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Manchmal – oder sogar ziemlich oft – läuft das Leben nicht wie geplant. Du hast eine Ausbildung angefangen und merkst nach ein paar Wochen oder Monaten, dass es nicht die richtige für dich ist. Vielleicht merkst du es auch erst nach zwei Jahren. Ist ein Wechsel dann immer noch möglich? Wie gehst du am besten vor? Und unter welchen Voraussetzungen kannst du die Ausbildung oder den Betrieb wechseln? Bei uns bekommst du alle Infos, Inspiration fürs Anschreiben und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung!
Die gute Nachricht: Ja, du darfst deine Ausbildung wechseln. Die schlechte: Nach der Probezeit ist ein Wechsel nicht mehr so einfach. Wichtig ist, dass du schon einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, bevor dein altes Ausbildungsverhältnis endet. Nur so kannst du deine Ausbildung nahtlos fortsetzen.
Der Ausbildungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetrieb und Azubi. Es ist ein rechtlich bindendes Dokument. Das bedeutet: Beide Parteien sind gesetzlich an die im Vertrag festgelegten Bedingungen gebunden – also zum Beispiel auch an die Kündigungsfristen. Bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wenn du also nur vorgibst, den Beruf aufgeben zu wollen und du die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzt, kann es sein, dass dein alter Ausbildungsbetrieb Schadensersatz von dir verlangt.
Ja, du kannst auch noch im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr deine Ausbildung wechseln! Im Optimalfall setzt du die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb fort, sodass du dir die bisherige Ausbildungszeit anrechnen lassen kannst.
Aber auch ein kompletter Neustart in einem anderen Beruf ist vollkommen in Ordnung! Übrigens: 2022 haben ein Drittel der Azubis, die ihre Ausbildung gewechselt oder abgebrochen haben, ihren Betrieb erst im zweiten Lehrjahr oder später verlassen. Stress dich also nicht damit.
Vielleicht hilft es auch schon, mit dem Ausbildungsleiter oder anderen Mitarbeitern ein offenes Gespräch zu führen. Schildere deine Situation, Probleme oder Sorgen und sucht gemeinsam eine Lösung. Eine Kündigung sollte der letzte Ausweg sein, wenn du es dir wirklich nicht vorstellen kannst, noch bis zum Ende deiner Ausbildung im Betrieb zu bleiben.
Wenn du dir wirklich sicher bist, dass du in deinem aktuellen Ausbildungsbetrieb keine Zukunft für dich siehst, ist der erste Schritt, dich nach einem neuen Ausbildungsbetrieb umzuschauen. Je nach Ausbildungsberuf ist es gar nicht so schwierig, noch im laufenden Ausbildungsjahr einen Platz zu finden. Schließlich gibt es viele Unternehmen, die sich über zu wenige Bewerberinnen und Bewerber beklagen.
Hast du bereits einen neuen Ausbildungsplatz in der Tasche, solltest du deinem alten Betrieb kündigen: In der Probezeit reicht es, wenn du schriftlich ohne die Angabe eines Grunds kündigst. Das Wichtigste ist hierbei, dass du dies noch vor Ende der Probezeit machst. Wie lange die bei dir dauert, ist in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Vom Gesetz her darf sie mindestens nach vier Wochen und spätestens nach vier Monaten enden. Denk dran, deine Kündigung zu unterschreiben. Bist du minderjährig, müssen das deine Eltern machen.
Sehr geehrte Frau Mustermann,
hiermit kündige ich mein mit Ihnen am xx.xx.202x geschlossenes Ausbildungsverhältnis in der Probezeit, nach §22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz, zum xx.xx.202x.
Viele Grüße
Mila Musterfrau
Deine außerordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn die Gründe genau beschrieben werden: Was ist wo und wann durch welche Person vorgefallen? Warum ist es für dich unzumutbar, die Ausbildung im Betrieb fortzusetzen?
Unser Rat: Bei einer außerordentlichen Kündigung ist es sinnvoll, wenn du dir Hilfe von deiner Gewerkschaft holst. Da bekommst du Infos und rechtlichen Beistand. Auch nach einer Kündigung hast du nämlich noch Ansprüche, die dein alter Arbeitgeber vielleicht nur ungern erfüllt. Dazu gehören dein Arbeitszeugnis, Restgehalt und Urlaubsansprüche.
Auch nach Beginn des regulären Ausbildungsjahrs im August und September suchen Unternehmen nach Azubis. Vielleicht weil ihnen kurzfristig ein Kandidat abgesprungen ist oder weil sie einfach niemand Passendes gefunden haben.
Einen neuen Ausbildungsplatz findest du zum Beispiel über Ausbildungsportale wie Ausbildung.de. Gute Anlaufstellen sind auch die Bundesagentur für Arbeit, die Handwerkskammer oder die IHK. Du kannst dich auch bei denen Mitschülern in der Berufsschule umhören, ob die von einer freien Stelle gehört haben.
