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Die Lebenshaltungskosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen – das trifft vor allem Azubis hart. Die Ausbildungsvergütung reicht da oft nicht (mehr) aus. Aber genau für solche Fälle gibt es staatliche Hilfen wie zum Beispiel BAB, Schüler-BAföG oder Wohngeld.
Was das alles ist und wie du das bekommst, verraten wir dir in unserem Ratgeber zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Azubis. Außerdem gibt es noch Infos zum Thema Kindergeld und ob dich deine Eltern während der Ausbildung finanziell unterstützen müssen.
BAB, Schüler-BAföG, Wohngeld oder auch Kindergeld: In Deutschland gibt es ziemlich viele Ausbildungsförderungen. Da den Überblick zu behalten, ist gar nicht so einfach, denn für jeden Zuschuss gibt es auch noch individuelle Voraussetzungen.
Und auch bei der Höhe gibt es Unterschiede. Deshalb hier erstmal eine kurze Übersicht über die wichtigsten Ausbildungsunterstützungen und wer sie grundsätzlich bekommen kann.
Zielgruppe | Finanzielle Hilfe | Höchstsatz* |
---|---|---|
Schülerinnen & Schüler | Schüler-BAföG | 959 Euro |
Schulische Ausbildung | Schüler-BAföG | 959 Euro |
Duale Ausbildung | Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) | 781 Euro |
*Der hier angegebene Höchstsatz gilt für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr bei den Eltern wohnen.
Übrigens: Je nach Zuschuss sind unterschiedliche Behörden und Ämter dafür zuständig. Das kann zum Beispiel die Agentur für Arbeit sein oder das Amt für Ausbildungsförderung.
Wichtig: Das ist nur eine kleine Mini-Übersicht! Es gibt noch mehr finanzielle Hilfen wie zum Beispiel Wohngeld oder Kindergeld.
Nicht jeder bzw. jede Auszubildende hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Grundsätzlich richten sich die Zuschüsse an Azubis, denen die Ausbildungsvergütung nicht zum Leben reicht. Es kann unter Umständen also auch sein, dass dir keine der hier aufgezählten Ausbildungshilfen zusteht.
BAföG können nicht nur Studierende bekommen, sondern auch Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende. Wichtig: Machst du eine Ausbildung, muss es eine schulische Ausbildung sein. Die Voraussetzungen sind generell etwas kompliziert und auch die Höhe des Zuschusses kann schwanken. Aber keine Angst: Das erklären wir dir alles ausführlich in unserem Ratgeber.
BAB richtet sich an alle Auszubildenden, die eine klassische duale Ausbildung machen und denen die Ausbildungsvergütung nicht zum Leben reicht. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass du nicht mehr bei deinen Eltern lebst, sondern eine eigene Wohnung hast.
Wohngeld richtet sich zwar eigentlich nicht an Azubis, aber du kannst es unter bestimmten Umständen trotzdem bekommen. Grundvoraussetzung ist auch hier wieder eine eigene Wohnung. Außerdem muss dein BAB-Antrag abgelehnt worden sein – zum Beispiel, weil du schon deine zweite Ausbildung machst.
Auch Azubis, die eine schulische Ausbildung machen, können eventuell Wohngeld bekommen. Da ist dann ein abgelehnter Schüler-BAföG-Antrag erforderlich. Wie das alles abläuft, verraten wir dir in unserem Ratgeber zum Thema Wohngeld.
Stipendien gibt es nicht nur für Studierende, sondern auch für Auszubildende. Besonders leistungsstarke und engagierte Auszubildende können z. B. von der Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) profitieren.
Die Stipendienangebote unterscheiden sich je nach Begabtenförderungswerk. Neben finanzieller Unterstützung spielt vor allem auch die ideelle Förderung eine Rolle.
Nice: Teilweise werden auch Kosten für Kurse, Material oder Sprachreisen übernommen. Es gibt sogar extra Angebote für eine Auslandsförderung.
Auf der Website des BMBF findest du alle Infos und eine Liste mit Stipendienangeboten für Auszubildende.
Aber: Die Konkurrenz ist groß und es ist nicht einfach, ein Stipendium zu bekommen. Du musst dich dafür bewerben und neben guten Leistungen auch gut begründen können, warum du ein Stipendium verdient hast.
Kommt keine der aufgezählten finanziellen Hilfen für dich in Frage, gibt es auch noch die Möglichkeit, einen sogenannten Bildungskredit bei der Bundesregierung aufzunehmen – da spielt das Einkommen und das Vermögen keine Rolle.
