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Willst du deine Ausbildung kündigen oder wechseln? Dann ist der Aufhebungsvertrag meistens die beste und einfachste Möglichkeit. Auf dieser Seite erfährst du alles, was du über den Aufhebungsvertrag wissen musst – einfach erklärt, mit praktischen Tipps und Tricks sowie einer Vorlage zum kostenlosen Download.
Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt) ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen dir als Azubi und deinem Ausbildungsbetrieb, die das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet.
Der größte Unterschied zur Kündigung liegt darin, dass beide Seiten – Azubi und Arbeitgeber – den Vertrag freiwillig unterzeichnen müssen. Das bedeutet auch, dass keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.
Wenn gesundheitliche Probleme die erfolgreiche Fortsetzung deiner Ausbildung erschweren oder unmöglich machen, ist ein Aufhebungsvertrag wahrscheinlich die beste Option. In diesem Fall ist es nämlich wichtig, eine einvernehmliche Lösung zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb zu finden, um Konflikte oder sogar eine fristlose Kündigung zu vermeiden.
Ein solcher Vertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Krankheit langfristig und keine Besserung in Sicht ist. Beispiele könnten chronische Erkrankungen, Unfallfolgen oder psychische Belastungen wie Burnout sein. Auch wenn du als Azubi nicht mehr in der Lage ist, die für die Ausbildung notwendigen Tätigkeiten auszuführen, ist ein Aufhebungsvertrag oft die bessere Alternative zur Kündigung.
Ein weiterer Vorteil eines Aufhebungsvertrags besteht darin, dass individuelle Vereinbarungen getroffen werden können, beispielsweise zu Resturlaub, einer Abschlussvergütung oder einem wohlwollenden Zeugnis. So kannst du dich in Ruhe auf deine Genesung konzentrieren, ohne dich mit rechtlichen Streitigkeiten auseinandersetzen zu müssen.
Eine rechtsgültige Aufhebungsvereinbarung für ein Ausbildungsverhältnis könnte so aussehen:
1.1 Auszubildende/r:
Name: Max Mustermann
Adresse: Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Geburtsdatum: 01.01.2005
1.2 Ausbildungsbetrieb:
Name: Musterfirma GmbH
Adresse: Firmenweg 34, 54321 Firmenstadt
Vertreten durch: Frau Erika Beispiel (Geschäftsführerin)
Das Ausbildungsverhältnis zwischen den oben genannten Parteien wird einvernehmlich zum 31.03.2025 beendet.
3.1 Beide Parteien bestätigen, dass alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis bis zum Beendigungsdatum abgegolten sind.
3.2 Der Auszubildende erhält eine Abschlussvergütung bis zum Beendigungsdatum, einschließlich etwaiger Resturlaubstage oder Überstunden.
Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, dem Auszubildenden ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das die Leistungen und das Verhalten des Auszubildenden wohlwollend beschreibt.
Mit der Unterzeichnung dieses Aufhebungsvertrags erklären beide Parteien, auf weitere gegenseitige Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis zu verzichten, sofern diese nicht ausdrücklich in diesem Vertrag geregelt sind.
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieses Vertrags berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrags.
(Max Mustermann, Auszubildender)
(Frau Erika Beispiel, Musterfirma GmbH)
Ort, Datum: Musterstadt, 15.03.2025
Der wichtigste Grundsatz: Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen oder Absprachen per E-Mail reichen nicht aus. Ohne eine schriftliche Unterzeichnung beider Parteien ist der Vertrag unwirksam!
Warum ist die Schriftform so wichtig?
Der Aufhebungsvertrag basiert auf dem Prinzip der Einvernehmlichkeit. Das bedeutet: Beide Parteien – du als Azubi und dein Ausbildungsbetrieb – müssen freiwillig zustimmen und unterschreiben.
Wenn du den Eindruck hast, dass dein Arbeitgeber dich zu einem Aufhebungsvertrag drängen möchte, solltest du sofort rechtlichen Rat suchen. Wird ein Vertrag unter Zwang oder Drohungen unterzeichnet, kann er vor Gericht für unwirksam erklärt werden.
Ein rechtlich einwandfreier Auflösungsvertrag für ein Ausbildungsverältnis muss bestimmte Punkte auf jeden Fall beinhalten. Dazu gehören:
Besondere Regeln gelten, wenn du noch minderjährig bist. In diesem Fall ist die Zustimmung deiner Eltern oder deines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ohne diese Zustimmung ist der Aufhebungsvertrag ungültig. Arbeitgeber, die dies nicht berücksichtigen, riskieren rechtliche Konsequenzen.
Wenn du dir unsicher bist, ob du einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen sollst, haben wir einen Tipp: Hol dir auf jeden Fall rechtlichen Beistand. Aufgrund der vielen rechtlichen Feinheiten kann es sonst nämlich ungemütliche Konsequenzen für dich geben.
Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung ist grundsätzlich bindend, sobald beide Parteien ihn unterzeichnet haben. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Aufhebungsverträge gibt es in Deutschland nicht. Ein Rücktritt oder Widerruf ist daher nur in Ausnahmefällen möglich.
Da es kein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht gibt, sind die Fristen abhängig von den Umständen, unter denen der Vertrag abgeschlossen wurde. Ganz grob lässt sich Folgendes sagen:
Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung kann starke Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Es besteht die Gefahr, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt.
Der Grund: Ein Aufhebungsvertrag wird oft so interpretiert, dass der Azubi die Arbeitslosigkeit freiwillig herbeigeführt hat. Dies kann als „versicherungswidriges Verhalten“ gewertet werden und eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen zur Folge haben.
Eine Sperrzeit wird verhängt, wenn:
Während der Sperrzeit erhält der Azubi kein Arbeitslosengeld. Diese Zeit wird nicht nur finanziell belastend, sondern hat auch Auswirkungen auf die Dauer des Anspruchs, da sich die Bezugszeit insgesamt verkürzt.
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