Das Berufsbildungsgesetz: Alles, was du über das BBIG wissen musst!
Stell dir vor, du hast ein Handbuch, das dich durch deine Ausbildung navigiert und deine Rechte schützt – das ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das BBiG ist die Grundlage dafür, wie deine Ausbildung strukturiert sein wird, egal, ob du eine Ausbildung beginnst oder überlegst, eine zu starten. In diesem Ratgeber findest du alle Infos zu diesem Gesetz.
Das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, regelt die berufliche Ausbildung in Deutschland. Es sorgt dafür, dass alle Ausbildungen nach den gleichen (hohen) Standards ablaufen. So wird die Qualität der Ausbildung gesichert. Gleichzeitig wissen Azubis und Ausbildungsbetriebe genau, was ihre Rechte und Pflichten sind.
Durch das Gesetz werden Ausbildungen auch immer an neue Technologien und Arbeitsmarktanforderungen angepasst. Damit bleibst du immer auf dem neuesten Stand und du kannst easy in den Job einsteigen. Mit anderen Worten: Das BBiG stellt sicher, dass dich deine Ausbildung bestmöglich auf deine berufliche Zukunft vorbereitet.
Wann gilt das BBiG?
Das Berufsbildungsgesetz gilt vor allem für die duale Ausbildung. Außerdem gilt es noch für
- Umschulungen,
- berufliche Fortbildungen und
- vorbereitende Maßnahmen für die Berufsausbildung.
Das BBiG gilt nicht für
Für Berufe der Handwerksordnungen wie Maurer oder Dachdecker gilt das BBiG nur teilweise.
Machst du gerade eine Ausbildung oder überlegst eine anzufangen? Dann lohnt sich ein Blick in das Berufsbildungsgesetz.
- Beim Start deiner Ausbildung: Das BBiG regelt, was in deinem Ausbildungsvertrag stehen muss. Ob Probezeit, Ausbildungsvergütung oder Pflichten – all das ist fest im BBiG verankert. Schnapp dir also das BBiG, bevor du deinen Vertrag unterschreibst, wenn dir etwas komisch vorkommt.
- Während der Ausbildung: Wenn du mitten in der Ausbildung bist und sie dir gar nicht gefällt, überlegst du vielleicht zu kündigen bzw. den Betrieb oder die Ausbildung zu wechseln. Was du dabei beachten musst, steht im BBiG.
- Bei Problemen: Du gehst die ganze Zeit nur Kaffee kochen oder musst dauernd Überstunden machen? Rede mit deinen Ausbildern und berufe dich auf das BBiG. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst oder Konflikte mit deinem Ausbilder hast, bietet das BBiG einen Rahmen für Beschwerden und Konfliktlösungen.
- Bei der Prüfung: Das BBiG legt fest, wie Prüfungen ablaufen sollen, damit alles korrekt und fair zugeht. Du hast eine Prüfung vergeigt? Keine Sorge, im BBiG steht, was dann zu tun ist! Kleiner Spoiler: Du kannst die Prüfung nochmal machen.
- Nach der Ausbildung: Das BBiG unterstützt auch die Weiterbildung. Wenn du also weißt, dass du dich nach der Ausbildung noch weiterbilden möchtest, zeigt dir das Gesetz auf, wie du in deiner Karriere vorankommst.
Im BBiG stehen sowohl die allgemeinen Vorschriften zur Berufsbildung als auch konkrete Vorgaben, z. B. zur Berufsausbildung, zum Ausbildungsbetrieb und zur Prüfung. Für (angehende) Azubis sind besonders diese Inhalte relevant:
- Ordnung der Berufsausbildung
- Pflichten der Auszubildenden
- Pflichten der Ausbildungsbetriebe
- Ausbildungsvergütung
- Start und Ende des Ausbildungsverhältnisses
Ordnung der Berufsausbildung
§5 Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsordnung umfasst folgende Inhalte:
- Bezeichnung des Ausbildungsberufs
- Ausbildungsdauer
- Fähigkeiten, die man erlernt
- zeitliche und sachliche Gliederung durch den Ausbildungsrahmenplan
- Prüfungsanforderungen
§8 Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungsdauer
Zuständige Stellen wie die IHK entscheiden, ob Ausbildungen verkürzt oder verlängert werden können.
§§10, 11 Vertrag und Vertragsabfassung
Wenn man eine Berufsausbildung anfängt, ist ein Ausbildungsvertrag Pflicht. Dieser Ausbildungsvertrag muss schriftlich festgehalten werden.
Pflichten der Auszubildenden
§13 Verhalten während der Berufsausbildung
Als Azubi bist du dazu verpflichtet …
- … alle Aufgaben sorgfältig auszuführen, die dir aufgetragen wurden.
- … auf die Anweisungen des Ausbilders zu hören.
- … ein Berichtsheft zu schreiben.
- … alle Arbeitsmittel sorgfältig zu behandeln.
