Rechte und Pflichten … klingt ja erst mal ganz schön trocken. Damit in deiner Ausbildung alles reibungslos funktioniert, sind die aber ziemlich wichtig. Deine Azubi-Rechte schützen dich beispielsweise vor unfairer Behandlung oder einer schlechten Ausbildung.
Dafür kommen aber auch einige Verpflichtungen auf dich zu. Mit der Unterschrift unter deinem Ausbildungsvertrag erklären du und dein Arbeitgeber euch dazu bereit, die Zusammenarbeit so gut wie möglich zu gestalten.
Alles Wichtige aus diesem Ratgeber erklären wir dir auch im folgenden Video.
Damit in der Berufsausbildung alle fair behandelt werden, gibt es in Deutschland mehrere Gesetze. Das wichtigste davon ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es setzt den Rahmen für die meisten Berufe. Im BBiG ist unter anderem alles Wichtige rund um deinen Ausbildungsvertrag, deine Arbeitszeiten, die Prüfungen und deine Rechte und Pflichten als Azubi geregelt.
Zusätzlich zum BBiG gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Das kümmert sich um den besonderen Schutz junger Auszubildender unter 18 Jahren. Das Gesetz sorgt z. B. dafür, dass du als minderjähriger Azubi nur eine begrenzte Anzahl an Stunden arbeitest und zusätzliche Pausen bekommst.
Neben diesen beiden wichtigsten Gesetzen zur Berufsausbildung greifen auch allgemeine arbeitsrechtliche Regelungen, wie z. B. das Mutterschutzgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt sozusagen die „Spielregeln“ für die Ausbildung fest. Es stellt sicher, dass alle Betriebe die gleichen Standards einhalten.
Im Gesetz steht z. B., dass jeder Azubi einen schriftlichen Vertrag bekommt und legt fest, was dort genau geregelt sein muss – also wie lang deine Ausbildung dauert, wie viel du verdienst und welche Inhalte du lernst. Auch dass du am Ende deiner Ausbildung ein Zeugnis bekommst, ist im BBiG neben vielen weiteren Dingen geregelt.
Als Azubi hast du viele Rechte. Hier kommt ein Überblick über deine Rechte in der Ausbildung. Klick einfach auf den jeweiligen Link, um mehr Informationen darüber zu bekommen.
Eines der wichtigsten Rechte des Auszubildenden ist die Einhaltung des Ausbildungsziels. Klingt erst mal logisch, dass das Ende deiner Ausbildung mit einem Ziel verbunden ist, heißt aber konkret: Du sollst als Azubi nur die Arbeiten erledigen, die unmittelbar zu deinem Ausbildungsberuf gehören.
Wenn du ständig private Besorgungen für deinen Chef erledigen musst, immer nur Kaffee kochen oder putzen sollst, dann ist das nicht im Sinne des Ausbildungsziels und darf von dir im schlimmsten Fall abgelehnt werden. Das nennt man das Arbeitsverweigerungsrecht.
Es darf natürlich auch mal vorkommen, dass du die ein oder andere Aufgabe übernimmst, die nicht so gut zu deinem Beruf passt – das ist aber in Ordnung, solange es nicht ständig passiert. Wenn es mal zu viel werden sollte, dann sprich deinen Ausbilder drauf an und bitte ihn, die Aufgaben ein bisschen besser zu verteilen.
Es gibt die sogenannte Ausbildungsordnung für jeden Ausbildungsberuf, in der zeitlich und thematisch festgelegt ist, welche Skills dir wann vermittelt werden müssen. Zu viele themenfremde Aufgaben sollten nicht dazu gehören. Dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit zu erreichen. Außerdem muss dein Arbeitgeber dich für den Berufsschulunterricht, für Prüfungen und für weitere Ausbildungsmaßnahmen und -aktivitäten außerhalb des Betriebs freistellen, wenn es dem Ausbildungsziel dient.
Nicht jeder darf dein Ausbilder sein: Um das Ausbildungsziel zu erreichen, ist es wichtig, einen geeigneten Ausbilder zu haben. Der Ausbilder muss eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ablegen und so zeigen, dass er qualifiziert ist, einen Azubi auszubilden.
