nach oben
Themenübersicht

Schwanger in der Ausbildung: Und jetzt?

Mitten in der Ausbildung und schwanger – dass du in der Situation erstmal total überfordert bist, ist absolut verständlich. Vielleicht können wir dir mit diesem Text ein paar Sorgen nehmen: Du erfährst, wie und ob du deine Ausbildung fortsetzen kannst, wie das mit dem Kündigungsrecht ist und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es für dich gibt.

Du weißt nicht, wie es weitergehen soll? Hol dir Hilfe!

Du bist dir vielleicht noch gar nicht sicher, ob du die Schwangerschaft fortsetzen möchtest? Diese Entscheidung ist super schwierig und die können wir dir natürlich nicht abnehmen. Sicher ist auf jeden Fall: In Deutschland bist du als schwangere Auszubildende durch das Mutterschutzgesetz rechtlich echt gut abgesichert. Angst um deinen Arbeitsplatz sollte deine Entscheidung also nicht beeinflussen. Im Zweifel kannst du dich immer beraten lassen, zum Beispiel vom Hilfetelefon für Schwangere.

Eine schwangere Auszubildende sitzt im Bett

Kann ich meine Ausbildung in der Schwangerschaft fortsetzen?

Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja, du kannst deine Ausbildung in der Schwangerschaft fortsetzen! Ob und wie lange, hängt aber von ganz vielen Faktoren ab, z.B. davon, …

  • … in welchem Ausbildungsjahr du bist,
  • … in welchem Beruf du deine Ausbildung machst und
  • … wie es dir in deiner Schwangerschaft geht.

Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie möglich!

Auch, wenn dir das vielleicht unangenehm ist: Warte am besten nicht so lange damit, deine Chefin oder deinen Chef über deine Schwangerschaft zur informieren. Erst wenn dein Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft weiß, kann er entsprechende Maßnahmen zu deinem Schutz treffen, wie zum Beispiel deinen Arbeitsplatz umgestalten. Dein Arbeitgeber verlangt dann bestimmt ein Attest mit dem errechneten Geburtstermin – falls Kosten dafür anfallen, muss dein Betrieb die übernehmen.

Schwanger im 1., 2. Lehrjahr oder 3. Lehrjahr

Bist du im letzten Ausbildungsjahr und hast du nur noch wenige Monate vor dir, kannst du die Ausbildung mit etwas Glück ganz normal zu Ende führen – das gilt besonders für Ausbildungen im Büro. Dein Arbeitgeber muss auf jeden Fall besondere Vorkehrungen treffen, um dich zu schützen. Arbeitest du in deiner Ausbildung zum Beispiel mit Strahlen, Staub oder Gasen, musst du darauf nach Bekanntwerden der Schwangerschaft verzichten. 

Machst du deine Ausbildung in einem sozialen Beruf, wie zum Beispiel zur Pflegefachfrau oder zur Erzieherin, gelten besonders strenge Regel zum Schutz deiner Gesundheit und der deines Kindes. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dir direkt ein Berufsverbot verordnet. Deine Ausbildung ruht dann bis zum Ende des Mutterschutzes.

Erfährst du noch relativ am Anfang der Ausbildung von deiner Schwangerschaft, im ersten oder zweiten Lehrjahr, wirst du die Ausbildung unterbrechen müssen, sobald du im Beschäftigungsverbot bzw. im Mutterschutz bist. In dieser Zeit ruht das Ausbildungsverhältnis.

Als Schwangere Ausbildung verkürzen

Als Schwangere Ausbildung verkürzen

Du kannst deine Ausbildung unter Umständen verkürzen, wenn du schon im letzten Ausbildungsjahr bist und in der Zwischenprüfung gute Noten hattest. Dann kannst du deinen Abschluss grundsätzlich ein halbes Jahr vorziehen. Sprich dafür am besten mit deinem Ausbilder und mit der zuständigen Kammer.

Mehr erfahren

Kann ich trotz Schwangerschaft meine Prüfungen absolvieren?

