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Aufhebungsvertrag in der Ausbildung – Definition, Infos, Muster

Willst du deine Ausbildung kündigen oder wechseln? Dann ist der Aufhebungsvertrag meistens die beste und einfachste Möglichkeit. Auf dieser Seite erfährst du alles, was du über den Aufhebungsvertrag wissen musst – einfach erklärt, mit praktischen Tipps und Tricks sowie einer Vorlage zum kostenlosen Download.

Ausbildung kündigen: Alle Infos

Ausbildung kündigen: Alle Infos

Auf dieser Seite hier geht es um den Aufhebungsvertrag. Brauchst du mehr Infos rund ums Kündigen eines Ausbildungsverhältnisses? Oder wurdest du gekündigt und brauchst jetzt Hilfe? Dann findest du die Antworten in diesem Ratgeber.

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Aufhebungsvertrag Definition: Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt) ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen dir als Azubi und deinem Ausbildungsbetrieb, die das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet.

Der größte Unterschied zur Kündigung liegt darin, dass beide Seiten – Azubi und Arbeitgeber – den Vertrag freiwillig unterzeichnen müssen. Das bedeutet auch, dass keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags gegenüber einer Kündigung

  • Flexibilität: Du kannst das Ausbildungsverhältnis zu einem individuell vereinbarten Zeitpunkt beenden.
  • Einvernehmlichkeit: Konflikte, die oft bei einer Kündigung entstehen, lassen sich vermeiden.
  • Schneller Wechsel: Du kannst direkt in eine neue Ausbildung oder in einen anderen Job starten.
  • Positive Zeugnisse: Einvernehmliche Trennungen führen oft zu besseren Zeugnissen.

Aufhebungsvertrag wegen Krankheit: Oft die beste Option

Wenn gesundheitliche Probleme die erfolgreiche Fortsetzung deiner Ausbildung erschweren oder unmöglich machen, ist ein Aufhebungsvertrag wahrscheinlich die beste Option. In diesem Fall ist es nämlich wichtig, eine einvernehmliche Lösung zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb zu finden, um Konflikte oder sogar eine fristlose Kündigung zu vermeiden.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag bei Krankheit sinnvoll?

Ein solcher Vertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Krankheit langfristig und keine Besserung in Sicht ist. Beispiele könnten chronische Erkrankungen, Unfallfolgen oder psychische Belastungen wie Burnout sein. Auch wenn du als Azubi nicht mehr in der Lage ist, die für die Ausbildung notwendigen Tätigkeiten auszuführen, ist ein Aufhebungsvertrag oft die bessere Alternative zur Kündigung.

Ein weiterer Vorteil eines Aufhebungsvertrags besteht darin, dass individuelle Vereinbarungen getroffen werden können, beispielsweise zu Resturlaub, einer Abschlussvergütung oder einem wohlwollenden Zeugnis. So kannst du dich in Ruhe auf deine Genesung konzentrieren, ohne dich mit rechtlichen Streitigkeiten auseinandersetzen zu müssen.

Was muss ich beachten?

  • Medizinische Nachweise: Eine ärztliche Bescheinigung über die Unfähigkeit, die Ausbildung fortzuführen, ist meistens notwendig.
  • Sperrzeit vermeiden: Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu umgehen, ist es ratsam, im Vertrag explizit gesundheitliche Gründe als Ursache für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festzuhalten und zu belegen.

Krank in der Ausbildung

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Aufhebungsvertrag Ausbildung: So muss eine Aufhebungsvereinbarung aussehen

Eine rechtsgültige Aufhebungsvereinbarung für ein Ausbildungsverhältnis könnte so aussehen:

Beispiel

Aufhebungsvertrag für ein Ausbildungsverhältnis

1. Vertragsparteien

1.1 Auszubildende/r:

Name: Max Mustermann

Adresse: Musterstraße 12, 12345 Musterstadt

Geburtsdatum: 01.01.2005

1.2 Ausbildungsbetrieb:

Name: Musterfirma GmbH

Adresse: Firmenweg 34, 54321 Firmenstadt

Vertreten durch: Frau Erika Beispiel (Geschäftsführerin)

2. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Das Ausbildungsverhältnis zwischen den oben genannten Parteien wird einvernehmlich zum 31.03.2025 beendet.

