Das Wort BAföG hast du bestimmt schon mal gehört – im Zusammenhang mit dem Thema Studium. Aber wusstest du, dass es auch BAföG für Auszubildende gibt? Ja: Rund 30 Prozent aller BAföG-Empfänger sind Schülerinnen und Schüler.
Warum hier von Schülerinnen und Schülern die Rede ist und nicht von Auszubildenden-BAföG erklären wir dir gleich. Außerdem erfährst du alles, was du über das Thema Schüler-BAföG bzw. BAföG in der Ausbildung wissen musst. Von den Voraussetzungen, um Azubi-BAföG beantragen zu können, über den Ablauf des Antrags bis hin zur maximalen Förderungshöhe.
Schüler-BAföG ist ein staatlicher Zuschuss für Schülerinnen und Schüler, die einen Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule machen. Auch Auszubildende, die eine schulische Ausbildung machen, können unter Umständen Schüler-BAföG als Ausbildungsförderung bekommen.
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das wurde 1971 mit dem Ziel eingeführt, jungen Menschen bessere Bildungschancen zu ermöglichen. Den monatlichen Zuschuss bekommen nur Menschen, die von ihren Eltern nicht ausreichend finanziell unterstützt werden können.
Aber Achtung! Schüler-BAföG bekommen nur Azubis, die eine schulische Ausbildung machen. Machst du eine klassische duale Ausbildung, hast du keinen Anspruch auf BAföG! Keine Sorge: Es gibt andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie beispielsweise die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld.
Wenn du eine schulische Ausbildung machst, giltst du offiziell nicht als Auszubildender, sondern als Schülerin bzw. Schüler. Das liegt daran, dass du deinen Ausbildungsvertrag mit einer Schule abgeschlossen hast und nicht mit einem Ausbildungsunternehmen. Deshalb kannst du auch Schüler-BAföG bekommen, obwohl du eigentlich eine Ausbildung machst.
Quelle: Statistisches Bundesamt, August 2023 (Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2022)
Wird dein Antrag auf Schüler-BAföG bewilligt, bekommst du den Zuschuss erst mal für ein Jahr. Läuft die Förderung ab, musst du einen neuen Antrag stellen. Kümmere dich da am besten schon frühzeitig darum. Grundsätzlich bekommst du BAföG aber während der gesamten Ausbildungszeit gezahlt.
Gute Nachrichten: Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden! Im Gegensatz zum Studenten-BAföG, bei dem ein Teil der Förderung als Darlehen gewährt wird, ist Schüler-BAföG ein reiner Zuschuss.
Erfüllst du also alle Förderungsbedingungen und du bekommst BAföG überwiesen, gehört dieses Geld auch wirklich dir. Es sei denn, du hast bei deinen Angaben geflunkert – wirst du dabei erwischt, wird dir dein BAföG-Satz möglicherweise komplett gestrichen und du musst das bisher erhaltene Geld zurückzahlen.
Bei Schüler-BAföG gilt grundsätzlich, dass du es nicht zurückzahlen musst, auch wenn du deine schulische Ausbildung vorzeitig beendest oder abbrichst. Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gewährt, was bedeutet, dass du es vom Staat geschenkt bekommst, ohne eine Rückzahlungspflicht. Diese Regelung bleibt bestehen, unabhängig davon, ob du die Ausbildung erfolgreich abschließt oder abbrichst.
Die staatliche Unterstützung richtet sich an junge Menschen, die von ihrer Familie während der Ausbildung oder der Schulzeit nicht ausreichend finanziell unterstützt werden können.
Das Ziel ist klar: Jede und jeder soll die Möglichkeit haben, die Ausbildung zu machen, die den eigenen Interessen entspricht – und das unabhängig von den sozialen oder finanziellen Verhältnissen. Das gilt auch für einen weiterführenden Schulabschluss.
Aufgepasst: Schüler-BAföG bekommen nur Auszubildende, die eine rein schulische Ausbildung machen. Machst du eine klassische duale Ausbildung, hast du keinen Anspruch auf BAföG!
Du kannst Schüler-BAföG bekommen, wenn du einen der beiden folgenden Abschlüsse anstrebst:
Bei den persönlichen Voraussetzungen gibt es nur einen Punkt, den du beachten muss: das Alter. Bei der Beantragung darfst du nicht älter als 45 Jahre alt sein.
