Krank in der Ausbildung: Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben?
In der Schule war Kranksein oft unkompliziert – Entschuldigung abgeben, Stoff nachholen, fertig. In der Ausbildung sieht das anders aus: Arbeitsvertrag, Probezeit, IHK, Verantwortung.
Hier klären wir, wie viele Fehltage in der Ausbildung okay sind, was hinter der 10%-Regel steckt, was bei häufigen oder längeren Krankheitsphasen passiert und wie du dich richtig krankmeldest – ohne schlechtes Gewissen, aber mit dem richtigen Plan.
Kann ich mich als Azubi einfach krankmelden?
Ja klar – wenn du als Azubi wirklich krank bist, musst du dich sogar krankmelden. Das gehört zu deinen Pflichten in der Ausbildung. Du musst also nicht „trotz allem“ in den Betrieb oder in die Berufsschule kommen, nur um einen guten Eindruck zu machen. Wichtiger ist, dass du dich korrekt krankmeldest.
Wie viele Fehltage sind in der Ausbildung erlaubt?
Es gibt in der Ausbildung keine feste gesetzliche Zahl an Fehltagen, ab der deine Ausbildung automatisch in Gefahr ist. Statt einer klaren Tabelle arbeiten Betriebe, Berufsschulen und IHKs mit Richtwerten – und die sind meist weniger streng, als es sich viele Azubis vorstellen.
Dabei kommt es vor allem darauf an, wie deine Fehltage aussehen:
Entschuldigte Fehltage (z.B. mit Krankmeldung oder Attest) sind normal, auch wenn es mehrere Krankheitsphasen im Jahr gibt.
Unentschuldigte Fehltage oder „spontane“ Fehltage ohne Attest können schnell zum Problem werden.
Kritisch wird es, wenn sich viele kurze „Schnupfentage“ häufen, du Nachweise nicht abgibst oder du so oft fehlst, dass du Inhalte in Schule und Betrieb verpasst.
Im Alltag landen die meisten Fragen am Ende bei einer Zahl, von der Azubis überall lesen: der berühmten 10%-Regel.
Wie viele Fehltage sind normal?
„Wie oft kann man sich im Durchschnitt krankmelden, ohne dass es einen schlechten Eindruck hinterlässt? Wie viele Tage pro Jahr sind normal?“, fragt ein Reddit-User im Unterforum r/Azubis mit der Sorge, zu oft krank zu sein.
Die 10%-Regel bedeutet: Du solltest in deiner Ausbildung (grob gerechnet) nicht mehr als rund zehn Prozent der Gesamtzeit fehlen.
Aber ganz wichtig: Das ist kein Gesetz, sondern ein Richtwert, an dem sich vor allem IHKs und Handwerkskammern bei vielen Berufen orientieren.
Zur groben Orientierung
Dauer deiner Ausbildung
Richtgröße für Fehltage (ca. 10 %)
2 Jahre
ca. 40 Fehltage
3 Jahre
ca. 60-70 Fehltage
Bleibst du ungefähr unter diesen Werten, gibt es normalerweise keine Diskussion. Bist du deutlich drüber, wird im Einzelfall geschaut:
Wie sind deine Noten in der Berufsschule?
Kommst du im Betrieb fachlich mit?
Kann dein Betrieb bestätigen, dass du ausreichend ausgebildet wurdest?
Viele Azubis werden auch mit mehr als 10 % Fehlzeit ganz normal zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn Leistung und Engagement stimmen. Entscheidend ist am Ende nicht nur eine Zahl, sondern das Gesamtbild aus Fehltagen, Leistung und Kommunikation.
Sind 30 Fehltage in der Ausbildung zu viel?
Das kommt ganz drauf an. Die berühmte 10%-Regel bezieht sich auf deinekompletteAusbildung. Bei einer dreijährigen Ausbildung liegst du mit 30 Fehltagen insgesamt deutlich unter diesen 10 %. Anders sieht es aus, wenn sich 30 Fehltage in einem einzigen Ausbildungsjahr stapeln. Dann kann es passieren, dass dein Betrieb oder deine Berufsschule genauer hinschaut.
Gute Gründe vs. „blau machen“: Wann sollte ich mich krankmelden und wann nicht?
Krankmelden ist kein Problem, wenn du wirklich krank bist – problematisch wird es erst, wenn du die Krankmeldung als „Notfall-Urlaub“ benutzt. Kurzfristig bringt „blau machen“ dir zwar einen freien Tag. Langfristig riskierst du aber:
Misstrauen im Team („der/die ist ja ständig krank…“).
Stress mit Ausbilder oder HR.
im Extremfall sogar arbeitsrechtlichen Ärger, wenn sich ein Muster abzeichnet.
Komponente ist kaputt!
Wie viele Fehltage darf ich für die Abschlussprüfung maximal haben?
„Aktuell bange ich aufgrund von Fehltagen, ob ich meine Prüfungen machen darf nächstes Jahr. Ich finde es unfair wie sehr ich mich für Dinge rechtfertigen muss, für die ich nichts kann."
