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Urlaub Ausbildung: Hat man in der Ausbildung Ferien?

„Ich wollte mir Urlaub zwischen Weihnachten und Silvester nehmen – wurde abgelehnt. Ein Jahr später hat eine andere Azubine in der gleichen Woche frei bekommen. Fand ich echt komisch.“

Dieses Zitat stammt von Timo, Azubi im Einzelhandel im 2. Lehrjahr. Aber du kennst solche Situationen wahrscheinlich auch, oder? Uns erreichen jedenfalls regelmäßig solche Nachrichte, in denen ihr von Problemen mit dem Urlaub in der Ausbildung berichtet. Aber wie sieht die rechtliche Lage da eigentlich genau aus? Wie viel Urlaubsanspruch hat man als Azubi?

Auf dieser Seite haben wir alle relevanten Informationen um den Urlaubsanspruch von Azubis gesammelt und beantworten eure meist gestellten Fragen.

Urlaubsanspruch in der Ausbildung: Wie viel Urlaub haben Azubis?

Azubis haben nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei einer normalen Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Urlaubstagen – also immer vier Wochen freie Zeit.

Werktage ≠ Arbeitstage: Was soll das heißen?

  • Werktage: Montag bis Samstag (6 Tage pro Woche)
  • Arbeitstage: Montag bis Freitag (5 Tage pro Woche, wenn du im Betrieb nur an 5 Tagen arbeitest)

👉 Deshalb wirken die 24 Werktage Mindesturlaub im Gesetz mehr, als sie in der Praxis sind.

Umrechnung:

24 Werktage x Arbeitstage pro Woche / 6

  • 4-Tage-Woche: 24 × 4/6 = 16 Urlaubstage
  • 5-Tage-Woche: 24 × 5/6 = 20 Urlaubstage
  • 6-Tage-Woche: 24 × 6/6 = 24 Urlaubstage

👉 Egal ob 4-, 5- oder 6-Tage-Woche – am Ende hast du immer mindestens vier Wochen Erholung.

Warum steht im Gesetz 24 Werktage und nicht 20 Urlaubstage?

Das Gesetz rechnet noch mit einer Sechs-Tage-Woche, die früher üblich war. Damit alle gleich behandelt werden, wird der Anspruch bis heute in Werktagen angegeben. Für Azubis mit einer Fünf-Tage-Woche wird er automatisch umgerechnet – aus 24 Werktagen werden 20 Urlaubstage.

Steht der genaue Urlaubsanspruch im Ausbildungsvertrag?

Ja, genau. Dein Ausbildungsvertrag regelt die Zahl deiner Urlaubstage. Viele Betriebe geben sogar mehr Urlaub als den gesetzlichen Mindestanspruch – vor allem, wenn ein Tarifvertrag gilt.

Kann mein Urlaub in der Ausbildung abgelehnt werden?

Ja – aber nur aus betrieblichen Gründen. Und natürlich muss dein Betrieb dir trotzdem ermöglichen, den Urlaub bis Jahresende zu nehmen.

Habe ich als Azubi unter 18 Jahren mehr Urlaub?

Ja! Für Azubis unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es gibt dir je nach Alter mehr Urlaubstage als dem gesetzlichen Mindestanspruch für Erwachsene.

Übersicht: Urlaub nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Alter am 1. Januar Mindesturlaub laut JArbSchG
unter 16 Jahre 30 Werktage (25 Arbeitstage)
unter 17 Jahre 27 Werktage (23 Arbeitstage)
unter 18 Jahre 25 Werktage (21 Arbeitstage)

Ändert sich der Urlaubsanspruch je nach Ausbildungsjahr?

Nein. Dein Urlaubsanspruch ist nicht vom Lehrjahr abhängig. Ob du im 1., 2. oder 3. Lehrjahr bist – das Gesetz macht keinen Unterschied.

Kann mein Arbeitgeber freiwillig mehr Urlaub geben?

Ja. Manche Betriebe gewähren im Laufe der Ausbildung zusätzliche Urlaubstage, z. B. als Anerkennung für gute Leistungen oder bei Übernahme. Das ist aber freiwillig – maßgeblich ist immer, was in deinem Ausbildungsvertrag steht.

Darf ich in der Ausbildung Urlaub nehmen, wenn Berufsschule ist?

Nein, darfst du nicht. Urlaub während der Schulferien ist kein Problem – aber außerhalb der Ferien musst du weiter zur Berufsschule. Selbst wenn du im Betrieb frei hast, musst du in die Berufsschule. Fehlzeiten wegen „Urlaub“ gelten dort als unentschuldigt.

Das gilt auch, wenn du schon 18 oder älter bist: Auch als volljähriger Azubi bleibst du während der Schulzeiten berufsschulpflichtig.

Worauf muss ich beim Urlaub und Berufsschule achten?

  • Urlaub während der Schulferien ist unproblematisch.
  • Urlaub außerhalb der Ferien heißt: Du musst weiter zur Berufsschule!
  • Fehlzeiten in der Schule wegen Urlaubs werden nicht entschuldigt.

Habe ich Urlaub in einer schulischen Ausbildung?

Bei einer schulischen Ausbildung gibt es in der Regel keine eigenen Urlaubstage. Du hast stattdessen die gleichen Ferienzeiten wie an staatlichen Schulen.

