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Na klar hast du auch als Auszubildende oder Auszubildender Urlaub! Wie bei jedem anderen Arbeitnehmer in Deutschland ist das gesetzlich geregelt. Wie viele Urlaubstage du nehmen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel von deinem Alter und natürlich von den Regelungen in deinem Ausbildungsbetrieb.
Auf dieser Seite sagen wir dir, wie viele Urlaubstage dir als Azubi zustehen, wie du deinen Urlaub richtig beantragst und was zu tun ist, wenn du im Urlaub krank wirst.
Du guckst lieber Videos statt Texte zu lesen? Null problemo! Hier beantworten wir dir alle Fragen rund ums Thema Urlaub in der Ausbildung:
Das Wichtigste vorweg: Auch für Azubis gilt das sogenannte Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Darin steht, dass in Deutschland jeder Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen hat. Diese Zahl darf auf keinen Fall unterschritten oder gekürzt werden!
Was viele nicht wissen: Vor dem Gesetz wird zwischen Arbeitstagen und Werktagen unterschieden. Werktage gelten von Montag bis Samstag, Arbeitstage von Montag bis Freitag. Achte genau darauf, was in deinem Ausbildungsvertrag steht. Ein Beispiel: Hast du laut Vertrag einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen, bezieht sich das auf eine 6-Tage-Woche (Mo. – Sa.). Du hast also insgesamt vier Wochen Urlaub.
Diese vier Wochen Jahresurlaub bleiben auch bei einer 5-Tage-Woche bestehen. Allerdings benötigst du dafür keine 24, sondern nur 20 Werktage. Das heißt: Steht in diesem Ausbildungsvertrag „Werktage“, musst du checken, wie viele Wochen Urlaub dir tatsächlich zustehen. Wird von Arbeitstagen gesprochen, gilt bei einer regulären 5-Tage-Woche auch genau die Anzahl an Tagen, die im Vertrag steht.
Wie viele Urlaubstage du nehmen kannst, steht auf jeden Fall in deinem Ausbildungsvertrag. Schau da einfach mal rein, wenn du die genaue Anzahl nicht mehr im Kopf hast. Generell kann man aber sagen, dass die Zahl deiner Urlaubstage von mehreren Faktoren abhängt. Vor allem von deinem Alter, ob du einen Tarifvertrag hast und natürlich von den individuellen Urlaubsregelungen in deinem Ausbildungsbetrieb.
Wenn du mit deinen Urlaubstagen nicht auskommst, kannst du möglicherweise unbezahlten Urlaub nehmen. Einen Anspruch auf zusätzliche, unbezahlte Urlaubstage hast du nicht – such also das Gespräch mit deinem bzw. deiner Vorgesetzten und erkläre deine Situation. Hab aber auf jeden Fall im Hinterkopf, dass sich unbezahlter Urlaub natürlich auf dein Ausbildungsgehalt auswirkt!
Im wievielten Jahr deiner Ausbildung du dich befindest, hat zumindest gesetzlich keinen Einfluss auf deinen Urlaubsanspruch. Auch im ersten Jahr stehen dir mindestens 24 Werktage zu. Es kann aber sein, dass dein Arbeitgeber dir im Laufe deiner Ausbildung mehr freie Tage zugesteht. Ist das der Fall, sollte dazu was in deinem Arbeitsvertrag stehen.
Wenn du als Auszubildende bzw. Auszubildender noch keine 18 Jahre alt bist, gibt es für dich ein paar besondere Regelungen. In diesem Fall gilt für dich nämlich nicht das Bundesurlaubsgesetz, sondern das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Du bist noch in der Probezeit? Dann darfst du normalerweise noch keinen Urlaub nehmen. Laut Bundesurlaubsgesetz musst du sogar danach noch eine Wartezeit einhalten: Du darfst frühestens nach den ersten sechs Monaten deiner Ausbildung das erste Mal Urlaub beantragen.
Der Urlaubsanspruch besteht in dieser Zeit natürlich trotzdem – die Urlaubstage verfallen also nicht, du darfst sie nur möglicherweise erst später im Jahr nehmen. Aber ein kleiner Tipp: Frag mal bei deinem Arbeitgeber nach, ab wann du Urlaub nehmen darfst. Viele Unternehmen drücken gern mal ein Auge zu und lassen ihre Azubis auch schon in der Probezeit oder zumindest direkt danach Urlaub nehmen.
Gehst du zur Berufsschule, bist du in deiner Urlaubsplanung leider etwas eingeschränkt. Dort gelten nämlich die normalen Schulferienzeiten. Urlaub nehmen kannst du außerhalb der Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien nicht.
Natürlich kannst du dir im Betrieb trotzdem Urlaub außerhalb der Ferienzeiten nehmen. Beachte dann aber, dass du trotzdem zur Berufsschule musst. Willst du komplett frei haben, solltest du also hauptsächlich die Schulferien für deinen Urlaub nutzen. Und keine Sorge: Die Ausbildungsbetriebe wissen das und genehmigen Urlaub für Azubis in dieser Zeit daher eigentlich immer.
Es gibt wohl wenig Ärgerlicheres, als im Urlaub flachzuliegen. Glücklicherweise kannst du dir als Arbeitnehmer in Deutschland die Urlaubstage zurückholen, an denen du krank warst. Das gilt natürlich auch für Azubis. Dafür musst du aber ein paar Schritte beachten:
Alle Fragen rund um Krankmeldung, Fehltage, Krankengeld & Co. beantworten wir dir in unserem Ratgeber „Krank in der Ausbildung“ oder im folgenden Video:
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, ist es wichtig, dass du deine Urlaubstage korrekt planst und beantragst.
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