Übrigens: Die Staatsangehörigkeit ist nicht unbedingt relevant. Auch Migranten und Geflüchtete haben Chancen auf BAföG. Entscheidend ist, dass es eine Bleibeperspektive gibt und sie als förderungsberechtigt gelten.
Deine Ausbildung muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit du als Azubi BAföG-berechtigt bist:
Theoretisch ist es möglich, auch in der zweiten Ausbildung Azubi-BAföG zu bekommen. Allerdings wird BAföG primär für die Erstausbildung gewährt, weshalb bei der zweiten Ausbildung ganz genau geprüft wird, ob ein Anspruch besteht.
In der Regel bekommst du BAföG für eine zweite Ausbildung nur dann, wenn diese Ausbildung notwendig ist, um einen höheren oder ergänzenden Abschluss zu erzielen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du nach einer ersten Ausbildung keine wirklichen Berufschancen hast oder eine Weiterqualifizierung nötig ist, um in deinem Beruf voranzukommen. Zudem kannst du für eine zweite Ausbildung BAföG erhalten, wenn du nach deiner ersten Ausbildung eine weiterführende schulische Ausbildung (z. B. ein Fachabitur) machst oder die erste Ausbildung nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt hat.
Hier ein paar Beispiele für schulische Ausbildungen, bei denen du grundsätzlich Anspruch auf die Ausbildungsförderung hast:
Gehst du noch zur Schule, um einen weiterführenden Abschluss zu machen, hast du grundsätzlich Anspruch auf Schüler-BAföG. Das gibt es aber erst ab der 10. Klasse und dann musst du auch noch eine wichtige Voraussetzung erfüllen:
Ausnahme: Bist du verheiratet oder hast du schon ein eigenes Kind, darf sich deine Wohnung auch in der Nähe deines Elternhauses befinden.
Wichtig: Nicht jeder bekommt gleich viel BAföG vom Staat! Der Anspruch richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf. Es macht zum Beispiel einen großen Unterschied, ob du noch zu Hause bei deinen Eltern wohnst oder eine eigene Wohnung hast. Auch dein eigenes Einkommen und das Einkommen deiner Eltern haben Einfluss auf deinen BAföG-Anspruch.
Der BAföG-Höchstsatz liegt 2024 bei genau 992 Euro pro Monat. Schüler:innen und Azubis kriegen maximal 959 Euro.
Wie viel BAföG du bekommst, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Für diese Umstände gibt es gesetzlich festgelegte Bedarfssätze. Überschreitet das Einkommen deiner Eltern oder dein eigenes Vermögen bestimmte Freigrenzen, wird das auf deinen BAföG-Anspruch angerechnet und du bekommst entsprechend weniger Zuschuss im Monat.
*Die Einkommensfreigrenze bezieht sich auf beide Elternteile zusammen. Bei einem alleinstehenden Elternteil liegt die Freigrenze bei 1.685 Euro. Bei einem Stiefelternteil bei 845 Euro. Mit dem Einkommen sind übrigens nicht die Brutto-Gehälter gemeint – da werden nämlich noch Sachen abgezogen.
Zur groben Orientierung deshalb noch die Ober- und Untergrenze für das jährliche Brutto-Einkommen deiner Eltern:
Wichtig: Das sind nur grobe Richtwerte! Durch gewisse Umstände können die Freibeträge auch höher sein und du bist dann zum Beispiel auch BAföG-berechtigt, wenn deine Eltern mehr als 75.000 verdienen. Wie viel du schlussendlich bekommst, wird immer individuell berechnet.
Durch jedes weitere Kind erhöht sich der Freibetrag. Hast du also noch einen Bruder oder eine Schwester, erhöht sich dadurch die Einkommensfreigrenze deiner Eltern automatisch. Dies gilt seit Juli 2024 unabhängig davon, ob deine minderjährigen Geschwister eigenes Einkommen haben oder Kindergeld beziehen. Die Höhe der Freigrenze hängt somit nicht mehr von Faktoren wie dem Einkommen deiner Geschwister ab, sondern wird pauschal angepasst.
