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Überstunden als Azubi – das ist ein Thema, das in vielen Betrieben heiß diskutiert wird. Als Azubi bist du da, um den Beruf zu erlernen und nicht, um als günstige Vollzeitarbeitskraft eingesetzt zu werden. Trotzdem kann es manchmal vorkommen, dass du länger arbeiten musst. Hierbei ist es wichtig, dass du deine Rechte kennst und auch weißt, wann und wie du Nein sagen kannst. Überstunden dürfen deine Ausbildung nämlich nicht negativ beeinflussen oder gar zur Regel werden. Wir erklären dir die rechtlichen Rahmenbedingungen und wie du damit umgehen kannst, wenn du zusätzliche Arbeitsstunden leisten musst.
Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass du als Azubi Überstunden machst. Schließlich hast du durch die Prüfungen, die Zeit in der Berufsschule und die Arbeit im Betrieb schon genug zu tun. In manchen Fällen kann es aber notwendig sein, dass auch Azubis mit anpacken und entsprechend mehr arbeiten. Hierbei müssen allerdings bestimmte Regeln beachtet werden.
Rechtlich steht dir dafür in jedem Fall ein entsprechender Freizeitausgleich zu. Das heißt, du kannst eher gehen oder darfst unter Umständen sogar einen Tag frei machen. Es ist aber auch möglich, dass dir deine Überstunden ausgezahlt werden. Welche Regelung in deinem Betrieb gilt, sollte in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten sein.
Als Azubi gelten besondere Regelungen bezüglich der Arbeitszeit. Ein volljähriger Azubi darf maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten. Das sind acht Stunden am Tag bei einer Sechs-Tage-Woche. Mit Überstunden dürfen Azubis über 18 auch bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten. In Ausnahmefällen sind bis zu 60 Stunden in der Woche erlaubt. Das ist aber wie gesagt nur eine Ausnahme. Rechtlich darfst du innerhalb von sechs Monaten eine tägliche Arbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden nicht überschreiten.
Bei minderjährigen Azubis gilt das Jugendschutzgesetz. Das sieht vor, dass du keine Überstunden machen musst. Die maximale Arbeitszeit, die Azubis unter 18 Jahren innerhalb einer Woche leisten dürfen, liegt bei 40 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit liegt bei acht Stunden.
Aber auch hier gibt es bezüglich der Überstunden einige Ausnahmeregelungen:
Als Azubi hast du bestimmte Rechte und Pflichten im Rahmen deines Ausbildungsverhältnisses. Überstunden sind dabei ein Thema, das gut geregelt sein sollte. Grundsätzlich müssen Überstunden im Ausbildungsvertrag oder in einem Tarifvertrag festgehalten sein. Dabei ist besonders wichtig, dass die Überstunden deine Ausbildung nicht negativ beeinträchtigen und die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Sollten Überstunden nicht vereinbart sein oder sind dir die Überstunden zu viel, kannst du das Gespräch mit deinem Ausbilder oder der zuständigen Kammer suchen. Hierfür ist es wichtig, dass du deine Rechte kennst.
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist vorgeschrieben, dass Überstunden entweder besonders zu vergüten sind oder durch Freizeit ausgeglichen werden müssen. Wie genau dein Betrieb das regelt, sollte in deinem Ausbildungsvertrag oder auch im entsprechenden Tarifvertrag stehen.
Freizeitausgleich:
Pro Stunde erhältst du eine Stunde Urlaub.
Lohnausgleich:
Für jede geleistete Überstunde bekommst du die Vergütung einer normalen Arbeitsstunde.
Überstundenzuschlag:
Wie viel du bei Überstunden mehr verdienst, ist entweder in dem Tarifvertrag geregelt, nachdem du bezahlt wirst, oder – wenn du nicht nach Tarif bezahlt wirst – angelehnt an einen in der Branche üblichen Tarifvertrag.
Überstunden sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Sie werden als Teil des Gehalts angesehen und deshalb auch besteuert. Ausnahmen gibt es bei den Zuschlägen für Nacht-, Sonntags-oder Feiertagsarbeit. Für diese Zuschläge gibt es gewisse Freibeträge. Ob du als Azubi überhaupt Nachtschichten übernehmen oder an Sonntagen arbeiten darfst und alle anderen Regelungen findest du in unserem Arbeitszeit-Ratgeber.
Wenn du kündigst oder gekündigt wirst, stellt sich oft die Frage, was mit den angesammelten Überstunden passiert. Generell gilt, dass deine Überstunden nicht verfallen.
Das sind deine Möglichkeiten:
Wichtig ist, dass du einen Blick in deinen Arbeitsvertrag wirfst oder das Gespräch mit der Personalabteilung suchst, da betriebliche Regelungen variieren können.
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