Am Anfang deiner Ausbildung steht die Probezeit. Hier erfährst du alles, was du über die Probezeit wissen musst – von den rechtlichen Regelungen über Kündigungsfristen bis hin zu Tipps für einen gelungenen Start. Außerdem findest du hier eine Musterkündigung für den Fall, dass du dich schon in den ersten Monaten von deinem Ausbildungsbetrieb trennen willst.
Die Probezeit dient dazu, dass sowohl du als auch dein Ausbildungsbetrieb herausfinden könnt, ob es zwischen euch passt. Für dich bedeutet das: Du hast Zeit, dich in den Beruf einzufinden und zu checken, ob dir die Arbeit liegt und Spaß macht. Der Betrieb kann währenddessen beurteilen, ob du in das Team passt und die Anforderungen erfüllst. Die Probezeit ist also eine Testphase, in der ihr euch gegenseitig „beschnuppern“ könnt.
Die Probezeit in der Ausbildung dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Das ist so im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten.
Wie lange deine Probezeit genau dauert, wird in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten. Hast du deine Probezeit erfolgreich absolviert, trittst du in das reguläre Ausbildungsverhältnis ein. Ab diesem Moment hast du mehr Rechte, wie z. B. den Kündigungsschutz.
Normalerweise beträgt die Probezeit nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) maximal vier Monate. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere in Berufen im öffentlichen Dienst, wo die Probezeit für manche Ausbildungsberufe auf sechs Monate festgelegt sein kann. Ein Beispiel dafür sind Gesundheits- und Pflegeberufe, in denen sechsmonatige Probezeiten vorkommen.
Es gibt einige rechtliche Regelungen, die in der Probezeit gelten. Es können auch individuelle Vereinbarungen getroffen und im Ausbildungsvertrag festgehalten werden, diese Regelungen gelten aber normalerweise immer:
Thema | Regelung | Info |
Kündigungsrecht | Fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich | Gilt sowohl für den Azubi als auch für den Ausbildungsbetrieb |
Kündigungsschutz | Kein regulärer Kündigungsschutz | Ausnahmen gelten z. B. für Schwangere und schwerbehinderte Personen |
Urlaubsanspruch | In der Regel erst nach der Probezeit möglich | Urlaub während der Probezeit kann in dringenden Ausnahmefällen gewährt werden |
Entgeltfortzahlung bei Krankheit | Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht | Der Ausbildungsbetrieb kann ein ärztliches Attest verlangen |
Mutterschutz | Schwangere genießen Kündigungsschutz | Muss dem Betrieb die Schwangerschaft mitteilen |
Du hast deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und wirst in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen? Dann kann es sein, dass dein neuer Arbeitsvertrag eine erneute Probezeit beinhaltet. Dies ist rechtlich zulässig und üblich, insbesondere bei Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Der auffälligste Unterschied liegt im Kündigungsschutz: Während der Probezeit können sowohl du als auch dein Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Diese Regelung gibt beiden Seiten die Freiheit, die Zusammenarbeit flexibel und unkompliziert zu beenden, falls sich herausstellt, dass die Ausbildung doch nicht passt.
Obwohl während der Probezeit beide Seiten kündigen können, gibt es Ausnahmen. Schwangere Azubis und Menschen mit einer Schwerbehinderung genießen beispielsweise besonderen Kündigungsschutz. Wenn du in einer dieser Gruppen bist, kann dir während der Probezeit nicht einfach gekündigt werden. Dein Ausbildungsbetrieb muss dann bestimmte Regeln einhalten. Bei Schwangeren gilt der Kündigungsschutz jedoch nur, wenn der Betrieb von der Schwangerschaft weiß.
Die Probezeit bietet dir und deinem Betrieb die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist zu beenden. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Auch wenn der Betrieb kündigen möchte, gelten diese Regeln. Falls du minderjährig bist, müssen deine Erziehungsberechtigten die Kündigung unterschreiben.