Ja, du kannst deine Zwischen- und Abschluss-Prüfungen in der Ausbildung trotz Schwangerschaft absolvieren! Der Mutterschutz bzw. ein mögliches Beschäftigungsverbot gilt zwar für die Arbeit, aber nicht für die Teilnahme an Prüfungen.

Gilt der Mutterschutz auch für Auszubildende?

Ja, auch als Auszubildende gilt für dich das sogenannte Mutterschutzgesetz. Es ist dafür da, die Gesundheit der werdenden Mutter und ihres Kindes im Job sicherzustellen. Geregelt sind darin unter anderem diese Themen:

  • Mutterschutzfristen
  • Beschäftigungsverbote
  • Urlaubsanspruch
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Kündigungsschutz

Mutterschutzfristen

Die sogenannte Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (ET). Sie endet frühestens acht Wochen nach der Entbindung. Du darfst aber auch noch in den letzten sechs Wochen vor dem ET arbeiten, wenn du das ausdrücklich möchtest. Nach der Geburt bist du allerdings dazu verpflichtet, acht Wochen lang zu mit der Ausbildung auszusetzen. Sonderregelungen gibt es zum Beispiel für Frühgeburten und Zwillingsschwangerschaften.

Beschäftigungsverbot

Dein Arzt oder deine Ärztin kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn der Arbeitsplatz nicht für Schwangere geeignet ist und die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet. Angehenden Erzieherinnen, Pflegefachleute oder Heilerziehungspflegerinnen wird zum Beispiel oft direkt ein Beschäftigungsverbort verordnet. In Absprache mit deinem Betrieb kann es aber möglich sein, dass du die Ausbildung zunächst fortsetzt, indem du auf bestimmte Tätigkeiten verzichtest.

Gut zu wissen

Im Beschäftigungsverbot zahlt dir deine Firma weiterhin dein Ausbildungsgehalt.

Urlaubsanspruch

Fehlst du aufgrund eines Beschäftigungsverbots oder weil du dich im Mutterschutz befindest, gilt das als Beschäftigungszeit. Auch während dieser Zeiten entstehen Urlaubsansprüche.

Pflichten des Arbeitgebers

Dein Arbeitgeber hat die Pflicht, deinen Arbeitsplatz sicher zu gestalten. Außerdem gelten für dich strengere Arbeitszeit-Regeln, die dein Betrieb einhalten muss. Dein Arbeitgeber darf nicht einfach allen Kollegen von deiner Schwangerschaft erzählen, lediglich bestimmten Mitarbeitern wie Personalsachbearbeitern oder Vorgesetzten. Übrigens: Bist du minderjährig, darf deine Chefin oder dein Chef auch deine Eltern über deine Schwangerschaft informieren.

Kann mir als schwangere Auszubildende gekündigt werden?

Gute Nachrichten: Als schwangere Auszubildende kann dir nicht gekündigt werden. Du genießt ab dem ersten Tag der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt des Kindes Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz gilt übrigens auch, wenn du deinem Arbeitgeber noch nichts von deiner Schwangerschaft erzählt hast. In diesem Fall hast du nach Zugang der Kündigung zwei Wochen Zeit, um deine Schwangerschaft mitzuteilen. Die Kündigung ist dann unwirksam.

Schwanger in der Probezeit

Erfährst du noch in deiner Probezeit von deiner Schwangerschaft, musst du dir keine Sorgen machen: Auch für schwangere Azubis, die sich noch in der Probezeit befinden, gilt der Kündigungsschutz.

Aber: Dir darf in der Probezeit gekündigt werden, wenn die Kündigung nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, zum Beispiel aus verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen.

Welche Regeln gelten für Schwangere am Arbeitsplatz?

Bist du schwanger, musst du mehr auf dich und deinen Körper Acht geben. Am Anfang der Schwangerschaft ist dir vielleicht öfter übel oder du fühlst dich einfach unwohl. Je weiter die Schwangerschaft voranschreitet, desto umständlicher wird alles für dich und bestimmte Tätigkeiten kannst du nicht mehr so gut ausführen. 

