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Ausbildung kündigen – Infos, Tipps + Muster

Für eine Kündigung in der Ausbildung kann es einige Gründe geben: fehlende Motivation, falsche Erwartungen oder Probleme mit den Kollegen. Insgesamt bricht rund ein Viertel aller Azubis ihre Ausbildung aus diesen oder anderen Gründen vorzeitig ab.

Auf dieser Seite beantworten wir dir alle Fragen rund um das Thema „Ausbildung selbst kündigen“.

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Kündigung Ausbildung: Wie kann ich meinen Ausbildungsvertrag kündigen?

Logo: Du kannst nicht einfach aufhören, zur Arbeit zu kommen. Bei einer Kündigung der Ausbildung gibt es einige Dinge zu beachten. Beispielsweise gibt es drei Kündigungsarten, die für dich in Frage kommen können:

Wann habe ich das Recht, meine Ausbildung zu kündigen?

Grundsätzlich hast du jederzeit das Recht, deinen Ausbildungsvertrag zu kündigen. In der Probezeit ist das super easy, danach wird es etwas komplizierter. Du brauchst dann entweder einen triftigen Grund für die Kündigung oder musst dich mit deinem Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Trennung einigen.

Bist du noch in der Probezeit? Wenn du dir nicht sicher bist, wirf einfach einen Blick in deinen Ausbildungsvertrag.

Ausbildung in der Probezeit kündigen

Die Probezeit in der Ausbildung dauert mindestens einen und maximal vier Monate. Wenn du dich noch in der Probezeit befindest, ist das mit der Kündigung ganz einfach: Laut § 22 Berufsbildungsgesetz (kurz: BBiG) kannst du deine Ausbildung dann ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist kündigen. Das gilt aber natürlich andersrum auch für deinen Arbeitgeber.

Schriftlich kündigen

Ganz wichtig: Du musst deine Kündigung unbedingt schriftlich einreichen, damit sie rechtlich gültig ist. Auch wenn du dich noch in der Probezeit befindest.

Ausbildung außerhalb der Probezeit kündigen

Deine Probezeit ist schon vorbei? Dann kommen für dich jetzt die ordentliche Kündigung oder bei schweren Vorfällen die fristlose Kündigung in Frage. Für beide brauchst du einen triftigen Grund, bei der ordentlichen Kündigung musst du zudem die Kündigungsfrist beachten. Möglicherweise kannst du dich aber auch mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen.

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Ausbildung?

Die Kündigungsfrist für Azubis beträgt in der Regel vier Wochen. Das heißt: Du musst nach deiner ordentlichen Kündigung noch vier Wochen weiterarbeiten, wenn du dich mit deinem Arbeitgeber nicht anderweitig einigst.

Kann ich meinen Vertrag vor Ausbildungsstart kündigen?

Es kann passieren, dass sich deine Lebensumstände ändern oder sich eine unerwartete Chance ergibt und du deine Ausbildungsstelle doch nicht antreten kannst bzw. willst. Und keine Sorge: Auch wenn du deinen Vertrag schon unterschrieben hast, ist das kein Problem. Du kannst vor Ausbildungsstart noch kündigen – zumindest, solange es keine Klausel in deinem Vertrag gibt, die etwas anderes besagt. Fairerweise teilst du deine Entscheidung so früh wie möglich mit, um dem Betrieb die Chance zu geben, darauf zu reagieren.

So kündigst du vor Ausbildungsstart

  1. Check deinen Ausbildungsvertrag: Prüfe, ob es eine Klausel gibt, die eine Kündigung vor Ausbildungsstart untersagt. Wenn nicht, kannst du problemlos kündigen.
  2. Schriftliche Kündigung: Verfasse ein schriftliches Kündigungsschreiben, in dem du deine Entscheidung klar und deutlich formulierst. Du bist nicht verpflichtet, Gründe anzugeben.
  3. Persönliche Übergabe oder Einschreiben: Um sicherzugehen, dass deine Kündigung auch ankommt, solltest du sie persönlich beim Ausbildungsbetrieb abgeben. Lass dir die Abgabe schriftlich bestätigen. Du kannst nicht persönlich beim Betrieb vorbeischauen? Dann verschick die Kündigung per Einschreiben.