Für den Fall, dass du deine Ausbildung während der Probezeit beenden möchtest, haben wir hier ein Muster für deine Kündigung:
Deine Kontaktinfos [Vor- und Nachname, Adresse, PLZ + Ort, E-Mail-Adresse, Datum]
Anschrift Ausbildungsbetrieb [Name des Ausbildungsbetriebs, Adresse, PLZ + Ort]
Betreff: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit
Sehr geehrte/r [Name des Ansprechpartners],
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis in Ihrem Unternehmen, das am [Datum des Ausbildungsbeginns] begonnen hat, gemäß § 22 BBiG fristlos und ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit.
Ich bedanke mich für die bisherige Zusammenarbeit und die Erfahrungen, die ich in Ihrem Unternehmen sammeln durfte.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich und stellen Sie mir ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis aus.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Dein Name]
In den meisten Fällen ist es während der Probezeit nicht möglich, Urlaub zu nehmen. Der Urlaub, der dir laut Vertrag zusteht, kann normalerweise erst nach Ablauf der Probezeit beantragt werden.
Wenn du allerdings aus einem dringenden Grund, wie zum Beispiel einer Familienfeier, Urlaub brauchst, solltest du dies frühzeitig mit deinem Ausbilder besprechen. In der Regel bekommst du dann auch frei. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Wenn du während der Probezeit krank wirst, solltest du das deinem Ausbildungsbetrieb sofort melden. Je nach betrieblicher Regelung brauchst du dann ab dem ersten, zweiten oder dritten Krankheitstag ein ärztliches Attest.
Solange du krankgemeldet bist, kann dir nicht gekündigt werden. Aber Vorsicht: Fehlzeiten in der Probezeit können dazu führen, dass die Probezeit verlängert wird, um den Betrieb mehr Zeit zu geben, dich zu beurteilen.
Ja, theoretisch kannst du deine Probezeit verkürzen. Beispielsweise, wenn du vor der Ausbildung schon als Praktikant bzw. Praktikantin in dem Betrieb gearbeitet und dabei ähnliche Aufgaben übernommen hast. Sprich am besten mit deinem Ausbilder, wenn du Interesse daran hast.
Beachte, dass auch hier die Mindestdauer von einem Monat nicht unterschritten werden darf!
Unter bestimmten Umständen kann die Probezeit verlängert werden. Zum Beispiel, wenn deine Ausbildung für einen längeren Zeitraum unterbrochen wird. Das kann wegen einer Krankheit oder anderen privaten Umständen passieren. Hast du mehr als ein Drittel der vereinbarten Probezeit verpasst, kann dein Betrieb die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung verlängern.
Beachte: Die maximale Probezeit beträgt auch bei Verlängerung immer noch vier Monate.
In vielen Betrieben findet am Ende der Probezeit ein Probezeitgespräch statt. Dabei wird besprochen, wie deine Leistungen und dein Verhalten bewertet werden und ob es Bereiche gibt, in denen du dich verbessern kannst.
Bereite dich gut auf das Gespräch vor: Reflektiere, was du gelernt hast, welche Herausforderungen du gemeistert hast, und wo du dich noch weiterentwickeln möchtest. Zeige Offenheit für Feedback und frage aktiv nach, wie du dich verbessern kannst. Ein erfolgreiches Probezeitgespräch ist oft der erste Schritt zu einer langfristigen Zusammenarbeit.
In manchen Betrieben gibt es eine sogenannte Probezeitbeurteilung. Der Name verrät schon, was das ist: eine Bewertung, die dein Ausbildungsbetrieb am Ende der Probezeit vornimmt. Sie kann in einem persönlichen Gespräch oder schriftlich stattfinden.
Die Probezeitbeurteilung enthält in der Regel deine fachliche Leistung, deine Zuverlässigkeit, dein Verhalten im Team und deine Lernbereitschaft. Eine gute Probezeitbeurteilung erhöht die Chancen auf eine Übernahme und gibt dir wertvolles Feedback, woran du noch arbeiten musst.
„[Name] hat sich während der Probezeit sehr engagiert gezeigt und die ihm übertragenen Aufgaben stets zuverlässig und gewissenhaft erfüllt. Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war jederzeit vorbildlich.“
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