Natürlich muss er auch genug Berufserfahrung und zwischenmenschliche Fähigkeiten mitbringen, um dich gut durch die Ausbildung zu begleiten. Er sollte ein Auge darauf haben, dass du alles Wichtige lernst, was du am Ende in der Abschlussprüfung können und wissen musst. Und natürlich muss er dafür sorgen, dass alles sicher und korrekt abläuft.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass du in deiner Ausbildung von einem Ausbilder bzw. einer Ausbilderin betreut wirst. Grundsätzlich muss dein Ausbilder nicht immer physisch anwesend sein, du solltest jederzeit die Möglichkeit haben, Unterstützung von ihm zu erhalten.
Außerdem gibt es Phasen, bei denen dein Ausbilder auf jeden Fall vor Ort sein sollte. Beispielsweise in kritischen, stressigen Arbeitsphasen oder bei gefährlichen Tätigkeiten. Die Qualität der Ausbildung und deine Sicherheit müssen vom Ausbilder jederzeit gewährleistet sein. Auch Überstunden oder zu lange Arbeitszeiten ohne Aufsicht sind gesetzlich nicht erlaubt.
Ein weiteres Recht ist das sogenannte Recht auf Ausbildungsmittel. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber dir alle Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung stellen muss. Zu Arbeitsmitteln gehören zum Beispiel:
Möchtest du zum Beispiel Bäcker werden, dann musst du die Küchenutensilien nicht selbst besorgen, willst du eine Ausbildung zum Fachinformatiker machen, dann musst du die Programmier-Software nicht selber kaufen. Besonders für deine Zwischen- und Abschlussprüfungen müssen alle materiellen Voraussetzungen erfüllt sein, damit alles reibungslosen Ablauf klappt und du dein Ausbildungsziel erreichst.
Als Auszubildender hast du das Recht auf eine angemessene Vergütung, also auf einen monatlichen Lohn. Den bekommst du automatisch auf dein Konto überwiesen und ist im Ausbildungsvertrag festgeschrieben.
Die Höhe deines Ausbildungsgehalts richtet sich nach der Branche, der Größe der Firma und nach dem Standort. Auch das Bundesland spielt eine Rolle und ob du im öffentlichen Dienst tätig bist oder nicht. Wenn du einen Tarifvertrag hast, also nach Tarif bezahlt wirst, dann ist dein Gehalt dort festgelegt.
Mindestlohn für Azubis
Seit Anfang 2020 gibt es den Mindestlohn für Azubis. Fängst du deine Ausbildung 2025 an, profitierst du von der nächsten Erhöhung des Mindeslohns für Auszubildende. In diesem Fall bekommst du monatlich:
Jahr | Gehalt (brutto/Monat) |
---|---|
1. Ausbildungsjahr | 682 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 805 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 921 Euro |
4. Ausbildungsjahr | 955 Euro |
Hast du deine Ausbildung schon vor 2025 angefangen, gelten die Mindestlohnregelungen aus dem jeweiligen Startjahr. 2024 sah es z. B. so aus:
649 Euro im ersten Ausbildungsjahr, im zweiten Jahr 766 Euro, im dritten 876 Euro und im vierten 909 Euro brutto pro Monat.
Deine Arbeitszeiten werden zwar von deinem Ausbildungsbetrieb vorgeschrieben, es gibt aber ein paar gesetzliche Regelungen, an die er sich zwingend halten muss. Welche das sind, verraten wir dir in unserem Arbeitszeiten-Ratgeber.
Natürlich hast du als Azubi auch Anspruch auf Urlaub. Wie viele Urlaubstage du hast, ist in deinem Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten. Es muss jedoch das Bundesurlaubsgesetz eingehalten werden, nach dem jeder Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen hat. Das gilt auch für dich und darf auf keinen Fall unterschritten oder gekürzt werden.
Jeder wird mal krank. Also hast du natürlich auch als Azubi das Recht, zuhause zu bleiben, wenn du krank wirst. Aber: Deine Pflicht ist in diesem Fall, dich ordentlich krankzumelden.