Azubi bei reddit.com/r/azubis
Für die Prüfungszulassung ist wichtig, ob du genug anwesend warst, um als ausgebildet zu gelten – nicht, ob du eine bestimmte starre Zahl genau triffst. Viele IHKs und HWKs nutzen dafür die ca. 10%-Richtgröße aus deiner gesamten Ausbildungszeit.
Typischerweise läuft das so:
Unter ca. 10 % Fehlzeit: In der Regel Zulassung ohne größere Diskussion.
Deutlich über 10 % Fehlzeit: Die Kammer prüft den Einzelfall.
Wie sind deine Noten in der Berufsschule?
Kommst du im Betrieb fachlich mit?
Kann dein Betrieb bestätigen, dass du alle wichtigen Inhalte gelernt hast?
Wenn das Gesamtbild passt, wirst du oft trotz höherer Fehlzeiten zur Prüfung zugelassen – manchmal mit einer zusätzlichen Stellungnahme vom Betrieb oder von dir.
Kritisch wird es, wenn du so viel gefehlt hast, dass dir wirklich Inhalte fehlen und niemand mehr glaubhaft sagen kann, dass du prüfungsreif bist. Dann kann die Kammer verlangen, dass deine Ausbildung verlängert wird, bevor du zur Abschlussprüfung zugelassen wirst.
Wenn du unsicher bist, wo du stehst: Frag deine Ausbilder, Klassenlehrkraft oder direkt die IHK/HWK. Die können dir zu deinen Fehltagen eine konkrete Einschätzung geben.
Kündigung wegen Krankheit: Wann darf dein Betrieb dich kündigen?
Wegen Krankheit allein darf dein Betrieb dich als Azubi nur in Ausnahmefällen kündigen – vor allem nach der Probezeit bist du gut geschützt.
Wichtig ist die Unterscheidung:
In der Probezeit (meist 4 Monate) kann der Betrieb die Ausbildung jederzeit ohne Grund beenden – auch während einer Krankschreibung.
Nach der Probezeit ist eine Kündigung wegen Krankheit nur möglich, wenn du voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausgebildet werden kannst und der Betrieb dadurch stark belastet wird.
Ein paar Krankheitsphasen im Jahr oder auch mal ein längerer Ausfall führen also normalerweise nicht automatisch zur Kündigung.
Ist „zu oft krank sein“ ein Kündigungsgrund in der Ausbildung?
„Zu oft krank“ reicht nach der Probezeit nicht einfach so für eine Kündigung. Für eine krankheitsbedingte Kündigung müssen mehrere Punkte zusammenkommen:
Es gibt eine negative Gesundheitsprognose (du wirst voraussichtlich weiter häufig oder dauerhaft ausfallen).
Dein Ausbildungsziel ist gefährdet, weil dir wichtige Inhalte fehlen.
Deine Ausfälle belasten den Betrieb dauerhaft deutlich.
Bevor es überhaupt so weit kommt, passiert in einem guten Betrieb meist zuerst:
ein Gespräch mit Ausbilder oder Personalabteilung,
Anpassung von Aufgaben, Abteilung oderArbeitszeiten.
Wenn du merkst, dass deine Gesundheit häufig dazwischenfunkt, hol dir früh Hilfe (Arztpraxis, ggf. Therapie) und sprich offen mit deiner Ausbildungsleitung – das verhindert oft Missverständnisse und unnötigen Stress.
Was passiert, wenn ich als Azubi „zu oft“ krank bin?
Wenn du als Azubi „zu oft krank“ bist, kommt in einem guten Betrieb nicht sofort die Kündigung, sondern zuerst ein Gespräch. Erst wenn klar wird, dass du auf Dauer nicht mehr richtig ausgebildet werden kannst, kommt überhaupt eine krankheitsbedingte Kündigung in Frage – und das ist eher die Ausnahme als die Regel.
Der typische Ablauf kann so aussehen:
💬Gespräch mit Ausbilder oder HR: „Uns ist aufgefallen, dass du in letzter Zeit häufiger fehlst – wie geht es dir, was steckt dahinter?“
🔍️Gemeinsam nach Ursachen schauen: Körperliche Erkrankung? Psychischer Stress? Probleme im Team, mit den Aufgaben oder Arbeitszeiten?
🤝Unterstützung & Anpassung: Zum Beispiel andere Aufgaben, weniger Belastung, angepasste Arbeitszeiten, Gespräche mit der Berufsschule oder ein Termin beim Betriebsarzt.
⏱️Ausbildungsziel prüfen: Bei längerer oder wiederholter Krankheit wird geschaut, ob du das Ausbildungsziel in der geplanten Zeit noch erreichst – oder ob eine Verlängerung der Ausbildung sinnvoll sein kann.
Krankmeldung in der Ausbildung: Was tun, wenn ich krank bin?
Wenn du als Azubi krank bist, musst du vor allem zwei Dinge tun: dich sofort melden und deine Krankheit nachweisen.
1. Sofort Bescheid sagen
Melde dich morgens direkt im Betrieb – spätestens zu deinem normalen Arbeitsbeginn. Am besten telefonisch und/oder per E-Mail bei Ausbilder, Chef oder der Ansprechperson, die in deinem Vertrag steht.
