Als Azubi hat man es nicht immer leicht – vor allem nicht, wenn es um das Thema Geld geht. Zwar verdienst du jetzt dein erstes eigenes Gehalt, aber das reicht oft noch nicht aus, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen.
Aber keine Angst, falls dir deine Ausbildungsvergütung nicht zum Leben reicht: Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die du in Anspruch nehmen kannst. Ein Beispiel dafür ist die Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB. Wir verraten dir, was das ist, wie du die finanzielle Hilfe bekommst und was du alles dazu wissen musst.
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende. Sie richtet sich an Azubis, die nicht mehr zu Hause wohnen und deren Ausbildungsvergütung nicht für den Lebensunterhalt reicht. Dazu zählen zum Beispiel Miete, Verpflegung und Fahrtkosten.
BAB bekommst du, wenn du eine anerkannte Ausbildung machst, in deiner eigenen Wohnung lebst und dein Azubi-Gehalt nicht ausreicht.
Also: Es gibt sehr konkrete Voraussetzungen, die du erfüllen musst, damit du BAB bekommst. Die Gesetzesgrundlage dafür findest du im SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung). Wir haben dir das mal kurz und knapp zusammengefasst.
Diese Voraussetzungen musst du auf jeden Fall erfüllen:
Dann gibt es noch weitere Voraussetzungen. Es reicht, wenn mindestens einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:
Bist du noch unter 18 Jahren alt, gibt es noch eine wichtige Sondervoraussetzung:
Einzelfallprüfung: Wie weit die Wohnung vom Elternhaus entfernt sein muss, ist gesetzlich nicht festgelegt. Im SGB III wird bei der Entfernung nur davon gesprochen, dass die Ausbildungsstätte nicht in „angemessener Zeit“ zu erreichen sei.
Jeder Antrag wird von der Bundesagentur für Arbeit individuell geprüft. Dabei zählt nicht die Entfernung in Kilometern, sondern die benötigte Zeit. Als grobe Orientierung kannst du hier mit zwei Stunden rechnen.
Keine Angst: Erfüllst du die Voraussetzungen für BAB nicht, ist das noch nicht das Ende! Es gibt noch andere finanzielle Hilfen, die du eventuell in Anspruch nehmen kannst – zum Beispiel Wohngeld. Was das ist und wie du das bekommst, erfährst du in unserem Ratgeber.
Ja, die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen tatsächlich nur Azubis, die in einer eigenen Wohnung leben. Wohnst du noch bei deinen Eltern, hast du keinen Anspruch auf BAB.
Hast du schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, hast du in der Regel keinen Anspruch auf BAB. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmefälle. Wende dich dafür am besten direkt an die Agentur für Arbeit. Unter Umständen hast du aber Anspruch auf Wohngeld.
Wie viel BAB du bekommst, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Der BAB-Höchstsatz liegt bei 822 Euro pro Monat (Stand: 2024). Der setzt sich aus dem Grundbedarf von 442 Euro und einem Mietzuschuss in Höhe von 380 Euro zusammen. Dazu kommen noch Fahrtkosten, die du erstattet bekommen kannst. Hier liegt der Höchstbetrag bei 476 Euro im Monat.
Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen BAB-Rechner, mit dem du deinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe prüfen kannst.
„Problem“: Um herauszufinden, wie viel BAB dir zusteht, brauchst du ziemlich viele Daten. Du musst zum Beispiel angeben, wie viel deine Eltern in den letzten Jahren verdient haben und wie viel Steuern sie gezahlt haben.
Praktisch: Du findest bei der Bundesagentur für Arbeit auch eine BAB-Broschüre mit konkreten Rechenbeispielen. Da bekommst du dann einen groben Eindruck davon, wie hoch die Zuschüsse ausfallen können. Spoiler: Die Zuschüsse liegen bei den Beispielen bei knapp 500 Euro pro Monat.
Nein! Das Einkommen deiner Eltern spielt eine entscheidende Rolle für deinen Anspruch auf BAB. Übersteigt deren Einkommen einen bestimmten Betrag, hast du keinen Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe.
Du bekommst die Zuschüsse während der gesamten Ausbildungszeit. Aber Achtung: Der Bedarf wird immer wieder neu ermittelt. In der Regel steigt deine Ausbildungsvergütung jedes Jahr an. Das kann sich dann auf deinen BAB-Anspruch auswirken.
Den Antrag für die Berufsausbildungsbeihilfe stellst du bei der Agentur für Arbeit – genauer gesagt in der Stadt, in der du deinen Wohnsitz hast. Den Antrag kannst du ganz einfach online stellen.
Wichtig: Du brauchst unbedingt einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag. Du kannst BAB also erst beantragen, wenn du deinen Ausbildungsplatz sicher hast.
Für den Antrag brauchst du folgende Unterlagen:
Nachdem du deinen Antrag gestellt hast, prüft die Agentur für Arbeit alles und ermittelt, ob du Anspruch auf BAB hast und wie viel Geld dir zusteht.
Achtung: Die Bearbeitung deines Antrags kann eine Weile dauern. Kümmere dich also frühzeitig darum.
Gute Nachrichten: Du musst das Geld später nicht zurückzahlen! BAB ist nämlich ein staatlicher Zuschuss und kein Darlehen wie zum Beispiel das BAföG für Studierende. Bitte nicht mit Schüler-BAföG verwechseln, das ist nämlich wieder eine Sonderform und richtet sich an Azubis, die eine schulische Ausbildung machen. Mehr Infos dazu findest du in unserem Ratgeber.
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