Wie lange darf ein Azubi über 18 arbeiten? Wie viel Pause steht mir bei neun Stunden Arbeitszeit zu? Muss ich als Azubi auch am Wochenende arbeiten? Wie werden die Schulstunden in Arbeitszeit umgerechnet? Die Antworten findest du hier! Wir klären dich über die gesetzlichen Vorschriften über die Regelungen der Arbeitszeit für Auszubildende auf, sodass keine Fragen mehr offenbleiben.
Die Arbeitszeit von Auszubildenden ist in Deutschland gesetzlich geregelt und darf nicht überschritten werden. Für Azubis unter 18 Jahren gilt hier das Jugendschutzgesetz. Bei volljährigen Azubis gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Die Arbeitszeit in der Ausbildung beträgt in der Regel 35 bis 40 Stunden in der Woche. Die Zeit in der Berufsschule gehört dabei zur Arbeitszeit. Bei einer 40-Stunden-Woche bedeutet das also acht Stunden Arbeit täglich. Die Arbeitstage sind in der Regel von Montag bis Freitag. Je nach Ausbildung kann es auch mal vorkommen, dass am Samstag gearbeitet werden muss.
Die tägliche Arbeitszeit ist in der Regel nicht länger als acht Stunden. Volljährige Azubis dürfen unter Umständen auch zehn Stunden am Tag arbeiten. Das ist aber nicht die Regel, sondern eine Ausnahme. Außerdem muss dabei sichergestellt sein, dass das nicht zu häufig vorkommt, genauer: In einem Zeitraum von sechs Monaten darf die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden täglich nicht überschritten werden. Azubis über 18 Jahren dürfen maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten.
Minderjährige Azubis dürfen maximal acht Stunden am Tag arbeiten. Wöchentlich darf eine Stundenanzahl von maximal 40 Stunden nicht überschritten werden. Die Arbeitszeit richtet sich hier nach dem Jugendschutzgesetz. Dieses Gesetz stellt sicher, dass die Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung von Jugendlichen bei der Arbeit gewährleistet ist.
Volljährige Azubis:
Maximal 48 Stunden in der Woche.
Maximal 10 Stunden am Tag.
Minderjährige Azubis:
Maximal 40 Stunden in der Woche.
Maximal 8 Stunden am Tag.
Volljährige Azubis dürfen du auch am Wochenende und in Schichten arbeiten. Für sie gelten die normalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Für minderjährige Azubis gilt das nicht. Hier legt das Gesetz fest, dass Auszubildende unter 18 Jahren grundsätzlich nicht an Wochenenden arbeiten dürfen. Es gibt aber Ausnahmen für bestimmte Branchen, wie die Gastronomie oder die Pflege. Wenn du am Wochenende arbeiten musst, bekommst du dafür unter der Woche einen Tag frei.
Wichtig ist dabei, dass die Arbeit an Wochenenden im Ausbildungsvertrag geregelt ist und die Höchstarbeitszeiten sowie Ruhepausen eingehalten werden. Auch sollte die Schichtarbeit nicht die Berufsschulzeiten und die Erholungsphasen beeinträchtigen, damit die Qualität der Ausbildung nicht leidet.
Grundsätzlich gilt: Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Für verschiedene Branchen gibt es aber Ausnahmen. Jugendliche über 16 Jahre dürfen zum Beispiel in Gaststätten oder im Schaustellergewerbe bis 22 Uhr arbeiten. In mehrschichtigen Betrieben ist um spätestens 23 Uhr Schluss und in der Landwirtschaft oder in Bäckereien dürfen Jugendliche schon ab 5 Uhr beschäftigt werden.
Die Pausenzeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen unbedingt eingehalten werden. Volljährige Azubis müssen nach sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden müssen es mindestens 45 Minuten sein.
Bei minderjährigen Azubis gilt: Arbeiten sie viereinhalb bis sechs Stunden, müssen sie in der Zeit mindestens 30 Minuten Pause machen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 60 Minuten vorgegeben.