Kündigung durch den Arbeitgeber

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Ausbildung kündigen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn du deinen Ausbildungsvertrag kündigen möchtest, musst du unbedingt alle rechtlichen Vorgaben einhalten. Befolge am besten diese Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Überlege dir die Gründe für die Kündigung

  • Während der Probezeit: Du kannst ohne Angabe von Gründen kündigen.
  • Nach der Probezeit: Du benötigst entweder einen triftigen Grund für eine fristlose Kündigung (z. B. schwere Mängel im Ausbildungsbetrieb) oder kannst mit einer vierwöchigen Frist kündigen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder eine andere Berufslaufbahn einschlagen möchtest.
  • Alternativen prüfen: Überlege, ob ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber oder eine Beratung bei der IHK/HWK helfen könnte, Probleme zu lösen, ohne dass du die Ausbildung abbrechen musst.

2. Prüfe die Regelungen in deinem Ausbildungsvertrag

  • Schau dir die Klauseln zu Kündigungsfristen, möglichen besonderen Regelungen und den Ablauf bei einer Vertragsbeendigung an.
  • Falls du minderjährig bist: Stelle sicher, dass deine Eltern als gesetzliche Vertreter die Kündigung ebenfalls unterschreiben.

3. Kündigungsschreiben aufsetzen

  • Formuliere ein schriftliches Kündigungsschreiben, das alle notwendigen Informationen enthält:
    • Deinen vollständigen Namen und Adresse.
    • Die Adresse des Ausbildungsbetriebs.
    • Die Angabe, ob du fristlos oder ordentlich kündigst.
    • Dein Kündigungsdatum bzw. den letzten Arbeitstag.
    • Den Grund für die Kündigung (nur bei fristloser Kündigung erforderlich).
    • Deine Unterschrift (und ggf. die deiner Eltern, falls du minderjährig bist).
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4. Kündigung einreichen

  • Überreiche das Kündigungsschreiben persönlich im Betrieb und lass dir den Empfang schriftlich bestätigen.
  • Alternativ kannst du die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden, um sicherzustellen, dass sie ankommt.

5. Letzter Arbeitstag und Übergabe

  • Kläre, ob du am letzten Tag noch Materialien (z. B. Werkzeuge oder Arbeitskleidung) zurückgeben musst.
  • Stelle sicher, dass du dein Berichtsheft, falls es nicht vollständig geführt ist, in Absprache noch vervollständigst.

6. Zeugnis anfordern

  • Dein Ausbildungsbetrieb ist gesetzlich verpflichtet, dir ein Ausbildungszeugnis auszustellen (§ 16 BBiG).
  • Achte darauf, dass es deine bisherigen Leistungen fair und vollständig wiedergibt.

Kündigung Ausbildung: Was sind triftige Gründe für eine ordentliche Kündigung?

Nicht nur für eine fristlose, sondern auch für eine „ganz normale“ Kündigung mit Kündigungsfrist brauchst du einen triftigen Grund, den du schriftlich darlegen musst. Ob dein Grund ausreicht, wird von Fall zu Fall entschieden. Mögliche Gründe für eine ordentliche Kündigung können beispielsweise sein:

  • Berufliche Neuorientierung, z. B. die Aufnahme eines Studiums oder einer anderen Ausbildung. Kündigst du, weil du etwas anderes machen möchtest, musst du deinen aktuellen Ausbildungsberuf auf jeden Fall aufgeben.
  • Umzug in eine andere Stadt oder Region, der die Fortsetzung der Ausbildung unmöglich macht.
  • Anhaltende, gravierende Differenzen mit Vorgesetzten oder Kollegen, die trotz Bemühungen nicht gelöst werden konnten.
  • Gesundheitliche Probleme, die eine Weiterführung der Ausbildung in dem Berufsfeld nicht zulassen.
  • Erhebliche Mängel in der Ausbildungsgestaltung oder -durchführung, die trotz Beschwerde nicht behoben wurden.
  • Langfristige Unzufriedenheit mit den Ausbildungsinhalten oder dem Ausbildungsberuf selbst.

Was sind triftige Gründe für eine fristlose Kündigung des Ausbildungsvertrages?

Eine fristlose Kündigung solltest du wirklich nur in Betracht ziehen, wenn es einen Grund gibt, der es für dich unmöglich macht, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen. In solchen Fällen ist keine Einhaltung einer Kündigungsfrist erforderlich. Beachte aber: Der Grund für die fristlose Kündigung muss sehr gut dokumentiert und nachweisbar sein.

Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung könnten sein:

  • Schwere Verstöße des Ausbildungsbetriebs gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder andere gesetzliche Vorschriften.
  • Nichtgewährung der vereinbarten Ausbildungsvergütung über einen längeren Zeitraum hinweg.
  • Anhaltendes Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz, die trotz Beschwerde nicht unterbunden werden.
  • Schwere Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Ausbildungsbetrieb, z. B. bei gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen.
  • Falsche Versprechungen bezüglich der Ausbildungsinhalte, die nicht eingehalten wurden und somit keine adäquate Ausbildung ermöglichen.
  • Persönliche Gründe wie schwere Erkrankung oder familiäre Notfälle, die eine sofortige Aufgabe der Ausbildung erfordern.
  • Erhebliche Gefährdung der physischen oder psychischen Gesundheit durch die Fortführung der Ausbildung.

