ODER
Seit Januar 2020 gibt es ihn: den Mindestlohn für Azubis – oder ganz offiziell gesagt: die Mindestausbildungsvergütung (MiAV). Wir verraten dir, wie hoch der Azubi-Mindestlohn 2025 ausfällt, wer ihn bekommt, welche Ausnahmen es gibt und was du sonst noch so wissen musst.
Die Mindestausbildungsvergütung ist der gesetztlich festgelegte Mindestbetrag, den Auszubildende während ihrer Berufsausbildung erhalten - also der Mindestlohn für Azubis. Damit soll sichergestellt werden, dass Azubis eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit erhalten.
Während es den Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon seit 2015 gibt, mussten Auszubildende bis 2020 warten. Seitdem steht auch Azubis vom Gesetz her eine Mindestvergütung zu.
Achtung: Die beiden „Mindestlöhne“ dürfen nicht verwechselt werden! Genau genommen bekommen Azubis auch keinen Mindestlohn, sondern eine Mindestvergütung.
Der Mindestlohn für Auszubildende ist im bundesweiten Berufsbildungsgesetz geregelt, das 2019 überarbeitet wurde. Ganz offiziell heißt das „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“. Die Einführung der Mindestvergütung für Azubis war eine von mehreren Maßnahmen.
Der Grund ist relativ klar: Es gibt leider bestimmte Ausbildungsberufe, die schlecht bezahlt sind. Bekannte Beispiele sind die Ausbildung zum Friseur oder die Floristinnen-Ausbildung. Durch eine bessere Bezahlung sollen solche Berufe attraktiver werden.
Interessant: Bei der Einführung des Mindestlohns 2020 gab es rund 100.000 Auszubildende, die direkt vom neuen Mindestlohn profitierten.
Im ersten Ausbildungsjahr liegt der Azubi-Mindestlohn bei 682 Euro brutto im Monat. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt das Gehalt auf 805 Euro pro Monat und im dritten Jahr gibt es 921 Euro. Im vierten Ausbildungsjahr liegt die Mindestvergütung bei 955 Euro.
Wichtig: Die Zahlen gelten nur, wenn du deine Ausbildung in 2025 angefangen hast! Bist du bereits in der Ausbildung und hast beispielsweise 2024 oder 2023 angefangen, gelten die Mindestausbildungsvergütungen aus diesem Jahr. Die passenden Gehaltszahlen findest du etwas weiter unten.
Ausbildungsjahr | Vergütung (brutto/Monat) |
1. Jahr | 682 Euro |
2. Jahr | 805 Euro |
3. Jahr | 921 Euro |
4. Jahr | 955 Euro |
Wichtig: Bei den Zahlen handelt es sich um Brutto-Angaben. Davon werden dir zwar keine Steuern abgezogen, aber Sozialabgaben. Wenn du wissen willst, wie viel dir von deinem Azubi-Gehalt abgezogen wird, dann wirf mal einen Blick in unseren Steuern-Ratgeber.
Hast du deine Ausbildung 2024, 2023 oder 2022 angefangen, gelten die Zahlen aus dem Jahr des Ausbildungsbeginns. Wir haben dir mal alles in einer kleinen Tabelle zusammengefasst:
2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | |
1. Jahr | 649 € | 620 € | 585 € | 550 € | 515 € |
2. Jahr | 766 € | 731 € | 690 € | 649 € | 608 € |
3. Jahr | 876 € | 837 € | 790 € | 743 € | 695 € |
4. Jahr | 909 € | 868 € | 819 € | 770 € | 721 € |
Übrigens: Die Gehaltssteigerungen sind gesetzlich festgelegt. Alle Infos zum Thema Ausbildungsvergütung findest du in unserem Gehaltsratgeber.
Die Mindestvergütung gilt für Azubis, die ab 2020 eine Ausbildung gestartet haben, die im bundesweiten Berufsbildungsgesetz oder in der Handwerksordnung geregelt ist. Wie hoch die Mindestausbildungsvergütung ausfällt, hängt dann vom Jahr ab, in dem die Ausbildung gestartet wurde.
Es gibt bestimmte Berufe, Branchen oder Tatsachen, die dafür sorgen können, dass du in der Ausbildung keine Mindestvergütung bekommst.
Eine Sonderstellung haben Pflege-Berufe wie die Ausbildung zum Pflegefachmann. Die haben ein eigenes Pflegeberufsgesetz. Der Mindestlohn gilt auch nicht für Azubis, die ihre Ausbildung vor 2020 begonnen haben.
Die Mindestausbildungsvergütung steigt jedes Jahr. Konkrete Zahlen werden meist im Oktober vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bekannt gegeben - hochoffiziell als „Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz”. Wie hoch der Azubi-Mindestlohn 2026 ausfällt, werden wir also aller Voraussicht nach im Oktober 2025 erfahren.
Machst du deine Ausbildung bei einem Unternehmen, das nach einem Tarifvertrag bezahlt, der unter der Mindestausbildungsvergütung liegt, gibt es leider keine Möglichkeit, den Mindestlohn zu bekommen. Das gilt auch bei den oben aufgezählten Ausnahmen.
Keine Sorge: Reicht dir dein Azubi-Gehalt nicht zum Leben, gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten – zum Beispiel die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Schüler-BAföG. Wem das zusteht und wie du das bekommst, erfährst du in unserem Ratgeber.
Alternativ gibt es auch noch die Möglichkeit, einen Nebenjob während der Ausbildung zu machen – sofern du Spaß daran hast und die Nebenbeschäftigung die Ziele deiner Ausbildung nicht gefährden.
Du brauchst noch mehr Infos oder hast weitere Fragen zum Thema Azubi-Mindestlohn? Dann schreib uns eine DM bei Instagram oder schau dir mal unseren YouTube-Kanal an. Da findest du jede Menge spannende Infos aus der Azubi-Welt.
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