„Ich wollte mir Urlaub zwischen Weihnachten und Silvester nehmen – wurde abgelehnt. Ein Jahr später hat eine andere Azubine in der gleichen Woche frei bekommen. Fand ich echt komisch.“
Dieses Zitat stammt von Timo, Azubi im Einzelhandel im 2. Lehrjahr. Aber du kennst solche Situationen wahrscheinlich auch, oder? Uns erreichen jedenfalls regelmäßig solche Nachrichte, in denen ihr von Problemen mit dem Urlaub in der Ausbildung berichtet. Aber wie sieht die rechtliche Lage da eigentlich genau aus? Wie viel Urlaubsanspruch hat man als Azubi?
Auf dieser Seite haben wir alle relevanten Informationen um den Urlaubsanspruch von Azubis gesammelt und beantworten eure meist gestellten Fragen.
Azubis haben nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei einer normalen Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Urlaubstagen – also immer vier Wochen freie Zeit.
👉 Deshalb wirken die 24 Werktage Mindesturlaub im Gesetz mehr, als sie in der Praxis sind.
24 Werktage x Arbeitstage pro Woche / 6
👉 Egal ob 4-, 5- oder 6-Tage-Woche – am Ende hast du immer mindestens vier Wochen Erholung.
Das Gesetz rechnet noch mit einer Sechs-Tage-Woche, die früher üblich war. Damit alle gleich behandelt werden, wird der Anspruch bis heute in Werktagen angegeben. Für Azubis mit einer Fünf-Tage-Woche wird er automatisch umgerechnet – aus 24 Werktagen werden 20 Urlaubstage.
Ja, genau. Dein Ausbildungsvertrag regelt die Zahl deiner Urlaubstage. Viele Betriebe geben sogar mehr Urlaub als den gesetzlichen Mindestanspruch – vor allem, wenn ein Tarifvertrag gilt.
Ja – aber nur aus betrieblichen Gründen. Und natürlich muss dein Betrieb dir trotzdem ermöglichen, den Urlaub bis Jahresende zu nehmen.
Ja! Für Azubis unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es gibt dir je nach Alter mehr Urlaubstage als dem gesetzlichen Mindestanspruch für Erwachsene.
Alter am 1. Januar | Mindesturlaub laut JArbSchG |
unter 16 Jahre | 30 Werktage (25 Arbeitstage) |
unter 17 Jahre | 27 Werktage (23 Arbeitstage) |
unter 18 Jahre | 25 Werktage (21 Arbeitstage) |
Nein. Dein Urlaubsanspruch ist nicht vom Lehrjahr abhängig. Ob du im 1., 2. oder 3. Lehrjahr bist – das Gesetz macht keinen Unterschied.
Ja. Manche Betriebe gewähren im Laufe der Ausbildung zusätzliche Urlaubstage, z. B. als Anerkennung für gute Leistungen oder bei Übernahme. Das ist aber freiwillig – maßgeblich ist immer, was in deinem Ausbildungsvertrag steht.
Nein, darfst du nicht. Urlaub während der Schulferien ist kein Problem – aber außerhalb der Ferien musst du weiter zur Berufsschule. Selbst wenn du im Betrieb frei hast, musst du in die Berufsschule. Fehlzeiten wegen „Urlaub“ gelten dort als unentschuldigt.
Das gilt auch, wenn du schon 18 oder älter bist: Auch als volljähriger Azubi bleibst du während der Schulzeiten berufsschulpflichtig.
Bei einer schulischen Ausbildung gibt es in der Regel keine eigenen Urlaubstage. Du hast stattdessen die gleichen Ferienzeiten wie an staatlichen Schulen.
Im dualen Studium hängt dein Urlaubsanspruch vom Arbeitsvertrag ab. In der Praxisphase hast du Anspruch wie ein Azubi oder Angestellter. In der Theoriephase gibt es keinen zusätzlichen Urlaub.
Ausbildungstyp | Urlaubstage | Besonderheiten |
---|---|---|
Schulische Ausbildung | Schulferien | Kein Anspruch auf Zusatzurlaub |
Duales Studium | Vertraglich geregelt | Nur während Praxisphase möglich |
Betriebliche Ausbildung | Mind. 24 Werktage | Meist mehr per Vertrag |
Ja, aber nur ein Teil davon. Deinen vollen Jahresurlaub bekommst du erst nach deiner Probezeit. Vorher wächst dein Urlaubsanspruch Stück für Stück: pro Monat um ein Zwölftel.
Beispiel: Nach 3 Monaten stehen dir schon ca. fünf Urlaubstage zu. Diese kannst du – wenn dein Betrieb einverstanden ist – auch schon in der Probezeit nehmen.
👉 Heißt: Urlaub in der Probezeit ist möglich, aber nur anteilig und immer mit Zustimmung deines Betriebs.
Ja, in bestimmten Fällen kannst du bezahlten Sonderurlaub bekommen. Der Anspruch ist aber nicht gesetzlich festgelegt, sondern hängt von deinem Ausbildungsvertrag oder einem Tarifvertrag ab.
Ja, aber nur wenn dein Betrieb zustimmt. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Was du wissen musst:
Nicht unbedingt, Urlaubsgeld ist kein gesetzlicher Anspruch. Ob du welches bekommst, hängt vom Tarifvertrag oder deinem Ausbildungsvertrag ab. Viele Branchen zahlen ein zusätzliches Urlaubsgeld oder eine Jahressonderzahlung (oft mit Weihnachtsgeld verwechselt).
👉 Wichtig: Ob du Urlaubsgeld bekommst und wie viel, steht immer in deinem Arbeitsvertrag – frag im Zweifel mal in deiner Personalabteilung nach.
Wenn du im Urlaub krank wirst, kannst du dir die Tage zurückholen – aber nur mit Attest.
So gehst du vor:
Beachte: Ohne gültiges Attest bekommst du die Urlaubstage nicht zurück!
Damit alles glatt läuft, solltest du bei der Urlaubsplanung systematisch vorgehen:
Tipp: Urlaub ist kein Wunschkonzert – bei Konflikten entscheidet meist die Reihenfolge der Anträge oder die soziale Situation (z. B. Eltern schulpflichtiger Kinder).
Für diesen Schritt brauchen wir noch eine gültige E-Mail-Adresse von dir. Bitte hinterlege sie in deinem Account.