Außerdem ist es wichtig, dass du dich vor bestimmten Krankheiten schützt, die deinem ungeborenen Kind schaden können. Das sind alles Gründe, warum für Schwangere am Arbeitsplatz besondere Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen.

Diese Arbeiten sind für Schwangere tabu:

  1. Schwere körperliche Arbeit: Tätigkeiten, bei denen du schwere Lasten heben, tragen oder bewegen musst, sind nicht erlaubt. 
  2. Arbeiten mit gefährlichen Stoffen: Du darfst nicht mit Chemikalien, giftigen Substanzen oder anderen gefährlichen Stoffen in Berührung kommen. 
  3. Gefährliche Maschinen und Anlagen: Der Umgang mit Maschinen oder Geräten, die ein hohes Verletzungsrisiko bergen, wie zum Beispiel große Industriepressen oder Schneidewerkzeuge, ist für dich tabu.
  4. Arbeiten unter extremen Bedingungen: Tätigkeiten bei extremer Hitze, Kälte oder Nässe sind ebenfalls verboten. Ebenso darfst du nicht in Bereichen arbeiten, die starken Vibrationen oder Erschütterungen ausgesetzt sind.
  5. Tätigkeiten im Stehen: Nach dem fünften Monat dürfen Auszubildende nicht mehr als vier Stunden täglich stehen.
  6. Gefahr von Infektionen: Wenn du in einem Bereich arbeitest, in dem ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten besteht, darfst du diese Tätigkeit nicht ausüben. Das betrifft insbesondere Arbeiten in der Gesundheits- oder Kinderbetreuung.
  7. Druckluft und Unterdruck: Arbeiten in Bereichen mit erhöhtem Druck, wie bei Tauchgängen oder in Druckkammern, oder Unterdruck, wie in Flugzeugen, sind nicht gestattet.

Überstunden, Nachtarbeit, Arbeit am Wochenende

Du darfst als werdende Mutter täglich nicht mehr als 8 Stunden und 30 Minuten arbeiten. Bist du minderjährig, sind es nur 8 Stunden

Tabu ist auch Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Auch Sonn- und Feiertagsarbeit ist für dich nicht erlaubt. In bestimmten Branchen sind aber Ausnahmen möglich, wenn du auf ausdrücklichen Wunsch trotzdem zu diesen Zeiten arbeiten möchtest. 

Und: Nach Feierabend muss dir dein Arbeitgeber eine Ruhezeit von 11 Stunden gewähren bevor deine nächste Schicht beginnt.

Freistellung für Arzttermine

In der Schwangerschaft stehen jede Menge Vorsorgeuntersuchungen an. Grundsätzlich solltest du versuchen, diese außerhalb deiner Arbeitszeit zu legen. Das wird aber nicht immer möglich sein. Dann hast du Anspruch auf Freistellung von deiner Arbeit. Die Arbeitszeit musst du dann nicht nachholen!

Schwangere lässt sich zu finanzieller Unterstützung beraten.

Bekomme ich als Schwangere finanzielle Unterstützung?

Ja, als schwangere Auszubildende kannst du verschiedene finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen.

Mutterschaftsgeld

  • Während der Mutterschutzfrist steht dir Mutterschaftsgeld zu. Das bekommst du sechs Wochen vor der Geburt und mindestens acht Wochen danach. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Ausbildungsmonate. Deine Krankenkasse übernimmt 13 Euro pro Tag, das sind maximal 403 Euro im Monat. 
  • Wenn dein Nettoverdienst über diesen 403 Euro liegt, bezuschusst dein Ausbilder das Mutterschaftsgeld, sodass du in der Zeit des Mutterschutzes weiterhin deinen normalen Nettolohn bekommst. Auch während eines Beschäftigungsverbots bekommst du deine normale Ausbildungsvergütung.

