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#Berufsorientierung
8.8.2024

Was passiert, wenn ich die Ausbildung nicht bestehe?

Hast du Angst, deine Abschlussprüfung nicht zu bestehen? Oder ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen? Keine Panik! Wenn du deine Ausbildung nicht bestehst, stehen dir trotzdem noch einige Möglichkeiten offen. Wir sagen dir, welche das sind.


Du hast es bis zur Abschlussprüfung geschafft, doch dann passiert das, was du am meisten gefürchtet hast: Du fällst tatsächlich durch. Das ist erst mal ein Schlag ins Gesicht und du wirst jetzt enttäuscht sein und wahrscheinlich auch Panik haben. Wie geht’s denn jetzt weiter?!

Zunächst gilt: Ruhe bewahren! Es gibt verschiedene Wege, deine berufliche Zukunft trotzdem noch erfolgreich zu gestalten.

Abschlussprüfung nicht bestanden: Diese Optionen hast du jetzt!

Option 1: Wiederholungsprüfung

Einmal ist keinmal. Das hast du bestimmt schon mal gehört. Und auch wenn es natürlich alles andere als optimal ist, wenn du durch deine Azubi-Prüfung gefallen bist: Du hast das Recht, die Abschlussprüfung zweimal zu wiederholen.

Dabei musst du alle Prüfungsbereiche neu ablegen, in denen du weniger als 50 Punkte erzielt hast. Hast du in einem Bereich mehr als 50 Punkte geholt, kannst du diesen freiwillig wiederholen – das bessere Ergebnis zählt! 

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt meistens automatisch durch deine zuständige Kammer, nachdem du durchgefallen bist. Es kann aber nicht schaden, dort kurz nachzufragen, ob du auch tatsächlich angemeldet bist.

Option 2: Verlängerung der Ausbildung

Du brauchst mehr Vorbereitungszeit, um die Prüfung auch wirklich zu bestehen? Dann kannst du deine Ausbildung möglicherweise verlängern. Als Azubi hast du das Recht, eine Verlängerung deiner Ausbildung bis zur nächsten möglichen Prüfung zu beantragen. Das dauert oft sechs Monate, manchmal aber auch ein ganzes Jahr. In dieser Zeit arbeitest du weiter im Ausbildungsbetrieb und besuchst auch weiterhin die Berufsschule.

Um deine Ausbildung zu verlängern, musst du einen Antrag bei deiner zuständigen Kammer stellen. Mach das am besten zusammen mit deinem Ansprechpartner im Ausbildungsbetrieb. Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig informierst und den Antrag rechtzeitig stellst!

Option 3: Teilnahme als externer Prüfling

Diese Option ist mit Sicherheit die unbekannteste: Nach der nicht bestandenen Prüfung beendest du dein Ausbildungsverhältnis regulär, aber ohne Abschluss. Nach sechs bis zwölf Monaten kannst du dann an der nächsten Prüfung teilnehmen – als externer Prüfling. Das bedeutet jedoch, dass du dich in dieser Zeit komplett eigenständig auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten musst. In dieser Zeit besuchst du dann weder die Berufsschule, noch arbeitest du in deinem Ausbildungsbetrieb. Das heißt aber natürlich auch: kein Gehalt

Als externer Prüfling meldest du dich ebenfalls bei der für dich zuständigen Kammer an. Dafür brauchst du einen Nachweis, dass du ausreichend berufliche Praxis oder eine vergleichbare Vorbildung hast. Die genauen Anforderungen variieren je nach Kammer und Berufsfeld.

Dreimal durch die Prüfung gefallen: Und jetzt?!

Bist du dreimal durch deine Abschlussprüfung gefallen, gilt diese als endgültig nicht bestanden. Du kannst sie in diesem Fall nicht wiederholen. Aber das bedeutet nicht direkt, dass deine gesamte Ausbildungszeit umsonst war: Du darfst zwar nicht noch einmal dieselbe Ausbildung beginnen, in vielen Fällen kannst du stattdessen aber eine Ausbildung in einem verwandten Berufsfeld starten. Die Lehrinhalte ähneln sich oftmals stark, sodass du möglicherweise Teile deiner nicht bestandenen Ausbildung anrechnen und deine neue Ausbildung verkürzen kannst. 

