel dem
Berufsbildungsgesetz und den Ausbildungsordnungen. Die Abschlussprüfung
wird - wie bei allen Berufsausbildungen - vor der Industrie-, Handels-
oder Handwerkskammer abgelegt. Sie sind damit überall gültig und
anerkannt.
Die Laufbahnausbildung im Beamtenstatus führt nach der
Laufbahnprüfung zu allgemein gültigen Abschlüssen, die im gesamten
öffentlichen Dienst anerkannt werden.
Werde ich nach einer Berufsausbildung bei der Bundeswehr übernommen?
Leider können nicht alle Auszubildenden nach Abschluss ihrer
Berufsausbildung übernommen werden. Es besteht jedoch immer die
Möglichkeit, sich im Anschluss an die Ausbildung als Soldat auf Zeit zu
verpflichten oder eine Laufbahnausbildung anzuschliessen.
Im
Beamtenbereich werden die Anwärter nach erfolgreichem Abschluss der
Laufbahnprüfung regelmäßig übernommen, es besteht jedoch ebenfalls keine
Übernahmegarantie.
Wo kann ich während einer Berufsausbildung wohnen?
Während der Berufsausbildung werden Auszubildende, die nicht täglich
an ihren Wohnort zurückkehren können, in Jugendwohnheimen,
Privatquartieren oder in Gemeinschaftsunterkünften der Bundeswehr
untergebracht. Minderjährige Auszubildende werden vorrangig in
Jugendwohnheimen kommunaler oder freier Träger oder in Privatquartieren
untergebracht.
Die Kosten der Unterbringung tragen die
Auszubildenden selbst, minderjährige Auszubildende können einen
Unterkunftszuschuss erhalten.
Kann ich auch bei der Bundeswehr eingestellt werden, wenn ich bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen habe?
Ja. Die Bundeswehrverwaltung ist nicht nur Ausbildungsbetrieb, sondern
auch Arbeitgeber für ausgebildete Kräfte. In welchem Bereich Sie
eingestellt werden können, hängt von Ihrem bereits erreichten Abschluss
ab.
Kann ich an verschiedene Orte versetzt werden, wenn ich bei der Bundeswehrverwaltung arbeite? Was bedeutet uneingeschränkte Versetzungsbereitschaft?
Ja. Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich, dass sie aus dienstlichen oder
betrieblichen Gründen im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden können.
Allerdings kommt diese Situation selten vor, der Einsatz im weiteren regionalen Umfeld um den ursprünglichen Dienstort kann aber vorkommen. Diese Maßnahmen erfolgen aber in Absprache mit dem Arbeitnehmer.
Beamte müssen darüber hinaus uneingeschränkt versetzungsbereit sein.
Der Arbeitgeber Bundesrepublik Deutschland behält sich grundsätzlich
vor, seine Beamten im gesamten Bundesgebiet versetzen zu können. Belange
von schwerbehinderten Menschen und besondere soziale Fragestellungen
werden selbstverständlich berücksichtigt.
Gibt es ein Höchstalter um bei der Bundeswehr eingestellt werden zu können?
Für die Berufsausbildungen gibt es kein Bewerbungshöchstalter.
Grundsätzlich bevorzugt die Bundeswehrverwaltung aber Bewerber, die sich
für eine Erstausbildung bewerben. Für die Einstellung in eine
Beamtenlaufbahn der Bundeswehr ist zur Zeit das 50. Lebensjahr als
Regelhöchstalter festgelegt.
Ich bin schwerbehindert. Kann ich trotzdem bei der Bundeswehrverwaltung eingestellt werden?
Ja, alle schwerbehinderten Bewerber werden nach den gesetzlichen
Vorschriften zum Auswahlverfahren eingeladen. Bei gleicher Eignung und
Leistung gegenüber anderen Bewerbern werden sie bevorzugt eingestellt.
Welche Berufe gibt es für Frauen?
Frauen wird der gleiche Zugang zu allen Berufen gewährt wie Männern. Vor
allem in technischen Berufen besteht im Rahmen der Gleichstellung von
Frauen ein großes Interesse an weiblichen Bewerbern.
Lassen sich Beruf und Familie bei der Bundeswehr vereinbaren?
Bei der Bundeswehrverwaltung sind flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit
und Telearbeit möglich. Des Weiteren unterstützt die Bundeswehr ihre
Beschäftigten (Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer) beispielsweise bei der
Suche von Kindertagesstätten.
Auf der Internetseite www.bundeswehr-kinderbetreuung.de finden Sie tagesaktuell alle wichtigen Informationen rund um das Thema.