- … die Regeln der Ausbildungsstätte zu beachten.
- … Geheimnisse des Betriebes für dich zu behalten.
- … zu bestätigen, dass du eine Kopie des Ausbildungsvertrages bekommen hast.
- … an Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen, für die du freigestellt wurdest.
Pflichten der Ausbildungsbetriebe
§14 Berufsausbildung
Die Ausbilder in deinem Ausbildungsbetrieb müssen …
- … dir alle wichtigen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bestehen der Ausbildung vermitteln.
- … dir einen Ausbilder an die Hand geben.
- … dir Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen.
- … dich zum Besuch der Berufsschule anhalten.
- … dich fördern und vor Gefahren schützen.
§15 Freistellung, Anrechnung
Der Ausbildungsbetrieb muss dich von der Arbeit freistellen, wenn du Berufsschule hast. Das gilt auch für Abschlussprüfungen. Nach der Berufsschule darfst du aber arbeiten gehen.
§16 Zeugnis
Der Ausbilder muss dem Azubi ein schriftliches Ausbildungszeugnis ausstellen. Da müssen Angaben zu Art, Dauer und Ziel sowie erworbene Kenntnisse & Fähigkeiten drinstehen.
Ausbildungsvergütung
§17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
Azubis haben ein Recht auf ein angemessenes Ausbildungsgehalt. Wie viel das mindestens sein muss, ist durch die Mindestausbildungsvergütung geregelt. In diesem Paragrafen steht auch, dass deine Vergütung mit jedem Ausbildungsjahr ansteigen muss.
Start und Ende des Arbeitsverhältnisses
§20 Probezeit
Die Probezeit eines Azubis muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
§21 Beendigung
Grundsätzlich ist die Ausbildung zu Ende, wenn die festgelegte Ausbildungsdauer erreicht ist. Hast du deine Abschlussprüfung bestanden, endet die Ausbildung, wenn du dein Ergebnis bekommen hast. Wenn du sie nicht bestanden hast, verlängert sie sich bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung – aber maximal um ein Jahr.
§22 Kündigung
In der Probezeit können Azubis ohne Kündigungsfrist kündigen. Nach der Probezeit kannst du nur kündigen, wenn du die Kündigungsfrist von vier Wochen einhältst.
- Ausbilder bzw. Ausbilderin: Dein erster Ansprechpartner sollte dein Ausbilder oder der Ausbildungsleiter in deinem Betrieb sein. Sie sind dafür verantwortlich, dir die Ausbildungsbedingungen gemäß BBiG zu erklären und umzusetzen.
- Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder Betriebsrat: Wenn dein Betrieb einen Betriebsrat oder eine JAV hat, können sie dir ebenfalls helfen. Sie sind dafür da, die Interessen der Auszubildenden im Betrieb zu vertreten.
- Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK): Die Kammern sind für die Überwachung der Ausbildung zuständig und bieten Beratung bei Fragen zur Ausbildung und zum BBiG. Sie können dir auch helfen, wenn es Probleme während deiner Ausbildung gibt.
- Berufsberatung der Agentur für Arbeit: Die Berufsberatung kann dir Informationen zu Ausbildungsfragen und gesetzlichen Regelungen geben. Sie bieten auch Unterstützung bei Konflikten in der Ausbildung.
Du hast das Gefühl mit deinem Ausbildungsvertrag stimmt etwas nicht? Oder dein Ausbildungsbetrieb hält sich nicht daran, was im Vertrag steht? Dann solltest du Handeln und dich auf das BBiG berufen, um deine Rechte geltend zu machen. Orientiere dich an folgenden Schritten:
- Informiere dich über deine Rechte und Pflichten im BBiG: Du findest das Gesetz online. Alternativ kannst du auch Webseiten der IHK oder Handelskammern nutzen, um dich über das Ausbildungsgesetz zu informieren.
- Dokumentiere, was falsch läuft: Schreib am besten alle relevanten Fakten und Ereignisse auf, inklusive Datum und beteiligte Personen.
- Sprich das Problem an: Rede mit deinen Eltern, Freunden oder Azubi-Kollegen darüber – vielleicht haben die schonmal sowas ähnliches erlebt und haben ein paar Tipps. Danach solltest du aber ein direktes Gespräch mit deinen Ausbildern oder der Personalabteilung suchen, damit sich etwas ändert.
- Nutze formelle Wege: Wenn das Gespräch nichts bringt, dann such dir Unterstützung bei der JAV, dem Betriebsrat oder der zuständigen Kammer. Die beraten dich und vermitteln zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb.
- Leite eine Beschwerde ein: Sollte das Problem immer noch existieren, kannst du formell Einspruch erheben oder dich bei der zuständigen Kammer beschweren.
In richtigen schweren Fällen kannst du dir auch rechtliche Unterstützung besorgen, z. B. durch einen Anwalt. Wenn du minderjährig bist, solltest du das aber unbedingt mit deinen Eltern machen.