Voraussichtlich im Mai 2025 schreiben wir das duale Studienangebot erneut für den Ausbildungsstart 2025 aus:
Die Steuerverwaltung des Landes Berlin stellt in 2025 ca. 250 Finanzanwärterinnen und -anwärter ein. Einstellungstermin ist voraussichtlich der 01.09.2025.
Wir bieten...
eine monatliche Besoldung in Höhe von 1.527,45 € brutto** (Stand: 01/2025)
30 Urlaubstage
gute Übernahmechancen und Entwicklungsmöglichkeiten
vielseitige Einsatzgebiete
familienfreundliche Arbeitsbedingungen (z. B. flexible Arbeitszeiten, Eltern-Kind-Arbeitszimmer)
ein anspruchsvolles dreijähriges duales Studium
einen ständigen Wechsel zwischen Fachstudien an der Fachhochschule für Finanzen Brandenburg (Königs Wusterhausen/ Wildau) und berufspraktischen Studienzeiten in einem Berliner Finanzamt
gemeinsam mit unserer Kooperationspartnerin Berlinovo für die Dauer der Ausbildung attraktive Wohnraumlösungen in Form eines begrenzten Kontingents möblierter Mini-Appartements in Berlin für unsere Studierenden. Nähere Informationen unter www.berlinovo.de
Besoldungsgruppe: Anwärterbezüge
Vollzeit mit 40 Wochenstunden
Die Arbeitsgebiete in der Steuerverwaltung sind vielseitig. Als Diplom-Finanzwirtin bzw. Diplom-Finanzwirt ist sowohl eine Tätigkeit im Außenprüfungs- als auch im Innendienst eines Berliner Finanzamtes möglich. Dabei prüfst Du die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und setzt die Steuern nach Maßgabe der Gesetze fest.
die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates
mind. die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
zum Einstellungszeitpunkt das 47. Lebensjahr* noch nicht vollendet
Interesse für rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge
ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsgeschick
gute Lese- und Rechtschreibkenntnisse
Dann bewirb Dich voraussichtlich wieder im Mai 2025 ausschließlich online für den Ausbildungsstart 2025!
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, Abiturzeugnis oder das letzte zur Verfügung stehende Zeugnis
Weitere Hinweise:
Vielfalt ist einer unserer zentralen Organisationswerte. Daher begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.
Die regelmäßige Arbeitszeit während der berufspraktischen Studienzeiten kann auf Antrag um bis zu 50 v. H. verkürzt werden.
Soldatinnen und Soldaten, die gem. § 10 Soldatenversorgungsgesetz einen Anspruch auf eine vorbehaltene Stelle haben, müssen sich unbedingt bei der Vormerkstelle des Landes Berlin in der Verwaltungsakademie Berlin registrieren lassen. Die Registrierungsbestätigung ist der Bewerbung beizufügen. Bewerbungen ohne entsprechende Registrierungsbestätigung werden als freie Bewerbungen und nicht für vorbehaltene Stellen registriert.
Weitere Informationen zum dualen Studium unter: www.berlin.de
Weitere Informationen zur Berliner Verwaltung unter: www.berlin.de
*Bewerberinnen und Bewerber, die zum Einstellungszeitpunkt das 47. Lebensjahr bereits vollendet haben und damit eine Restdienstzeit von mind. 20 Jahren vor Eintritt in den Ruhestand nicht gewährleistet ist, erfüllen die Voraussetzung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Steuerverwaltung gem. § 8a des Landesbeamtengesetzes Berlin (LBG) im Regelfall derzeitig nicht. Hiervon ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen solche Fälle, in denen Kinderbetreuungszeiten oder Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern, Geschwistern oder Kindern) angerechnet werden können. Eine mögliche gesetzliche Anpassung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand führt zugleich zu einer Anpassung der Höchstaltersgrenze bei Einstellung.
** Die im Jahr 2024 auch für Anwärterinnen und Anwärter beschlossene Anpassung der Besoldung ist in diesem Betrag nicht berücksichtigt.
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