Achtung: Wenn es zu solch schweren Verstößen deines Arbeitgebers kommt, musst du ihn schriftlich darauf hinweisen und auffordern, das zu ändern. Ein einfacher Text mit dem jeweiligen Verstoß reicht aus. Wenn der Ausbildungsbetrieb darauf nicht reagiert, kannst du durch die genaue Angabe der Gründe kündigen. Wenn du noch unter 18 Jahre alt bist, müssen deine Eltern die Kündigung unterschreiben.

Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: Was ist das?

Neben der ordentlichen und der fristlosen Kündigung gibt es noch eine dritte Option, das Vertragsverhältnis zwischen dir als Azubi und deinem Arbeitgeber zu lösen: den Aufhebungsvertrag.

Das ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb, die das Ausbildungsverhältnis vorzeitig und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Im Gegensatz zu einer Kündigung ist der Aufhebungsvertrag eine gemeinsame Lösung, bei der beide Parteien zustimmen müssen.

Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten von Vorteil sein:

Vorteile eines Aufhebungsvertrags in der Ausbildung

  • Flexibilität: Der Ausbildungsvertrag kann zu einem individuell vereinbarten Zeitpunkt beendet werden, ohne Kündigungsfristen abwarten zu müssen.
  • Einvernehmlichkeit: Da beide Seiten zustimmen müssen, können individuelle Bedingungen ausgehandelt werden, die im besten Interesse beider Parteien liegen.
  • Vermeidung von Konflikten: Ein Aufhebungsvertrag kann helfen, potenzielle Konflikte oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, die bei einer Kündigung auftreten könnten.
  • Schnellerer Wechsel: Azubis, die sich beruflich neu orientieren möchten, können schneller eine neue Ausbildung oder einen Arbeitsplatz antreten.
  • Positive Zeugnisse: In vielen Fällen ist es einfacher, sich auf positive Zeugnisse zu einigen, da die Beendigung des Verhältnisses einvernehmlich erfolgt.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung: Was du auf jeden Fall beachten solltest

Du konntest dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen? Super. Beachte aber unbedingt die folgenden Dinge:

  • Schriftform: Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich festgehalten werden. Mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig.
  • Inhaltliche Prüfung: Prüf den Aufhebungsvertrag nochmal ganz genau. Ist wirklich das festgehalten, was besprochen wurde?
  • Zeugnis: Es sollte eine Vereinbarung über das Ausstellungsdatum und den Inhalt des Abschlusszeugnisses getroffen werden.
  • Beratung: Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags solltest du dich im besten Fall rechtlich beraten lassen. Vor allem, um die Auswirkungen auf Sozialversicherungsleistungen und eventuelle Nachteile zu klären.
  • Fristen und Termine: Beachte, dass alle relevanten Fristen und Termine (wie z. B. das genaue Beendigungsdatum) klar im Vertrag geregelt sind.
  • Nachteile bedenken: Auch wenn ein Aufhebungsvertrag Vorteile bieten kann, solltest du mögliche Nachteile (wie z. B. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder Schwierigkeiten bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle) bedenken.

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Nach der Kündigung: Was muss ich jetzt machen?

Die größte Hürde hast du hinter dir: deinen Ausbildungsbetrieb über deinen Ausbildungsabbruch zu informieren. Aber wie geht es jetzt weiter? Wenn du nicht direkt eine andere Stelle antreten willst oder kannst, musst du dich jetzt erst mal arbeitslos melden.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich meine Ausbildung gekündigt habe?

Nach deiner Kündigung kannst du nur unter bestimmten Umständen Arbeitslosengeld beantragen. Und zwar dann, wenn du in den zwei Jahren vor dem Antrag mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Dazu zählt auch deine Ausbildung. Du hast also Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du ein Jahr als Azubi angestellt warst. Ansonsten bekommst du möglicherweise das Bürgergeld – informiere dich über deine Möglichkeiten am besten direkt bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

Arbeitslosengeld

Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, bemisst sich die Summe nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten zwölf Monate. Das sind normalerweise knapp 60 Prozent des Einkommens. Wenn du die genaue Summe wissen willst, erkunde dich am besten direkt bei der Agentur für Arbeit.

Wann muss ich mich nach der Kündigung arbeitslos melden?