Berufsausbildungsbeihilfe

  • Beziehst du schon vor deiner Schwangerschaft Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), bekommst du diese auch im Mutterschutz. In der Elternzeit hast darauf allerdings keinen Anspruch.
Mehr zur BAB

Elterngeld

  • Das sogenannte Elterngeld kannst du auch als Auszubildende erhalten. Elterngeld bekommst du, wenn dein Kind auf der Welt ist und der Mutterschutz vorbei ist. 
  • Unabhängig davon, ob du nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten gehst oder deine Ausbildung für die Betreuung deines Kindes unterbrichts, steht dir Elterngeld zu.
  • Setzt du deine Ausbildung in vollem Umfang fort und bekommst du weiterhin deine volle Ausbildungsvergütung, erhält du den Mindestbetrag an Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Setzt du die ersten Monate erst einmal mit deiner Ausbildung aus, steht dir normalerweise ein höherer Betrag zu: In der Regel bekommst du 67 Prozent deines Nettogehalts, du kannst aber auch mehr erhalten, wenn du unter 1.000 Euro verdient hast. Dann giltst du nämlich als Geringverdiener.
  • Man unterscheidet zwischen Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus (halb so hoch wie Basis-Elterngeld). Elterngeld Plus lohnt sich für dich besonders, wenn du deine Ausbildung in Teilzeit fortsetzt. Du hast mit Elterngeld Plus zwar weniger Geld, kannst es aber über einen längeren Zeitraum (bis zu 28 Monate) beziehen.

Lass dich zum Elterngeld beraten

Elternzeit, Basis-Elterngeld, Elterngeld Plus – die Regelungen zum Elterngeld sind ganz schön kompliziert. Lass dich dazu auf jeden Fall individuell beraten. Beratungsstellen der Städte bieten in der Regel kostenlose Beratungen an.

Kindergeld

Kindergeld gibt es natürlich auch für Auszubildende mit Kind: Seit Januar 2023 liegt das Kindergeld in Deutschland pro Kind bei 250 Euro monatlich. 2024 ist es nicht gestiegen. 

Unterhalt vom Vater

Der Vater deines Kindes ist unterhaltsverpflichtet. Wie viel er dir zahlen muss, kannst du in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle nachlesen. Seit Januar 2024 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 480 Euro im Monat zahlen.

Wie kann ich meine Ausbildung nach der Geburt fortsetzen?

Viele Auszubildende, die in ihrer Ausbildung ein Kind bekommen, beantragen eine Verlängerung ihrer Ausbildung. Die musst du bei deinem Betrieb und der IHK bzw. Handwerkskammer beantragen.

Elternzeit als Auszubildende

Ein Baby benötigt eine Rundum-Betreuung. Deshalb gehen viele Frauen, die ein Kind bekommen haben, nach dem Mutterschutz erst einmal in Elternzeit. Währenddessen ruht das Ausbildungsverhältnis und es kann auch nicht seitens des Arbeitgebers gekündigt werden. Dass das Ausbildungsverhältnis ruht, bedeutet, dass die Elternzeit nicht auf deine Berufsausbildung angerechnet wird. Zusammen stehen Mutter und Vater insgesamt drei Jahre Elternzeit zu, in denen sie Recht auf Elterngeld haben.

Verlängerung der Ausbildung/Teilzeit

Eine gute Möglichkeit, die Ausbildung mit Kind zu Ende zu führen, ist eine Teilzeitausbildung. Dabei verringert sich die wöchentliche Arbeitszeit um maximal die Hälfte und die Ausbildungsdauer verlängert sich um maximal das 1,5-fache der regulären Dauer. Du bekommst dann zwar weniger Ausbildungsgehalt, kannst dein Kind so im besten Fall aber zu Hause betreuen.

Mehr Infos zur Teilzeitausbildung

Schulische Ausbildung

Wenn du eine schulische Ausbildung machst, wirst du für das Schuljahr, in dem du im Mutterschutz oder in Elternzeit bist, beurlaubt. Du kannst dann zum nächsten Schuljahr wieder anfangen.