Wie ist der Urlaubsanspruch im dualen Studium geregelt?

Im dualen Studium hängt dein Urlaubsanspruch vom Arbeitsvertrag ab. In der Praxisphase hast du Anspruch wie ein Azubi oder Angestellter. In der Theoriephase gibt es keinen zusätzlichen Urlaub.

Übersicht: Wer bekommt wann Urlaub?

Ausbildungstyp Urlaubstage Besonderheiten
Schulische Ausbildung Schulferien Kein Anspruch auf Zusatzurlaub
Duales Studium Vertraglich geregelt Nur während Praxisphase möglich
Betriebliche Ausbildung Mind. 24 Werktage Meist mehr per Vertrag

Kann ich als Azubi in der Probezeit Urlaub nehmen?

Ja, aber nur ein Teil davon. Deinen vollen Jahresurlaub bekommst du erst nach deiner Probezeit. Vorher wächst dein Urlaubsanspruch Stück für Stück: pro Monat um ein Zwölftel.

Beispiel: Nach 3 Monaten stehen dir schon ca. fünf Urlaubstage zu. Diese kannst du – wenn dein Betrieb einverstanden ist – auch schon in der Probezeit nehmen.

👉 Heißt: Urlaub in der Probezeit ist möglich, aber nur anteilig und immer mit Zustimmung deines Betriebs.

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Welche Rechte und welche Pflichten hat man eigentlich in der Ausbildung? In diesem Ratgeber findest du eine Übersicht über alle Rechte und Pflichten von Azubis.

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Gibt es Sonderurlaub in der Ausbildung?

Ja, in bestimmten Fällen kannst du bezahlten Sonderurlaub bekommen. Der Anspruch ist aber nicht gesetzlich festgelegt, sondern hängt von deinem Ausbildungsvertrag oder einem Tarifvertrag ab.

Typische Gründe für Sonderurlaub in der Ausbildung

  • Eigene Hochzeit (1–2 Tage)
  • Geburt deines Kindes (1 Tag)
  • Todesfall eines engen Angehörigen (1–2 Tage)
  • Umzug (in Ausnahmefällen)
  • Prüfungstage (oft durch Betrieb geregelt)

Kann ich in der Ausbildung unbezahlten Urlaub nehmen?

Ja, aber nur wenn dein Betrieb zustimmt. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Was du wissen musst:

  • Unbezahlter Urlaub muss genehmigt werden.
  • Für die Zeit gibt es kein Gehalt.
  • Bei längerer Abwesenheit können Krankenversicherung und Rentenansprüche betroffen sein.
  • Du musst den unbezahlten Urlaub frühzeitig und schriftlich beantragen.

Bekommen Azubis Urlaubsgeld?

Nicht unbedingt, Urlaubsgeld ist kein gesetzlicher Anspruch. Ob du welches bekommst, hängt vom Tarifvertrag oder deinem Ausbildungsvertrag ab. Viele Branchen zahlen ein zusätzliches Urlaubsgeld oder eine Jahressonderzahlung (oft mit Weihnachtsgeld verwechselt).

  • Öffentlicher Dienst (TVAöD): 90 % des November-Entgelts als Jahressonderzahlung
  • Öffentlicher Dienst der Länder (TVA-L): 95 % des November-Entgelts als Jahressonderzahlung
  • Metall- und Elektroindustrie: je nach Tarifvertrag ca. 300–700 € Urlaubsgeld
  • Andere Branchen: eigene Regelungen oder gar kein Urlaubsgeld

👉 Wichtig: Ob du Urlaubsgeld bekommst und wie viel, steht immer in deinem Arbeitsvertrag – frag im Zweifel mal in deiner Personalabteilung nach.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wenn du im Urlaub krank wirst, kannst du dir die Tage zurückholen – aber nur mit Attest.

So gehst du vor:

  1. Sofort zum Arzt
  2. Krankschreibung besorgen
  3. Betrieb unverzüglich informieren

Beachte: Ohne gültiges Attest bekommst du die Urlaubstage nicht zurück!

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Du fühlst dich nicht gut? Dann quäl dich bloß nicht in den Betrieb, sondern meld dich krank! In diesem Ratgeber findest du alle Infos übers Krankmelden als Azubi.

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Wie beantrage ich als Azubi richtig Urlaub?

Damit alles glatt läuft, solltest du bei der Urlaubsplanung systematisch vorgehen:

Schritt-für-Schritt: Als Azubi Urlaub beantragen

  • 📝Vertrag prüfen (Wie viele Urlaubstage hast du?)
  • 💬Urlaubsplanung mit Kollegen & Ausbilder absprechen
  • 📤️Urlaubsantrag schriftlich (ein Online-Tool zählt auch als schriftlicher Antrag) einreichen
  • ⌛️Genehmigung abwarten – nicht vorher buchen!
  • 🏝️Urlaub genießen!

Tipp: Urlaub ist kein Wunschkonzert – bei Konflikten entscheidet meist die Reihenfolge der Anträge oder die soziale Situation (z. B. Eltern schulpflichtiger Kinder).

Häufig gestellte Fragen zum Urlaub in der Ausbildung