Sag kurz und klar, was Sache ist, z. B.: „Ich bin heute krank, gehe zum Arzt und melde mich, wenn ich weiß, wie lange ich ausfalle.“
2. Die richtigen Leute informieren
Situation
Wen musst du informieren?
Normaler Arbeitstag im Betrieb
Betrieb
Berufsschultag
Berufsschule und Betrieb
Blockunterricht (nur Schule)
Berufsschule, Betrieb nach betrieblicher Regel
Hintergrund: Dein Betrieb ist für deine gesamte Ausbildung verantwortlich und muss wissen, wenn du im Unterricht fehlst.
3. Krankmeldung / Attest nachreichen
Wenn dein Betrieb ein Attest (AU) verlangt, holst du dir das bei der Arztpraxis.
Schick die AU rechtzeitig an den Betrieb – per Post, Mail-Scan oder über das System, das ihr nutzt.
Wird deine Krankschreibung verlängert, sag wieder Bescheid.
Muster-Krankmeldung
Betreff: Krankmeldung von [Dein Name] – Auszubildender/r im [Ausbildungsbereich/deine Abteilung]
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Nachname des Ausbilders oder Vorgesetzten],
leider muss ich mich hiermit krankmelden. Ich habe mich bereits von einem Arzt untersuchen lassen bin vom [erster Krankheitstag] bis zum [voraussichtliches Ende der Krankschreibung] krankgeschrieben. Sollte sich darüber hinaus noch länger ausfallen, werde ich Sie selbstverständlich umgehend darüber informieren.
Ich bedauere die Unannehmlichkeiten, die durch mein Fehlen entstehen. Soweit es mein Gesundheitszustand erlaubt, bin ich für Rückfragen per E-Mail oder telefonisch erreichbar.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
[Deine Kontaktdaten, falls nicht bereits in der E-Mail-Signatur enthalten]
Wann braucht man als Azubi einen Krankenschein?
Als Azubi brauchst du einen Krankenschein (AU), wenn du länger als drei Kalendertage krank bist – oder wenn dein Betrieb ihn schon früher verlangt.
Entscheidend sind drei Dinge:
Gesetz
Grundregel: AU ab dem 4. Krankheitstag (also wenn du länger als 3 Tage krank bist).
Dein Arbeitgeber darf aber auch ab dem 1. Tag ein Attest verlangen.
Ausbildungsvertrag / Betriebsvereinbarung
Schau in deinen Ausbildungsvertrag, in die Betriebsordnung oder das Azubi-Merkblatt.
Typische Formulierungen sind z. B. „AU ab dem 3. Krankheitstag“ oder „AU ab dem 1. Krankheitstag“.
Praxis im Betrieb
Auch wenn nichts Konkretes drinsteht:
Wenn dein Betrieb sagt „Bitte Attest ab Tag X“, gilt das als betriebliche Regel – und du solltest dich daran halten.
Wichtig für dich zu wissen
Im Zweifel lieber zum Arzt gehen, wenn du unsicher bist, ob du ein Attest brauchst.
Achte auf Fristen: Die AU sollte spätestens am 4. Krankheitstag, oft früher, beim Betrieb sein.
Durch die elektronische AU (eAU) läuft vieles digital zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber – trotzdem musst du deinen Betrieb selbst informieren, dass und wie lange du krank bist.
Länger krank: Krankengeld, mehr als 6 Wochen und Verlängerung der Ausbildung
Bist du länger als 6 Wochen wegen derselben Krankheit krankgeschrieben, zahlt dein Betrieb keinGehaltmehr – dann übernimmt deine Krankenkasse mit Krankengeld.
Kurz der Überblick:
Bis zu 6 Wochen pro Krankheit: Lohnfortzahlung durch deinen Ausbildungsbetrieb.
Länger als 6 Wochen (gleiche Krankheit): Krankengeld von der Krankenkasse.
In den ersten 4 Wochen der Ausbildung: meist direkt Krankengeld, weil der Anspruch auf Lohnfortzahlung noch nicht gilt.
Fehlst du sehr lange, kann deine Ausbildungszeit nach § 8 BBiG auf Antrag verlängert werden, damit du die Inhalte trotzdem schaffst. Den Antrag stellst du in der Regel zusammen mit deinem Betrieb bei IHK/HWK.
Dauer Krankengeld: Krankengeld gibt es in der Regel bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren – für dieselbe Erkrankung.
Krankengeld läuft nicht automatisch: Du musst meistens noch Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen (z. B. Nachweise zur Arbeitsunfähigkeit). Wenn du unsicher bist, was dir zusteht oder welche Formulare fehlen: Direkt bei der Krankenkasse nachfragen.
Verlängerung der Ausbildung bei langer Krankheit (§ 8 BBiG): Wenn du so viel verpasst, dass das Ausbildungsziel gefährdet ist, kann deine Ausbildungszeit auf Antrag verlängert werden. Den Antrag stellst du dann in der Regel zusammen mit deinem Betrieb bei der zuständigen IHK/HWK. Oft wird auch die Berufsschule eingebunden, damit alle einschätzen können, was dir noch fehlt.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Kranksein als Azubi
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