Auch wenn die Gründe vielleicht auf der Hand liegen und sich dein alter Ausbildungsbetrieb echt danebenbenommen hat, gilt: Sprich nicht über eine persönliche Abneigung gegenüber deinem alten Team, wenn du dich neu bewirbst. Beschränk dich auf allgemeines Fehlverhalten. Sag: „Ich habe einfach zu wenig gelernt und durfte nicht richtig mitarbeiten“ oder „Das Arbeitsklima hat mir nicht gefallen“ und nicht: „Mein Chef war bescheuert und hat mich immer links liegen lassen …“.
Je nach Branche schwankt die sogenannte Lösungsquote, also die Zahl derer, die ihren Ausbildungsvertrag vorzeitig lösen, extrem: Besonders viele Wechsler gibt es im Handwerk, in den freien Berufen und im Bereich Hauswirtschaft. Hier wechselt ungefähr jeder Dritte seine Ausbildung oder gibt diese ganz auf. Das liegt unter anderem daran, dass das Angebot an Ausbildungsstellen oft größer ist als die Nachfrage und Wechsler relativ leicht eine neue Stelle finden.
In der Branche Industrie und Handel kündigt jeder Vierte vorzeitig. Im öffentlichen Dienst liegt die Quote hingegen nur bei neun Prozent, also etwa jeder Elfte.
Setzt du deine bisherige Ausbildung in einem anderen Betrieb fort, kannst du deine Ausbildungszeit anrechnen lassen. Sprich das aber am besten direkt bei deinem neuen Arbeitgeber und auch bei deiner neuen Berufsschule an!
Es gibt viele gute Gründe für einen Ausbildungsabbruch bzw. einen Ausbildungswechsel. Vielleicht hast du dir den Beruf schlicht ganz anders vorgestellt, die Ausbildungsvergütung reicht nicht aus oder dein Arbeitgeber behandelt dich schlecht. Eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist absolut kein Beinbruch – und du bist damit auch auf keinen Fall allein. Laut Statistik wurden 2022 knapp 30 Prozent der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst.
Ein Drittel der Vertragslösungen fand in der Probezeit statt, der Rest später. Während man in der Probezeit sehr unkompliziert kündigen kann, ist das nach Ablauf dieser Frist nicht mehr so einfach. Eine Möglichkeit ist, dass du einen „wichtigen Grund“ vorweisen kannst. Das ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 22 Kündigung, festgelegt.
Keine Frage: In so extremen Fällen wie Mobbing fällt es sicher nicht leicht, sich zu Wort zu melden. Aber du darfst mit sowas nicht allein bleiben! Wenn du nicht mit Kollegen aus dem Ausbildungsbetrieb über deine Probleme sprechen willst, kann dir dein Lehrer aus der Berufsschule auch hilfreiche Tipps geben. Oder schreib uns eine DM über Instagram!
Es kann noch weitere Gründe geben, die einen späten Ausbildungswechsel rechtfertigen. Am Ende ist es eine Einzelfallentscheidung, die individuell getroffen wird.
Zur Erklärung: Dein vorgeschriebener Ausbildungslehrplan wird von deinem Unternehmen nicht eingehalten, wenn du deine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche überschreitest oder dir zu wenig Urlaubstage zugesprochen werden. Aber auch Urlaubsvertretungen können dazu führen, dass dein Ausbildungslehrplan nicht eingehalten wird. Und zwar wenn du für Kolleginnen oder Kollegen Aufgaben übernimmst, die nicht in deinem Ausbildungslehrplan vorkommen – wie zum Beispiel das Besetzen der Telefonzentrale.
Du machst ausbildungsfremde Tätigkeiten, wenn du regelmäßig dazu aufgefordert wirst, für das ganze Team Brötchen holen zu gehen oder andere Sachen einzukaufen.
Trifft einer dieser Gründe auf deine Ausbildung zu, kannst du das Ausbildungsverhältnis ohne Frist kündigen. Du musst in deiner Kündigung den Grund angeben und schriftlich kündigen.
Kannst du keinen wichtigen Grund vorweisen und weigert sich dein Betrieb, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, hast du nur noch die Möglichkeit, wegen der Aufgabe des Berufs zu kündigen. Möchtest du deinen bisherigen Ausbildungsberuf aufgeben, weil du zum Beispiel eine Ausbildung in einem anderen Beruf oder ein Studium beginnst, kannst du mit einer vierwöchigen Frist und unter Angabe des Kündigungsgrunds kündigen.
Aber Achtung: Kommt raus, dass du die Ausbildung doch im gleichen Beruf und nur in einem anderen Betrieb fortsetzt, kann dein alter Ausbildungsbetrieb Schadenersatz von dir verlangen.
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