Alle Informationen rund um Krankmeldung, Fehltage, Krankengeld & Co. stehen in unserem Ratgeber zum Thema „Krank in der Ausbildung“:
Nach deiner Abschlussprüfung willst du es in deiner Hand halten: dein Zeugnis. Nach deiner Ausbildung hast du das Recht auf ein Ausbildungszeugnis. Normalerweise bekommst du das Zeugnis innerhalb der ersten zwei Wochen nach deiner bestandenen Prüfung von deinem Arbeitgeber ausgestellt. Ist das nicht der Fall? Dann musst du es selbst anfordern. Aber Achtung: Forderst du dein Zeugnis nicht innerhalb der ersten sechs Wochen nach deiner bestandenen Prüfung schriftlich an, verlierst du deinen rechtlichen Anspruch darauf!
Schon gewusst? Auch wenn du deine Ausbildung abgebrochen hast, hast du Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis.
Beachte, dass es zwei Arten von Ausbildungszeugnissen gibt: das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Das einfache Zeugnis gibt nur Auskunft über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung. Im qualifizierten Zeugnis findet eine genaue Bewertung deiner erbrachten Leistungen und deines Sozialverhaltens statt. Für zukünftige Arbeitgeber kann das ein sehr wertvoller Einblick sein. Ein gutes qualifiziertes Ausbildungszeugnis ist daher oft ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Bewerbern.
Unter bestimmten Voraussetzungen hast du das Recht auf Verkürzung der Ausbildung. Das geht aber nur, wenn das Ausbildungsziel auch ganz sicher in verkürzter Zeit erreicht werden kann. Natürlich muss dein Ausbildungsbetrieb da mitspielen und auch deine Noten und Leistungen sollten stimmen.
Als Azubi hast du das sogenannte Kündigungsrecht. Das heißt, dass du deine Ausbildung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen darfst. Die Gründe dafür können sehr vielfältig sein. Wenn du unzufrieden mit deiner Ausbildung bist und eine Kündigung oder einen Wechsel in Erwägung ziehst, dann informiere dich genauer in unserem Ratgeber zur Kündigung in der Ausbildung.
Wenn du merkst, dass ein oder gleich mehrere Rechte verletzt wurden, dann hast du erst mal die Möglichkeit, ein persönliches Gespräch zu suchen. Mögliche Ansprechpartner sind:
Wenn das nichts bringt, kannst du dich im äußersten Notfall an die für dich zuständige Kammer wenden, also die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder ähnliche Stellen.
Es ist natürlich schwierig, als Azubi auf sich allein gestellt zu sein und es ist nachvollziehbar, wenn du nicht direkt in einen möglichen Streit mit deinem Ausbildungsbetrieb gehen willst. Im besten Fall findet ihr zusammen eine Lösung. Im schlimmsten Fall verschlimmert sich die Situation noch, was dich aber nicht daran hindern sollte, Missstände oder Ungerechtigkeiten zu äußern. Du hast als letzten Ausweg immer noch das Kündigungsrecht und kannst deine Ausbildung woanders weiterführen. Bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle lassen wir dich natürlich nicht alleine.
Als Azubi hast du gewisse Pflichten, die du einhalten musst, damit deine Ausbildung auch reibungslos verläuft. Wir haben dir diese Verpflichtungen im Detail zusammengefasst, damit du auch weißt, worauf du dich mit einer Ausbildung einlässt. In den folgenden Absätzen findest du alle Infos, die du brauchst.
Alle Fragen zu deinen Pflichten als Azubi beantworten wir dir auch in diesem Video:
Wenn du eine Ausbildung machst, dann gibt es bestimmte allgemeine Pflichten, die von dir immer eingehalten werden sollten. Zunächst einmal verpflichtest du dich, auf deinen Ausbilder zu hören – klingt jetzt erst mal komisch, heißt aber, dass er sowas wie dein Lehrer in der Schule für dich ist. Dein Ausbilder ist eine sogenannte weisungsberechtigte Person, die dir Arbeitsaufgaben zuteilt und dich anleitet. Zusätzlich musst du immer die Betriebsordnung einhalten, in der bestimmte Regeln und Verhaltensweisen vorgeschrieben sind. Die kann Folgendes beinhalten:
Wenn du nicht genau weißt, wie du dich als Azubi während deiner Berufsausbildung verhalten musst, dann google mal den Artikel §13 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und lies dort deine Pflichten in ganz offizieller Form nach.