Es gibt allerdings zwei Einschränkungen: Den Kredit kannst du erst im letzten oder vorletzten Jahr deiner Ausbildung bekommen. Und es muss sich um eine schulische Ausbildung handeln – oder ein Studium.
Wichtig: Da es ein klassischer Kredit ist, musst du das Geld später zurückzahlen. Die Frist beträgt vier Jahre nach der ersten Auszahlung und die monatliche Rate liegt bei 120 Euro.
Alle relevanten Infos dazu findest du auf der Website des Bundesverwaltungsamtes. Da kannst du den Bildungskredit auch direkt beantragen.
Ja! Grundsätzlich sind deine Eltern verpflichtet, dich in der Ausbildung oder im Studium finanziell zu unterstützen. Das ist sogar gesetzlich festgelegt. Deine Eltern „schulden“ dir sozusagen eine Erstausbildung, mit der du dann deinen Lebensunterhalt selber verdienen kannst. Wichtig: Es muss deine erste Ausbildung sein!
Beim Unterhalt kannst du dich an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle orientieren. Diese Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, bietet aber gute Richtlinien, welcher Unterhalt angemessen ist. Der Unterhalt hängt unter anderem vom Einkommen deiner Eltern und von der Anzahl der Kinder ab. Die Unterhaltspflicht liegt bei volljährigen Kindern in der Regel irgendwo zwischen 690 und 1.380 Euro pro Monat.
Aber: Nicht allen Eltern ist es möglich, ihr Kind ausreichend finanziell zu unterstützen. Für solche Fälle gibt es staatliche Unterstützungen wie BAB oder Schüler-BAföG.
Ob du die bekommst, hängt hauptsächlich vom Einkommen deiner Eltern ab. Überschreitet deren Einkommen die Freigrenzen, bekommst du keine finanziellen Hilfen vom Staat – da sind dann eben deine Eltern in der Pflicht, dich finanziell zu unterstützen.
Wurde dein Antrag auf BAB oder Schüler-BAföG wegen des zu hohen Einkommens deiner Eltern abgelehnt, hast du unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf das Kindergeld, das sie für dich bekommen.
Bist du unter 25 Jahre alt und in Ausbildung, bekommen deine Eltern weiterhin Kindergeld. Wohnst du nicht mehr zu Hause, steht dir das Geld zu. Im Klartext: Sie müssen dir das Kindergeld auszahlen!
Good News: 2023 wurde das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind erhöht. 2025 steigt es auf 255 Euro.
Info: Sollten sich deine Eltern weigern, kannst du bei der zuständigen Kindergeldstelle einen speziellen Antrag stellen, damit das Geld direkt auf dein Konto überwiesen wird. Voraussetzung dafür ist, dass du über 18 Jahre alt bist und einen eigenen Wohnsitz hast.
Die Kindergeldzahlung stoppt erst, wenn auch deine betriebliche Ausbildung zu Ende geht. In dem Monat, in dem du das Gesamtergebnis deiner Abschlussprüfung offiziell bekommst, endet auch die Kindergeldzahlung.
Wenn du die Voraussetzungen für keine der aufgezählten finanziellen Hilfen erfüllst, bleibt noch die Möglichkeit, dir einen Nebenjob zuzulegen.
Aber Achtung: Bist du in der Berufsausbildung, gibt es ein paar Dinge, auf die du achten musst.
Ganz wichtig: Möchtest du einen Nebenjob machen, musst du das mit deinem Betrieb abklären – du brauchst nämlich dessen Zustimmung. Grundsätzlich darf dir der Nebenjob aber nicht verboten werden.
Einzige Ausnahme: Er beeinträchtig deine Ausbildung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du dadurch die zulässige Höchstarbeitszeit überschreitest. Das ist im Jugendarbeitsschutzgesetz so festgelegt.
Du möchtest mehr Infos zum Thema Nebenjob während der Ausbildung? Dann schau mal auf unserem Azubi-Magazin vorbei. Da haben wir einen ausführlichen Beitrag dazu, in dem wir dir alles ausführlich erklären.
Bekommst du finanzielle Unterstützung vom Staat, zum Beispiel BAB oder Schüler-BAföG, musst du dein zusätzliches Einkommen durch einen Nebenjob angeben. Unter Umständen kann es sein, dass du bestimmte Einkommensgrenzen überschreitest. Dann können die staatlichen Zuschüsse gekürzt werden. Das solltest du am besten mal durchrechnen, bevor du dir einen Nebenjob für die Ausbildung suchst.
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