Du hast Lust selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten?
Rechtspfleger*innen nehmen neben Richtern Aufgaben in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in ihrem Wirkungskreis bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbstständig und eigenverantwortlich. Rechtspfleger*innen sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen.
Rechtspfleger*innen nehmen neben Richtern Aufgaben in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in ihrem Wirkungskreis bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbstständig und eigenverantwortlich. Rechtspfleger*innen sind nicht an Weisungen von Dienstvorgesetzten gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Die Einsatzgebiete sind sehr vielfältig und bietet ein großes Spektrum an Aufgabenbereichen.
Zu den Einsatzgebieten gehören u.a.:
Rechtsantragstelle: Aufnahme von Klagen und Anträgen
Nachlassgericht: Eröffnen von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen
Familien- und Betreuungsgericht: Bestellung und Überwachung von Vormündern und Betreuern, Festsetzung von Kindesunterhalt
Grundbuchamt: Eintragung von Eigentumswechseln, Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten
Vollstreckungsgericht: Insolvenzverfahren, Kontenpfändungen
Zwangsversteigerungsgericht: Führung der Zwangsversteigerungsverfahren von Grundstücken
Staatsanwaltschaft: Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen
Gerichtsverwaltung: verschiedene Aufgaben, u.a. Führungsaufgaben
Der dreijährige Vorbereitungsdienst umfasst ein 24-monatiges Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim sowie eine praktische Ausbildung von 12 Monaten an einem der sechs Ausbildungsgerichte (Flensburg, Itzehoe, Kiel, Lübeck, Meldorf und Neumünster). Wir sind bemüht, den Einsatz möglichst wohnortnah zu planen.
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