Vergiss nicht, dass diese Pausen nicht am Anfang oder Ende der Arbeitszeit liegen dürfen und auch nicht an die Arbeitszeit angehängt werden können, um früher zu gehen. Nutze Deine Pausen zum Ausruhen und um neue Energie zu tanken! Und: Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Außerdem müssen zwischen den Arbeitstagen mindestens 11 Stunden liegen.
Azubis über 18 Jahre:
Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause.
Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten.
Azubis unter 18 Jahre:
Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden: mindestens 30 Minuten.
Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: Mindestens 60 Minuten.
Die Stunden, die du in der Berufsschule verbringst, werden dir als Arbeitszeit angerechnet. Dabei wird die tatsächliche Unterrichtszeit plus die Pausen zwischen den Unterrichtsstunden gezählt. Ein Tag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (von 45 Minuten) wird dir als ganzer Arbeitstag angerechnet.
Eine Ausnahme bildet der Blockunterricht. Wenn du also eine Woche am Stück im Ausbildungsbetrieb arbeitest und dann eine Woche am Stück in der Berufsschule bist, gilt die Berufsschulzeit pauschal als Arbeitszeit. Das gilt, wenn du mindestens 25 Stunden (45 Minuten pro Stunde) Unterricht hast und der Unterricht auch wirklich stattfindet. Wenn der Unterricht mal ausfallen sollte, gilt die übliche Anrechnung, also Unterrichtszeit plus Pausenzeit. Die Zeit, die du für den Hin- und Rückweg brauchst, wird nicht angerechnet, sie zählt also nicht zur Arbeitszeit.
Info: Seit dem 01.01.2020 wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bei der Anrechnung von Schulstunden in Arbeitszeit keine Unterscheidung mehr zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden gemacht. Hierbei wurde das Jugendschutzgesetz auf das BBiG übertragen, sodass auch volljährige Azubis nach einem langen Berufsschultag nicht mehr in den Betrieb müssen.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) setzt Rahmenbedingungen für die Ausbildung in Deutschland fest. Es regelt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Arbeitgebern. Dadurch stellt es sicher, dass die Standards und Qualitätsansprüche von Ausbildungen eingehalten werden. Hier sind alle Regelungen und Ordnungen rund um deinen Ausbildungsvertrag, die Zulassung zu Prüfungen, die Arbeitszeit, den Kündigungsschutz und die Vergütung festgelegt
An einem langen Berufsschultag von mehr als fünf Unterrichtsstunden (45 Minuten pro Stunde + Pausen) musst du nach der Schule nicht mehr in den Betrieb. Aber Achtung: Das gilt nur für einen langen Tag in der Woche. Hast du in einer Woche zweimal mehr als fünf Stunden Unterricht, musst du an einem der beiden Tage noch mal in den Betrieb. Bei Blockunterricht musst du nicht in den Betrieb.
Die Regeln für Berufsschultage auf einen Blick:
Da die Arbeitszeiten rechtlich geregelt sind, muss sich dein Arbeitgeber an die gesetzlichen Vorschriften halten – alles andere ist illegal. In manchen Fällen sind Überstunden aber erlaubt. Auch dafür gibt es gesetzliche Regelungen für Auszubildende. Es ist zum Beispiel festgelegt, dass Überstunden einen Azubi nicht daran hindern dürfen, für die Prüfungen zu lernen.
Wenn dich die Überstunden in deiner Ausbildung beeinträchtigen, solltest das ansprechen. Falls es dir schwerfällt, das bei deinem Ausbilder anzusprechen, kannst du dich zunächst auch an eine andere Vertrauensperson im Betrieb wenden. Vielleicht gibt es eine Ausbildungskoordinatorin oder eine Person in der Personalabteilung, der du dich anvertrauen kannst. Falls es einen Betriebsrat in deinem Unternehmen gibt, kannst du auch diesen kontaktieren. Wenn dir niemand im Unternehmen weiterhilft, kannst du dich auch immer an die zuständige Gewerkschaft wenden.
Schreib dir in jedem Fall deine Stundenanzahl genau auf und halte immer im Blick, dass sie maximale Anzahl nicht überschreitet. Du hast schließlich auch als Azubi Recht.
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