Diese Ausbildung wird an mehreren Standorten angeboten. Bitte wähle deinen bevorzugten Standort aus.
Ein Beruf mit Verantwortung
Wenn Sie sich für diesen Beruf entscheiden, erwartet Sie ein Studium mit einem Wechsel aus Theorie und Praxis, Bezahlung von Anfang an und mit besten Perspektiven für einen sicheren, abwechslungsreichen Arbeitsplatz in der Justiz mit viel Eigenverantwortung.
Der Beruf des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes – auch im europäischen Vergleich. Denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich. Diese Weisungsfreiheit macht den Beruf besonders attraktiv und gleichzeitig besonders verantwortungsvoll.
Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren.
Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger sind hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig – aber nicht nur.
Zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten bieten sich zum Beispiel in Ministerien, im Justizvollzug und beim Bundesamt für Justiz. Auch in der privaten Wirtschaft sind Rechtspfleger sehr gesucht, unter anderem bei Banken, Versicherungen und Rechtsanwaltskanzleien.
Der Berufsalltag von Rechtspflegern ist geprägt von selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen in vielen rechtlichen Angelegenheiten.
Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören:
Als Beamte des gehobenen Justizdienstes haben Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger einen abwechslungsreichen und attraktiven Arbeitsplatz, der ihnen finanzielle Sicherheit, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie umfangreiche Fortbildungsangebote bietet.
Prüfungsabsolventen werden als Justizoberinspektorin / Justizoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Oberamtsrätin / zum Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13).
Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können in den höheren Dienst aufsteigen oder eine Zusatzausbildung zur Amtsanwältin / zum Amtsanwalt bei einer Staatsanwaltschaft absolvieren.
…im Überblick
Das Studium beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen bzw. den Außenkursen in Ulm und verläuft in drei Abschnitten:
1. Jahr:
Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)
2. Jahr:
Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Studienpraxis)
3. Jahr:
Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss
Der Wechsel von Theorie und Praxis ermöglicht den Studierenden bereits während der Ausbildung praktische Erfahrungen und einen frühen Bezug zu echten Fällen.
…als persönliche Wahl
Grundsätzlich geht es in unterschiedlichen Bereichen immer wieder darum, Sachverhalte zu erfassen, zu ordnen und rechtlich mit Hilfe der einschlägigen Gesetze zu bewerten.
Dafür ist es wichtig, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, präzise zu erfassen und selbst klar und verständlich zu formulieren.
Jura ist zudem eine Wertungswissenschaft. Ob eine rechtliche Entscheidung richtig und gerecht ist, kann deshalb nicht mit naturwissenschaftlicher Eindeutigkeit festgestellt werden, sondern bedarf einer Abwägung verschiedener Argumente und Aspekte. Deshalb sollte es Ihnen Spaß machen zu argumentieren, sich mit anderen auszutauschen und am Ende mit Ihrer abschließenden Entscheidung Verantwortung zu übernehmen.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Rechtspfleger-Studium erfüllen Sie, wenn Sie
Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsverfahren.
Den entsprechenden Link finden Sie auf dieser Seite sowie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Auf Basis der Bewerbungsunterlagen findet eine Vorauswahl statt, nach der Bewerberinnen und Bewerber für das weitere Auswahlverfahren vor Ort eingeladen werden.
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