3. Regelung offener Ansprüche

3.1 Beide Parteien bestätigen, dass alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis bis zum Beendigungsdatum abgegolten sind.

3.2 Der Auszubildende erhält eine Abschlussvergütung bis zum Beendigungsdatum, einschließlich etwaiger Resturlaubstage oder Überstunden.

4. Arbeitszeugnis

Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, dem Auszubildenden ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das die Leistungen und das Verhalten des Auszubildenden wohlwollend beschreibt.

5. Schlussklausel

Mit der Unterzeichnung dieses Aufhebungsvertrags erklären beide Parteien, auf weitere gegenseitige Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis zu verzichten, sofern diese nicht ausdrücklich in diesem Vertrag geregelt sind.

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieses Vertrags berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrags.

6. Unterschriften

(Max Mustermann, Auszubildender)

(Frau Erika Beispiel, Musterfirma GmbH)

Ort, Datum: Musterstadt, 15.03.2025

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Aufebungsvertrag Muster
Lad dir hier unser praktisches Muster für deinen Aufhebungsvertrag als bearbeitbares Word-Dokument herunter.

Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: Alle rechtlichen Regelungen

1. Schriftform ist Pflicht!

Der wichtigste Grundsatz: Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen oder Absprachen per E-Mail reichen nicht aus. Ohne eine schriftliche Unterzeichnung beider Parteien ist der Vertrag unwirksam!

Warum ist die Schriftform so wichtig?

  • Sie stellt sicher, dass beide Parteien genau wissen, was vereinbart wurde.
  • Es gibt keine Möglichkeit, sich später auf „falsche Erinnerungen“ zu berufen.
  • Im Streitfall dient der schriftliche Vertrag als rechtssicherer Nachweis vor Gericht.

2. Zustimmung beider Parteien

Der Aufhebungsvertrag basiert auf dem Prinzip der Einvernehmlichkeit. Das bedeutet: Beide Parteien – du als Azubi und dein Ausbildungsbetrieb – müssen freiwillig zustimmen und unterschreiben

Was passiert, wenn ich mich unter Druck gesetzt fühle?

Wenn du den Eindruck hast, dass dein Arbeitgeber dich zu einem Aufhebungsvertrag drängen möchte, solltest du sofort rechtlichen Rat suchen. Wird ein Vertrag unter Zwang oder Drohungen unterzeichnet, kann er vor Gericht für unwirksam erklärt werden.

3. Inhaltliche Bestandteile des Vertrags

Ein rechtlich einwandfreier Auflösungsvertrag für ein Ausbildungsverältnis muss bestimmte Punkte auf jeden Fall beinhalten. Dazu gehören:

  • Beendigungsdatum: Wann endet das Ausbildungsverhältnis offiziell? Dieses Datum sollte eindeutig definiert sein.
  • Offene Ansprüche: Was passiert mit ausstehenden Zahlungen wie Gehalt, Überstunden oder Resturlaub? Alle Ansprüche müssen im Vertrag geregelt werden, um späteren Streit zu vermeiden.
  • Arbeitszeugnis: Der Vertrag sollte festlegen, ob und welche Art von Zeugnis ausgestellt wird (z. B. ein qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung deiner Leistungen).
  • Sonstige Abmachungen: Dazu zählen etwa Regelungen über den Umgang mit Dienstkleidung, Werkzeugen oder anderen vom Betrieb gestellten Materialien.

4. Schutz für minderjährige Azubis

Besondere Regeln gelten, wenn du noch minderjährig bist. In diesem Fall ist die Zustimmung deiner Eltern oder deines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ohne diese Zustimmung ist der Aufhebungsvertrag ungültig. Arbeitgeber, die dies nicht berücksichtigen, riskieren rechtliche Konsequenzen.

Wenn du dir unsicher bist, ob du einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen sollst, haben wir einen Tipp: Hol dir auf jeden Fall rechtlichen Beistand. Aufgrund der vielen rechtlichen Feinheiten kann es sonst nämlich ungemütliche Konsequenzen für dich geben.

