ODER
Du beginnst bald deine Ausbildung oder hast sogar schon damit angefangen? Dann startet für dich jetzt ein komplett neuer Lebensabschnitt – und bestimmt hast du gerade einiges um die Ohren. Ein wichtiges Thema, um das du dich jetzt kümmern musst, ist deine Krankenversicherung. Klingt erst mal kompliziert, oder?
Aber keine Sorge: Wir erklären dir hier Schritt für Schritt, wie du dich in der Ausbildung richtig versicherst, was das genau kostet, worauf du achten solltest und wie du unkompliziert die passende Krankenkasse findest.
In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass du dich als Azubi krankenversichern musst. Du hast grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Für Auszubildende ist die gesetzliche Krankenversicherung jedoch fast immer die beste Wahl – denn bei den meisten Azubis greift ohnehin automatisch die gesetzliche Versicherungspflicht.
In Deutschland gilt grundsätzlich: Wenn du eine Ausbildung beginnst, für die du eine Vergütung erhältst, wirst du automatisch gesetzlich krankenversichert. Du hast also keine Wahlfreiheit zwischen gesetzlich oder privat.
Nur in Ausnahmefällen (z. B. bei einer rein schulischen Ausbildung ohne Vergütung oder bestimmten familiären Hintergründen) besteht die Möglichkeit, privat versichert zu bleiben oder sich freiwillig privat zu versichern.
Die meisten Azubis waren bisher über ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten mitversichert. Die sogenannte Familienversicherung bedeutet, dass du über deine Eltern kostenlos bei deren gesetzlicher Krankenkasse mitversichert bist.
Aber: Sobald du eine Ausbildungsvergütung erhältst, endet deine kostenlose Familienversicherung automatisch!
Ab Ausbildungsbeginn hast du 14 Tage Zeit, eine eigene Krankenkasse zu wählen. Und was, wenn du nichts tust? Dann meldet dich dein Arbeitgeber automatisch bei der Krankenkasse an, in der du vorher familienversichert warst. Also alles easy.
Wichtig: Machst du eine schulische Ausbildung ohne Vergütung, kannst du bis zu deinem 25. Lebensjahr familienversichert bleiben – vorausgesetzt, dein monatliches Einkommen überschreitet 2025 nicht die Grenze von 535 Euro. Bei einem Minijob liegt die Einkommensgrenze für die Familienversicherung 2025 bei 556 Euro monatlich.
Die Beiträge zur Krankenversicherung teilen sich Azubi und Arbeitgeber zu gleichen Teilen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %. Hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 %, sodass sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 % ergibt. Davon übernimmst du 8,55 % deiner Bruttovergütung, ebenso wie dein Arbeitgeber.
Beispiel:
Bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 1.000 € (brutto) zahlst du:
Dein Arbeitgeber übernimmt denselben Betrag.
Keine Angst: Du musst dich nicht selbst darum kümmern, dass die Beiträge an die Krankenkasse überwiesen werden. Sie werden direkt von deiner monatlichen Ausbildungsvergütung abgezogen.
Es kann sich finanziell oder von den Leistungen her lohnen, nicht einfach die Krankenkasse deiner Eltern zu behalten, sondern selbst verschiedene Krankenversicherungen zu vergleichen. Hier eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du eine passende Krankenkasse findest:
Achte bei deiner Wahl besonders auf:
Nutze Vergleichsportale wie Check24, um passende Krankenkassen zu finden.
Hast du deine Wunschkasse gefunden? Einfach online anmelden (das geht meistens mit ein paar Klicks) oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Die neue Krankenkasse übernimmt dann in der Regel auch alle Formalitäten für dich und du musst dich um kaum etwas kümmern.
Denke daran, dass du nur 14 Tage nach Ausbildungsbeginn Zeit hast. Meld dich rechtzeitig an, um Stress zu vermeiden!
Bei einem Ausbildungswechsel bleibt deine Krankenversicherung bestehen. Brichst du ab und findest keine neue Beschäftigung, kannst du dich bis 23 Jahre (bei schulischer Ausbildung bis 25 Jahre) über die Familienversicherung absichern.
Im vergüteten dualen Studium bist du gesetzlich versicherungspflichtig, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte der Beiträge übernehmen. Im nicht vergüteten dualen Studium kannst du familienversichert bleiben, solange du unter 25 Jahre alt bist und dein Einkommen unter 535 € monatlich liegt.
Ja, nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft kannst du wechseln. Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Deine neue Krankenkasse übernimmt dabei die Kündigung.
Krankenkassen bieten Azubis oft Bonusprogramme für Vorsorgeuntersuchungen, Zahngesundheit oder Fitnessstudios. Weitere häufige Leistungen sind Zuschüsse zu Impfungen, alternativen Heilmethoden und Gesundheitskursen.
Bei Krankheit oder Mutterschutz bleibst du versichert, es kann sich aber dein Beitrag ändern. Falls du die Ausbildung abbrichst und keine neue Tätigkeit findest, kannst du bis 23 Jahre (bei schulischer Ausbildung bis 25 Jahre) familienversichert werden oder musst dich freiwillig versichern.
Wirst du übernommen oder wechselst den Arbeitgeber, läuft deine Krankenversicherung automatisch weiter. Bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Agentur für Arbeit deine Beiträge, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Ansonsten musst du dich freiwillig versichern oder prüfen, ob Familienversicherung möglich ist.
Bist du schon mal über den Begriff Sozialabgaben gestolpert? Dazu gehört auch die Krankenversicherung. Darüber hinaus aber auch noch Beiträge für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch diese werden automatisch von deinem Ausbildungsgehalt abgezogen.
Möchtest du dich über die anderen Sozialabgaben informieren und wissen, wie viel dafür von deinem Gehalt abgezogen wird?
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