ODER
Ein Schülerpraktikum ist eine super Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln. Aber welche Rechte hast du dabei? Welche Pflichten musst du erfüllen? Und wie lange darfst du eigentlich arbeiten?
Damit dein Praktikum fair und reibungslos abläuft, findest du hier die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf einen Blick – verständlich erklärt und mit praktischen Tipps.
Während deines Schülerpraktikums hast du bestimmte Rechte, die dich vor Überlastung und unfairer Behandlung schützen. Dafür sorgt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das für alle minderjährigen Praktikanten gilt.
Ganz wichtig: Als Schülerpraktikant bist du nicht dafür da, eine vollwertige Arbeitskraft zu ersetzen. Du sollst einen ehrlichen Einblick in den Beruf bekommen und erste Erfahrungen sammeln.
Falls dein Betrieb sich nicht an die Regeln hält, solltest du das nicht einfach so hinnehmen! Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und weißt, wie du dich in solchen Situationen verhalten kannst.
So gehst du vor:
Wichtig: Deine Rechte sind gesetzlich geschützt – du musst keine Angst haben, Probleme anzusprechen!
Neben deinen Rechten gibt es auch einige wichtige Pflichten, die du während deines Schülerpraktikums beachten musst.
Tipp: Falls du dir unsicher bist, welche Regeln in deinem Betrieb genau gelten und welche Pflichten du hast, frag einfach nach!
Die Arbeitszeit während des Schülerpraktikums ist im Jugendarbeitsschutzgesetz klar geregelt und hängt von deinem Alter ab.
Machst du ein Schülerpraktikum mit 14 Jahren, darfst du maximal 7 Stunden pro Tag und 35 Stunden in der Woche arbeiten. Ab 15 Jahren sind 8 Stunden pro Tag und 40 Wochenstunden möglich – aber nur, wenn du nicht (mehr) der Vollzeitschulpflicht unterliegst.
Wie lange man schulpflichtig ist, hängt vom Bundesland und der Schulform ab – in der Regel sind es neun oder zehn Schuljahre.
Wichtig: Jugendliche (15 bis unter 18 Jahre alt), die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, werden im JArbSchG wie Kinder (unter 15 Jahre) behandelt.
Im Klartext: Machst du ein Schülerpraktikum und bist noch vollzeitschulpflichtig, darfst du nur 7 Stunden arbeiten, auch wenn du schon 15 oder 16 Jahre alt bist.
Alter | Maximale Arbeitszeit (Tag) | Maximale Wochenstunden |
14 Jahre | 7 Stunden | 35 Stunden |
15–17 Jahre* | 8 Stunden | 40 Stunden |
* sofern keine Vollzeitschulpflicht besteht
Wichtig: Überstunden sind verboten! Du darfst nicht länger arbeiten als gesetzlich erlaubt. Außerdem darfst du nicht zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens arbeiten.
Damit du dich während deines Praktikums ausreichend erholen kannst, gibt es feste Pausenregeln. Die richten sich nach der Arbeitszeit und sind im Jugendarbeitsschutzgesetz § 11 (Ruhepausen) festgelegt.
Arbeitszeit | Pausendauer |
4,5–6 Stunden | mindestens 30 Minuten |
mehr als 6 Stunden | mindestens 60 Minuten |
Wichtig: Die Pause muss spätestens nach 4,5 Stunden genommen werden. Außerdem gilt es erst als Ruhepause, wenn die Arbeit für mindestens 15 Minuten unterbrochen wird.
Nicht jede Aufgabe ist für Schülerpraktikanten erlaubt. Es ist gesetzlich festgelegt, welche Aufgaben du übernehmen darfst bzw. welche nicht – dein Schülerpraktikum soll schließlich sicher und lehrreich bleiben. Dir dürfen nur leichte Aufgaben übertragen werden, die für dich geeignet sind.
Du sollst vor allem vor körperlich zu schweren oder gefährlichen Arbeiten geschützt werden. Was darunter fällt, ist im JArbSchG unter § 22 Gefährliche Arbeiten genau festgehalten.
Neben gefährlichen Arbeiten gibt es auch noch weitere Aufgaben, die du als Praktikant nicht übernehmen solltest. Dazu gehören zum Beispiel Akkordarbeit und tempoabhängige Arbeiten. Akkordarbeit ist, wenn der Lohn von der erledigten Arbeit abhängt – das ist für Jugendliche verboten, weil es zu Stress und Überlastung führen kann.
Tipp: Falls du unsicher bist, ob eine Aufgabe erlaubt ist, sprich mit deinem Betreuer! Es ist immer besser, nachzufragen, als eine Aufgabe zu erledigen, die eventuell nicht für dich geeignet ist.
Grundsätzlich sind Schülerpraktika unbezahlt! Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Bezahlung.
Aber: Du kannst im Vorfeld mal nachfragen, ob es eine freiwillige Vergütung gibt. Manche Unternehmen übernehmen zum Beispiel Fahrtkosten oder zahlen eine kleine Aufwandsentschädigung.
Übrigens: Als Schülerpraktikant hast du auch keinen Anspruch auf Urlaub.
Ja! Während deines Praktikums bist du automatisch unfallversichert – entweder über deine Schule oder den Betrieb. Das bedeutet, dass du bei einem Arbeitsunfall oder auf dem direkten Weg zur Arbeit abgesichert bist.
Schäden, die du im Betrieb verursachst (z. B. wenn du aus Versehen etwas kaputt machst) sind da aber nicht abgedeckt. Dafür brauchst du eine Haftpflichtversicherung. Wenn deine Eltern eine private Haftpflicht haben, bist du über sie mitversichert – check also vorab, ob deine Eltern eine Haftpflichtversicherung haben.
Falls du krank wirst, musst du dich sofort bei deinem Praktikumsbetrieb und deiner Schule melden. Es ist wichtig, dass dein Betreuer Bescheid weiß, damit dein Fehlen eingeplant werden kann. Falls du länger als drei Tage krank bist, kann dein Betrieb eine ärztliche Krankschreibung verlangen.
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