Ansprechpartner für rechtliche Unterstützung

  • Die Industrie- und Handelskammer (IHK): Sie bietet kostenlose Beratung für Azubis.
  • Gewerkschaften: Sie prüfen den Vertrag und unterstützen dich bei Verhandlungen.
  • Rechtsanwälte: Vor allem bei komplexen oder strittigen Fällen kann ein Anwalt helfen, deine Rechte zu wahren. Aber Achtung: Anwälte lassen sich natürlich gut bezahlen.

Aufhebungsvertrag zurückziehen: Widerrufsrecht bei einem Aufhebungsvertrag in der Ausbildung

Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung ist grundsätzlich bindend, sobald beide Parteien ihn unterzeichnet haben. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Aufhebungsverträge gibt es in Deutschland nicht. Ein Rücktritt oder Widerruf ist daher nur in Ausnahmefällen möglich.

Wann kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden?

  1. Zwang oder Drohung: Wenn der Vertrag unter Druck oder durch unzulässige Drohungen zustande gekommen ist, kann er angefochten werden. Ein Beispiel wäre, wenn der Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung droht, um den Azubi zur Unterschrift zu bewegen.
  2. Irrtum: Liegt ein wesentlicher Irrtum vor, etwa über den Inhalt oder die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags, könnte eine Anfechtung möglich sein. Das gilt jedoch nur in sehr klaren Fällen und muss rechtlich nachgewiesen werden.
  3. Täuschung: Sollte der Arbeitgeber bewusst falsche Angaben machen, um die Zustimmung zum Vertrag zu erwirken, ist eine Anfechtung ebenfalls möglich.

Welche Fristen gelten für den Widerruf?

Da es kein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht gibt, sind die Fristen abhängig von den Umständen, unter denen der Vertrag abgeschlossen wurde. Ganz grob lässt sich Folgendes sagen:

  • Irrtum oder Täuschung: Wenn eine Partei über wesentliche Punkte des Vertrags bewusst getäuscht wurde, muss die Anfechtung unverzüglich erfolgen, nachdem der Irrtum entdeckt wurde.
  • Zwang oder Drohung: Wird ein Aufhebungsvertrag unter Druck oder Drohungen unterzeichnet, kann er angefochten werden. Die Anfechtung sollte hier innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Zwangs erfolgen.

Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: Gibt es eine Sperre beim Arbeitslosengeld?

Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung kann starke Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Es besteht die Gefahr, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt.

Der Grund: Ein Aufhebungsvertrag wird oft so interpretiert, dass der Azubi die Arbeitslosigkeit freiwillig herbeigeführt hat. Dies kann als „versicherungswidriges Verhalten“ gewertet werden und eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen zur Folge haben.

Wann droht eine Sperrzeit?

Eine Sperrzeit wird verhängt, wenn:

  1. Kein wichtiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt: Der Azubi muss plausibel darlegen können, warum der Vertrag beendet wurde. Gründe wie Mobbing, gesundheitliche Probleme oder eine berufliche Neuorientierung können akzeptiert werden, müssen aber ausreichend belegt sein.
  2. Keine vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit stattgefunden hat: Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, ohne zuvor die Folgen mit der Agentur für Arbeit zu besprechen, riskiert eine Sperrzeit.

Auswirkungen der Sperrzeit

Während der Sperrzeit erhält der Azubi kein Arbeitslosengeld. Diese Zeit wird nicht nur finanziell belastend, sondern hat auch Auswirkungen auf die Dauer des Anspruchs, da sich die Bezugszeit insgesamt verkürzt.

Wie kann man eine Sperrzeit vermeiden?

  1. Beratung vor der Unterschrift: Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit zu melden und die eigene Situation zu schildern.
  2. Gründe im Vertrag festhalten: Der Aufhebungsvertrag sollte klare und nachvollziehbare Gründe für die Beendigung der Ausbildung enthalten. Diese können später gegenüber der Arbeitsagentur als Nachweis dienen.
  3. Alternativen prüfen: In einigen Fällen kann es sinnvoller sein, eine ordentliche Kündigung einzureichen, da dies weniger häufig zu einer Sperrzeit führt.

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