Du hattest ein Bewerbungsgespräch für deine Traumausbildung und jetzt eine Zusage bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Bevor du aber offiziell verkünden kannst, dass du bald eine Ausbildung startest, musst du noch den Ausbildungsvertrag unterschreiben.
Wichtig: Lies dir deinen Ausbildungsvertrag aufmerksam durch bevor du ihn unterschreibst. Mögliche Unklarheiten solltest du vorab aus dem Weg räumen. In diesem Ratgeber liefern dir alle wichtigen Infos, die du brauchst.
Ein Ausbildungsvertrag klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Ausbildungsverhältnisses und wird zwischen Azubi und Ausbildungsunternehmen, vor dem Beginn einer dualen Ausbildung, geschlossen. Im Vertrag sind beispielsweise Beginn und Dauer der Berufsausbildung, die Ausbildungsvergütung oder die Urlaubstage festgehalten.
Ein Ausbildungsvertrag regelt die Grundbedingungen einer Ausbildung. Dazu gehört zum Beispiel Art, Beginn und Dauer der Ausbildung. Außerdem enthält der Vertrag Infos zu Ausbildungsvergütung, Urlaubstagen und vielem mehr.
Achtung: Die Inhalte deines Ausbildungsvertrages können je nach zuständiger Kammer variieren. Es gibt allerdings gewisse Mindestinhalte, die jeder Ausbildungsvertrag enthalten muss. Bei der DIHK findest du ein offizielles Muster eines Berufsausbildungsvertrages. Da siehst du dann, wie ein Ausbildungsvertrag aussehen kann.
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss ein Ausbildungsvertrag Folgendes enthalten:
Info: Wenn du es hochoffiziell auf Beamtendeutsch wissen möchtest, kannst du alles in § 10 (Vertrag) und § 11 (Vertragsabfassung) im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nachlesen.
In einem Ausbildungsvertrag dürfen keine Bestimmungen enthalten sein, die dich als Azubi benachteiligen oder gesetzlichen Regelungen widersprechen. Das sind die sogenannten nichtigen Vereinbarungen.
Laut § 12BBiG gelten folgende Dinge als nichtige Vereinbarungen:
Wenn du eine Ausbildung beginnst, dann muss immer auch ein Ausbildungsvertrag zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen werden. Den bekommst du vom Ausbildungsbetrieb in zweifacher Ausführung per Post zugeschickt. Ein Vertrag behältst du, den anderen bekommt dein Ausbildungsbetrieb.
Es ist wichtig, dass alle Parteien eine Kopie des Vertrags erhalten und sich die Zeit nehmen, die Details sorgfältig durchzulesen. So werden Missverständnisse vermieden und die Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung ist gelegt.
Achtung: Der Vertrag muss in schriftlicher Form geschlossen werden! Eine elektronische Variante ist nicht zulässig.
Der Ausbildungsvertrag muss vom Auszubildenden und vom zukünftigen Ausbildungsunternehmen unterschrieben werden. Bist du unter 18, muss ein Erziehungsberechtigter für dich unterschreiben.
Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, also noch minderjährig, darfst du selbst keine Verträge abschließen. Das heißt: Deine Eltern oder eine andere erziehungsberechtigte Person müssen den Ausbildungsvertrag für dich unterschreiben.
Der Ausbildungsvertrag muss spätestens vor Beginn der Ausbildung von dir und dem Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden. Ohne unterschriebenen Ausbildungsvertrag darfst du die Ausbildung nicht anfangen.
Nachdem du deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, schickt dein Ausbildungsbetrieb ihn zur Prüfung an die zuständige Kammer. Die checkt dann, ob der Vertrag rechtens ist und alle notwendigen Inhalte enthält.
Die Antwort liefert der Ausbildungsvertrag. Dort findest du den Stempel der zugehörigen Kammer.
In § 71 BBiG ist genau geregelt, welche Kammer für welchen Ausbildungsberuf zuständig ist. Insgesamt gibt es sechs Kammern:
Wenn deine Ausbildung in keine dieser Kammern passt, dann bestimmt das Land die zuständige Kammer. Bei Fragen zu deiner Ausbildung kannst du dich übrigens immer an die entsprechende Kammer wenden.
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