Du hast die Pflicht, einen Ausbildungsnachweis zu erbringen. Und zwar in Form eines Berichtshefts. Da schreibst du rein, welche Tätigkeiten du ausgeführt und welche Kenntnisse du in deiner Ausbildung erworben hast. Was genau dort alles reingehört, wie man ein Berichtsheft schreibt und warum es so wichtig ist, erfährst du in unserem Ratgeber.
Natürlich kann es passieren, dass du während deiner Ausbildung mal krank wirst. Das ist nicht schlimm und zieht keine negativen Konsequenzen nach sich, wenn du dann richtig reagierst. Informiere deinen Ausbildungsbetrieb schon vor Arbeitsbeginn, dass du krank fehlen wirst. Solltest du voraussichtlich länger krank sein, dann teile das sofort mit.
Du brauchst mehr Infos zum Thema Krankmeldung? Dann schau in unseren Ratgeber. Dort erklären wir dir ganz genau, was du alles beachten musst:
Um deine Ausbildung auch mit Erfolg abzuschließen, gibt es die Teilnahmepflicht. Die bezieht sich nicht nur auf die Anwesenheit im Betrieb, sondern auch auf die Teilnahme am Berufsschulunterricht – inklusive vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen wie Schulungen. Da werden dir wichtige theoretische Kenntnisse vermittelt, die du in der Ausbildung brauchst. Natürlich hat auch dein Ausbildungsbetrieb ein großes Interesse daran, dass du dir umfangreiches Wissen anlernst.
Genauso sieht es mit der Lernpflicht aus. Du solltest das Lernen für Prüfungen und auch das tägliche Lernen nicht als unliebsame Quälerei ansehen, sondern als weiteren Schritt für dein Ausbildungsziel – du machst die Ausbildung ja schließlich freiwillig und für dich selbst.
Mit der Sorgfaltspflicht verpflichtest du dich dazu, alle Tätigkeiten innerhalb deines Ausbildungsbetriebs und deiner Berufsschule zu jeder Zeit gewissenhaft und zuverlässig auszuführen. Das gilt im Sinne der Bewahrungspflicht auch für den Umgang mit Arbeitsmitteln wie Werkzeugen, Maschinen, Computern und so. Unter die Sorgfaltspflicht fällt auch der Ausbildungsnachweis, also das ordentliche Führen des Berichtshefts.
Mit der Unterschrift von deinem Ausbildungsvertrag verpflichtest du dich zum Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Deine Schweigepflicht gilt aber nicht nur für die Zeit der Ausbildung, sondern auch danach. Du darfst nichts ausplaudern, was innerhalb deines Betriebs besprochen wird – seien es Betriebsgeheimnisse, Erfolgsrezepte, finanzielle Details oder Personalia. Meistens wird dir deine Intuition sagen, worüber du mit anderen sprechen darfst und was eher vertraulich ist – wenn du dir nicht sicher bist, dann frag lieber nach.
Sollte es mal dazu kommen, dass du deine Pflichten gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb nicht eingehalten hast, dann ist das erst mal nicht schlimm – so lange es eine Ausnahme bleibt. Es kann jedem mal passieren, dass das ärztliche Attest versehentlich zu spät abgegeben wird, dass während der Arbeit etwas kaputt geht oder du eine Meinungsverschiedenheit mit deinem Ausbilder hast. Viele Betriebe sind da sehr nachsichtig und kleinere, unabsichtliche Vergehen können in einem persönlichen Gespräch und mit einer Entschuldigung gut aus der Welt geschafft werden.
Anders sieht es jedoch aus, wenn du mutwillig Arbeitsmittel beschädigst, dein Berichtsheft nicht führst, ständig fehlst oder deine Arbeit verweigerst. Solche groben Verstöße können viele Konsequenzen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.
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