Die BAföG-Zuschüsse sind grundsätzlich Pauschalbeträge und gesetzlich festgelegt. Man spricht hier von Bedarfssätzen, die den Lebensunterhalt decken sollen. Dazu gehören unter anderem folgende Dinge:
Wichtig: Von diesen Bedarfssätzen werden unter Umständen noch verschiedene Sachen abgezogen. Die Summe, die übrig bleibt, ist dann dein individueller BAföG-Zuschuss.
Besuchst du eine weiterführende allgemeinbildende Schule, kannst du ab der 10. Klasse bis zu 803 Euro BAföG bekommen. Das setzt sich wie folgt zusammen:
Info: Wohnst du bei deinen Eltern, hast du keinen Anspruch auf Schüler-BAföG!
Machst du eine mindestens zweijährige schulische Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, liegt der BAföG-Höchstbetrag bei 959 Euro. Der setzt sich wie folgt zusammen:
Unterschied: Bei einer schulischen Ausbildung kannst du auch Schüler-BAföG bekommen, wenn du noch zu Hause bei deinen Eltern wohnst (im Gegensatz zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule). Wohnst du noch bei deinen Eltern, bekommst du etwas weniger Geld. Der Zuschuss liegt dann bei 501 Euro und bei insgesamt 638 Euro mit dem Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung.
Wichtig: Bei den Zahlen handelt es sich um pauschale Bedarfssätze. Da wird dann noch das Einkommen deiner Eltern gegengerechnet. Übersteigt deren Einkommen den Freibetrag von knapp 60.000 Euro im Jahr, bekommst du weniger BAföG.
Lebenssituation | Maximale monatliche Förderung | Zusammensetzung |
---|---|---|
Schüler, die bei den Eltern wohnen | 501 Euro | Grundbedarf + Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung (137 Euro) |
Schüler mit eigener Wohnung | 803 Euro | Wohnpauschale (666 Euro) + Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung (137 Euro) |
Azubis in einer schulischen Ausbildung mit eigener Wohnung | 959 Euro | Wohnpauschale (822 Euro) + Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung (137 Euro) |
Azubis in einer schulischen Ausbildung, die bei den Eltern wohnen | 638 Euro | Grundbedarf (501 Euro) + Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung (137 Euro) |
Im Internet findest du jede Menge BAföG-Rechner. Da kannst du deine Daten angeben und ausrechnen lassen, ob und wie viel BAföG dir zusteht. Auf der offiziellen BAföG-Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gibt es auch ein konkretes Rechenbeispiel, das sehr schön zeigt, wie sich die BAföG-Ansprüche einer Berufsfachschülerin zusammensetzen.
Grundsätzlich sind deine Eltern dazu verpflichtet, dich bei deiner Ausbildung finanziell zu unterstützen – das gehört zum Unterhaltsrecht. Es gibt aber ein paar Ausnahmefälle, bei denen das Einkommen der Eltern keine Relevanz für deinen BAföG-Anspruch hat – das sind aber ziemlich komplizierte Fälle. Die findest du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Übrigens: Wenn du über 30 Jahre alt bist, bekommst du auch elternunabhängiges BAföG. Das Einkommen deiner Eltern spielt dann keine Rolle.
Vorab: Der BAföG-Antrag ist mit Aufwand verbunden – aber es lohnt sich! Schließlich bekommst du als Schülerin oder Azubi einfach Geld vom Staat geschenkt.
Nächste gute Nachricht: Mittlerweile kannst du alles bequem online beantragen. Den BAföG-Antrag musst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen. Beim Bundesamt für Bildung und Forschung findest du eine Übersicht über alle kommunalen Ämter und ein Ausbildungsstättenverzeichnis – praktisch sortiert nach Bundesland.
Für die Beantragung brauchst du mehrere Dokumente. Damit das möglichst reibungslos läuft, haben wir dir einmal alle Dokumente zusammengefasst, die du brauchst.
Wichtig: Dein Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn dem zuständigen Amt alle Unterlagen korrekt ausgefüllt vorliegen!
Grundsätzlich gilt: So früh wie möglich! Am besten du reichst deine Unterlagen direkt ein, nachdem du die Schulbescheinigung hast (Formblatt 2).
Achtung: Schüler-BAföG wird immer nur für ein Jahr bewilligt. Das heißt, du musst den Antrag für jedes Schuljahr neu stellen. Achte darauf, den Antrag früh genug zu stellen, um die finanzielle Förderung weiterhin zu bekommen – am besten zwei Monate vor Ende des Förderungszeitraums.
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