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Für eine Kündigung in der Ausbildung kann es einige Gründe geben: fehlende Motivation, falsche Erwartungen oder Probleme mit den Kollegen. Insgesamt bricht rund ein Viertel aller Azubis ihre Ausbildung aus diesen oder anderen Gründen vorzeitig ab.
Auf dieser Seite beantworten wir dir alle Fragen rund um das Thema „Ausbildung selbst kündigen“.
Du willst deine Ausbildung kündigen? Dann lad dir hier einfach unsere Vorlage für dein Kündigungsschreiben kostenlos runter und füll sie mit deinen eigenen Daten.
Logo: Du kannst nicht einfach aufhören, zur Arbeit zu kommen. Bei einer Kündigung der Ausbildung gibt es einige Dinge zu beachten. Beispielsweise gibt es drei Kündigungsarten, die für dich in Frage kommen können:
Grundsätzlich hast du jederzeit das Recht, deinen Ausbildungsvertrag zu kündigen. In der Probezeit ist das super easy, danach wird es etwas komplizierter. Du brauchst dann entweder einen triftigen Grund für die Kündigung oder musst dich mit deinem Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Trennung einigen.
Bist du noch in der Probezeit? Wenn du dir nicht sicher bist, wirf einfach einen Blick in deinen Ausbildungsvertrag.
Die Probezeit in der Ausbildung dauert mindestens einen und maximal vier Monate. Wenn du dich noch in der Probezeit befindest, ist das mit der Kündigung ganz einfach: Laut § 22 Berufsbildungsgesetz (kurz: BBiG) kannst du deine Ausbildung dann ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist kündigen. Das gilt aber natürlich andersrum auch für deinen Arbeitgeber.
Ganz wichtig: Du musst deine Kündigung unbedingt schriftlich einreichen, damit sie rechtlich gültig ist. Auch wenn du dich noch in der Probezeit befindest.
Deine Probezeit ist schon vorbei? Dann kommen für dich jetzt die ordentliche Kündigung oder bei schweren Vorfällen die fristlose Kündigung in Frage. Für beide brauchst du einen triftigen Grund, bei der ordentlichen Kündigung musst du zudem die Kündigungsfrist beachten. Möglicherweise kannst du dich aber auch mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen.
Die Kündigungsfrist für Azubis beträgt in der Regel vier Wochen. Das heißt: Du musst nach deiner ordentlichen Kündigung noch vier Wochen weiterarbeiten, wenn du dich mit deinem Arbeitgeber nicht anderweitig einigst.
Es kann passieren, dass sich deine Lebensumstände ändern oder sich eine unerwartete Chance ergibt und du deine Ausbildungsstelle doch nicht antreten kannst bzw. willst. Und keine Sorge: Auch wenn du deinen Vertrag schon unterschrieben hast, ist das kein Problem. Du kannst vor Ausbildungsstart noch kündigen – zumindest, solange es keine Klausel in deinem Vertrag gibt, die etwas anderes besagt. Fairerweise teilst du deine Entscheidung so früh wie möglich mit, um dem Betrieb die Chance zu geben, darauf zu reagieren.
Wenn du deinen Ausbildungsvertrag kündigen möchtest, musst du unbedingt alle rechtlichen Vorgaben einhalten. Befolge am besten diese Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Überlege dir die Gründe für die Kündigung
2. Prüfe die Regelungen in deinem Ausbildungsvertrag
3. Kündigungsschreiben aufsetzen
4. Kündigung einreichen
5. Letzter Arbeitstag und Übergabe
6. Zeugnis anfordern
Nicht nur für eine fristlose, sondern auch für eine „ganz normale“ Kündigung mit Kündigungsfrist brauchst du einen triftigen Grund, den du schriftlich darlegen musst. Ob dein Grund ausreicht, wird von Fall zu Fall entschieden. Mögliche Gründe für eine ordentliche Kündigung können beispielsweise sein:
Eine fristlose Kündigung solltest du wirklich nur in Betracht ziehen, wenn es einen Grund gibt, der es für dich unmöglich macht, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen. In solchen Fällen ist keine Einhaltung einer Kündigungsfrist erforderlich. Beachte aber: Der Grund für die fristlose Kündigung muss sehr gut dokumentiert und nachweisbar sein.
Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung könnten sein:
Achtung: Wenn es zu solch schweren Verstößen deines Arbeitgebers kommt, musst du ihn schriftlich darauf hinweisen und auffordern, das zu ändern. Ein einfacher Text mit dem jeweiligen Verstoß reicht aus. Wenn der Ausbildungsbetrieb darauf nicht reagiert, kannst du durch die genaue Angabe der Gründe kündigen. Wenn du noch unter 18 Jahre alt bist, müssen deine Eltern die Kündigung unterschreiben.
Neben der ordentlichen und der fristlosen Kündigung gibt es noch eine dritte Option, das Vertragsverhältnis zwischen dir als Azubi und deinem Arbeitgeber zu lösen: den Aufhebungsvertrag.
Das ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb, die das Ausbildungsverhältnis vorzeitig und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Im Gegensatz zu einer Kündigung ist der Aufhebungsvertrag eine gemeinsame Lösung, bei der beide Parteien zustimmen müssen.
Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten von Vorteil sein:
Vorteile eines Aufhebungsvertrags in der Ausbildung
Du konntest dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen? Super. Beachte aber unbedingt die folgenden Dinge:
Die größte Hürde hast du hinter dir: deinen Ausbildungsbetrieb über deinen Ausbildungsabbruch zu informieren. Aber wie geht es jetzt weiter? Wenn du nicht direkt eine andere Stelle antreten willst oder kannst, musst du dich jetzt erst mal arbeitslos melden.
Nach deiner Kündigung kannst du nur unter bestimmten Umständen Arbeitslosengeld beantragen. Und zwar dann, wenn du in den zwei Jahren vor dem Antrag mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Dazu zählt auch deine Ausbildung. Du hast also Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du ein Jahr als Azubi angestellt warst. Ansonsten bekommst du möglicherweise das Bürgergeld – informiere dich über deine Möglichkeiten am besten direkt bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, bemisst sich die Summe nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten zwölf Monate. Das sind normalerweise knapp 60 Prozent des Einkommens. Wenn du die genaue Summe wissen willst, erkunde dich am besten direkt bei der Agentur für Arbeit.
Wenn du nach deiner Kündigung nicht direkt eine andere Stelle antrittst, solltest du dich umgehend arbeitslos melden. Das heißt: innerhalb der ersten drei Tage nach deinem Ausbildungsabbruch. Arbeitslos meldest du dich entweder persönlich bei der Agentur für Arbeit oder über das Online-Portal der Bundesagentur.
Leider ist es so, dass man in Deutschland für eine gewisse Zeit beim Arbeitsamt gesperrt ist, wenn man selbst eine Mitschuld an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat. Wenn du also selbst gekündigt hast, dir aus triftigem Grund fristlos gekündigt wurde oder du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. Die Sperre beträgt normalerweise zwölf Wochen. Erst danach bekommst du Arbeitslosengeld.
Du kannst die Sperre aber möglicherweise umgehen, wenn du dem Arbeitsamt einen wichtigen Grund für deine Kündigung vorlegen kannst. Gründe dafür können etwa sein:
Das Arbeitsamt prüft jeden Antrag auf eine Aussetzung der Sperre individuell. Es ist daher wichtig, dass du die Gründe für deine Kündigung gut dokumentierst und deinem zuständigen Sachbearbeiter vorlegst.
Kündigung in der Ausbildung ist ein Thema, zu dem uns auf unseren Social-Media-Kanälen immer wieder Fragen erreichen. Da die Infos bestimmt auch für dich relevant sind, wollen wir hier ein paar der wichtigsten Fragen mit dir teilen – natürlich inklusive Antworten.
„Kann ich nach einer Kündigung direkt in einem neuen Betrieb starten oder gibt es eine Art Sperre?“
Wenn du eine Ausbildung gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, gibt es keine Sperre. Prinzipiell kannst du direkt in einem neuen Ausbildungsbetrieb anfangen. Aber: So schnell geht das natürlich alles nicht. Besorg dir also am besten eine neue Ausbildungsstelle, bevor du kündigst. Ansonsten riskierst du, eine längere Zeit in der Luft zu hängen. Überprüfe auf jeden Fall auch, ob der neue Betrieb deinen bisherigen Ausbildungsfortschritt akzeptiert und du nahtlos weitermachen kannst.
„Kann ich meine Ausbildung nicht auch ohne Betrieb beenden?“
Unter bestimmten Umständen ist das tatsächlich möglich, ja. Dafür brauchst du allerdings die Unterstützung durch die zuständige Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) und eventuell der Agentur für Arbeit. Wende dich also erst mal an die für deine Branche zuständige Kammer. Eine außerbetriebliche Ausbildung wird normalerweise nur dann in Betracht gezogen, wenn kein passender Ausbildungsbetrieb gefunden werden kann. Die Ausbildungsinhalte und der Abschluss bleiben dabei gleichwertig.
„Gibt es finanzielle Unterstützung für Azubis, die ihre Ausbildung gekündigt haben?“
Hast du deine Ausbildung abgebrochen, solltest du dich als erstes ans Arbeitsamt oder ans Jobcenter wenden. Dort erfährst du, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst. Abgesehen davon gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung wie die Übernahme von Bewerbungs- und Weiterbildungskosten oder Mobilitätszuschüsse (z. B. für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder einen Umzug). Auch dazu bekommst du alle Informationen beim zuständigen Arbeitsamt oder Jobcenter.
„An wen kann ich mich wenden, wenn ich nach meiner Kündigung rechtliche Unterstützung brauche?“
Oft kann es nicht schaden, sich nach bzw. besser schon vor einer Kündigung rechtlichen Beistand zu holen. Dafür gibt es für Azubis vor allem zwei Anlaufstellen: Gibt es in deinem Betrieb eine Gewerkschaft oder eine Jugend- und Auszubildendenvertretung? Dann solltest du dich erst mal an die dortigen Vertreter wenden. Ansonsten steht der deine zuständige Kammer (IHK, Handwerkskammer etc.) aber auch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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