Hilfe im Alltag leisten: Diese Qualifizierung schafft die Basis dafür!
Die meisten Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, möchten möglichst lange und möglichst eigenständig und ihren Bedürfnissen entsprechend zu Hause leben. Hierzu benötigen sie Unterstützung, Betreuung und Versorgung. Eine Aufgabe, die uns alle angeht: Politik und Gesellschaft, Familie und Nachbarschaft, Ehrenamt und Hauptamt.
Wir benötigen eine breite Palette vielfältiger miteinander vernetzter Angebote und Strukturen, damit pflegebedürftige Menschen und ihnen nahestehende Pflegende angemessene Unterstützung finden, die ihrer Person, ihrer Situation und ihrem Lebensumfeld entsprechen.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz stärkt der Bundesgesetzgeber durch vielfältige Leistungsverbesserungen die häusliche Pflege und schafft mit dem § 45b SGB XI die Anspruchsgrundlage für pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Pflege auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Angebote zur Unterstützung im Alltag können sein: Betreuungsangebote, Entlastungsangebote für Pflegende sowie Angebote zur Entlastung im Alltag. Der Bundesgesetzgeber hat zudem die Länder ermächtigt, durch Verordnungen die Umsetzung der Leistungsanforderungen entsprechend auszugestalten. Demnach müssen Anbieter von Unterstützungsangeboten sicherstellen, dass die leistungserbringenden Personen mindestens eine Basisqualifizierung für die Erbringung der Tätigkeit nachweisen, sofern die Person nicht Fachkraft ist (z. B. aufgrund einer mindestens dreijährigen staatlich anerkannten Berufsausbildung).
Mit der Basisqualifizierung werden Helfer*innen oder ehrenamtlich Tätige gut auf die Kontakte mit pflegebedürftigen Menschen, im Besonderen mit Demenzerkrankten und deren Angehörigen vorbereitet. Sie fühlen sich somit in der Kontaktaufnahme mit pflege- und hilfebedürftigen Menschen sicher und können ihre erworbenen Handlungskompetenzen bei der Umsetzung von Angeboten zur Beschäftigung und Aktivierung, im Umgang und in der Kommunikation allen beteiligten Personen im Praxisalltag anwenden.
Du erwirbst mit der Basisqualifizierung theoretisches Wissen, verknüpfst und entwickelst darüber praktische Kompetenzen zur Ausgestaltung der häuslichen Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen. Du wendest Methoden für Sinn stiftende Angebote zur Entlastung der Pflegepersonen und deren Angehörigen im Alltag sicher an. Mit der Basisqualifizierung erwirbst du alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Anschluss alltagsunterstützend tätig zu werden.
Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeiten
Im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote übernehmen Helfer*innen oder ehrenamtlich Tätige
- z.B. die Einzelbetreuung eines hilfebedürftigen Menschen
- oder auch Gruppenangebote z. B. für zu pflegende Menschen mit demenziellen Erkrankungen
- oder führen hauswirtschaftliche Dienstleistungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger durch.
Helfer*innen oder ehrenamtlich Tätige sind nach Landesrecht anerkannt und z. B. in einem Betreuungs- und Entlastungsdienst, einer Tagesstätte berufstätig oder auch ehrenamtlich in einem Helferkreis tätig.