Wenn du nach deiner Kündigung nicht direkt eine andere Stelle antrittst, solltest du dich umgehend arbeitslos melden. Das heißt: innerhalb der ersten drei Tage nach deinem Ausbildungsabbruch. Arbeitslos meldest du dich entweder persönlich bei der Agentur für Arbeit oder über das Online-Portal der Bundesagentur.

Habe ich nach der Kündigung eine Sperre beim Arbeitsamt?

Leider ist es so, dass man in Deutschland für eine gewisse Zeit beim Arbeitsamt gesperrt ist, wenn man selbst eine Mitschuld an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat. Wenn du also selbst gekündigt hast, dir aus triftigem Grund fristlos gekündigt wurde oder du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. Die Sperre beträgt normalerweise zwölf Wochen. Erst danach bekommst du Arbeitslosengeld.

Du kannst die Sperre aber möglicherweise umgehen, wenn du dem Arbeitsamt einen wichtigen Grund für deine Kündigung vorlegen kannst. Gründe dafür können etwa sein:

  • Du wurdest am Arbeitsplatz gemobbt.
  • Du musst einen nahen Angehörigen pflegen und hast deswegen keine Zeit mehr für deine Ausbildung.
  • Du kannst die Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht fortsetzen.
  • Die Arbeitsbedingungen im Betrieb sind unzumutbar.
  • Du bekommst kein Gehalt ausgezahlt.
  • Dein Arbeitgeber hat dir mit einer Kündigung gedroht und du bist ihm nur vorausgekommen.

Das Arbeitsamt prüft jeden Antrag auf eine Aussetzung der Sperre individuell. Es ist daher wichtig, dass du die Gründe für deine Kündigung gut dokumentierst und deinem zuständigen Sachbearbeiter vorlegst.

Häufig gestellte Fragen aus unserer Community zur Kündigung in der Ausbildung

Kündigung in der Ausbildung ist ein Thema, zu dem uns auf unseren Social-Media-Kanälen immer wieder Fragen erreichen. Da die Infos bestimmt auch für dich relevant sind, wollen wir hier ein paar der wichtigsten Fragen mit dir teilen – natürlich inklusive Antworten.

„Kann ich nach einer Kündigung direkt in einem neuen Betrieb starten oder gibt es eine Art Sperre?“

Wenn du eine Ausbildung gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, gibt es keine Sperre. Prinzipiell kannst du direkt in einem neuen Ausbildungsbetrieb anfangen. Aber: So schnell geht das natürlich alles nicht. Besorg dir also am besten eine neue Ausbildungsstelle, bevor du kündigst. Ansonsten riskierst du, eine längere Zeit in der Luft zu hängen. Überprüfe auf jeden Fall auch, ob der neue Betrieb deinen bisherigen Ausbildungsfortschritt akzeptiert und du nahtlos weitermachen kannst.

„Kann ich meine Ausbildung nicht auch ohne Betrieb beenden?“

Unter bestimmten Umständen ist das tatsächlich möglich, ja. Dafür brauchst du allerdings die Unterstützung durch die zuständige Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) und eventuell der Agentur für Arbeit. Wende dich also erst mal an die für deine Branche zuständige Kammer. Eine außerbetriebliche Ausbildung wird normalerweise nur dann in Betracht gezogen, wenn kein passender Ausbildungsbetrieb gefunden werden kann. Die Ausbildungsinhalte und der Abschluss bleiben dabei gleichwertig.

„Gibt es finanzielle Unterstützung für Azubis, die ihre Ausbildung gekündigt haben?“

Hast du deine Ausbildung abgebrochen, solltest du dich als erstes ans Arbeitsamt oder ans Jobcenter wenden. Dort erfährst du, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst. Abgesehen davon gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung wie die Übernahme von Bewerbungs- und Weiterbildungskosten oder Mobilitätszuschüsse (z. B. für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder einen Umzug). Auch dazu bekommst du alle Informationen beim zuständigen Arbeitsamt oder Jobcenter.

„An wen kann ich mich wenden, wenn ich nach meiner Kündigung rechtliche Unterstützung brauche?“

Oft kann es nicht schaden, sich nach bzw. besser schon vor einer Kündigung rechtlichen Beistand zu holen. Dafür gibt es für Azubis vor allem zwei Anlaufstellen: Gibt es in deinem Betrieb eine Gewerkschaft oder eine Jugend- und Auszubildendenvertretung? Dann solltest du dich erst mal an die dortigen Vertreter wenden. Ansonsten steht der deine zuständige Kammer (IHK, Handwerkskammer etc.) aber auch gerne mit Rat und Tat zur Seite.