Um herauszufinden, ob und in welchem Umfang Teile deiner ersten Ausbildung auf eine neue Ausbildung angerechnet werden können, solltest du dich direkt an die zuständige Kammer oder die Berufsschule wenden, die für die neue Ausbildung zuständig ist. Dort bekommst du Auskunft darüber, welche Prüfungen oder Inhalte du anrechnen lassen und ob du die Ausbildung dadurch verkürzen kannst.

Schon gewusst? Wenn du eine ähnliche Ausbildung suchst, schau mal hier auf Ausbildung.de auf das Profil deiner ersten Ausbildung. Auf der rechten Seite findest du eine Spalte mit ähnlichen Berufen. Vielleicht wirst du da ja fündig!

Ausbildung nicht bestanden: Diese finanziellen Aspekte musst du jetzt beachten!

Eine nicht bestandene Ausbildung kann unter Umständen auch finanzielle Konsequenzen für dich haben. Zum Beispiel beim Arbeitslosengeld oder Kindergeld.

Arbeitslosengeld

Solltest du nach einer nicht bestandenen Prüfung arbeitslos werden, kannst du grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben. Dieser Anspruch entsteht, weil du während deiner Ausbildung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Um ALG I zu erhalten, musst du in den letzten drei Jahren mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Die Höhe des ALG I orientiert sich an deinem letzten Nettogehalt und beträgt etwa 60 % davon.

Es ist wichtig, dass du dich sofort bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos meldest, wenn du weißt, dass du nicht übernommen wirst oder keine andere Stelle findest. Eine verspätete Meldung kann im schlimmsten Fall zu einer Sperre von bis zu zwölf Wochen führen. In dieser Zeit bekommst du kein Geld!

Kindergeld

Auch nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung bleibt der Anspruch auf Kindergeld erhalten, solange du noch nicht 25 Jahre alt bist und weiterhin eine Ausbildung anstrebst. Sogar dann, wenn du die Ausbildung nicht im Betrieb fortsetzt und dich auf eigene Faust auf die Wiederholungsprüfung vorbereitest. Der Anspruch auf Kindergeld endet, wenn du die Prüfung endgültig nicht bestehst oder die Altersgrenze von 25 Jahren erreichst.

Es ist aber wichtig, dass du dich bei der Familienkasse informierst und eventuell notwendige Nachweise einreichst! Nur so kannst du sicherstellen, dass das Kindergeld in der Übergangsphase weiterfließt.

Kann ich trotz nicht bestandener Prüfung weiterarbeiten?

Wenn du dreimal durch deine Abschlussprüfung gerasselt bist, muss das nicht direkt heißen, dass du arbeitslos dastehst. Vielleicht hast du dich ja in deinem Ausbildungsbetrieb so gut angestellt, dass man dich auch ohne Abschluss behalten möchte? Sprich mit deinem Ansprechpartner doch einfach mal darüber. Auf diesem Wege kannst du Berufserfahrung sammeln und beispielsweise durch Weiterbildungen Qualifikationen für dein weiteres Berufsleben erwerben.

Unser Fazit

Klar: Ein nicht bestandener Abschluss ist ein harter Schlag. Aber wie du siehst, gibt es einige Wege, wie du jetzt weitermachen und trotzdem noch beruflich erfolgreich werden kannst. Vielleicht sollte das Ganze ja auch so kommen und deine nächste Ausbildung gefällt dir noch viel, viel besser?

Zu guter Letzt haben wir nur noch einen Tipp: Such dir Rat! Ob in deinem Ausbildungsbetrieb, in deiner Berufsschule, bei der zuständigen Kammer oder der Agentur für Arbeit. Dort wird man dir helfen oder dich an die richtige Stelle verweisen. 

Und was du auch immer machen kannst: Schau mal auf dem Instagram-Kanal von Ausbildung.de vorbei. Meine Kolleginnen und Kollegen da helfen dir bei Fragen und Problemen immer gerne weiter.


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Über den Autor

Tobi schreibt seit 2021 für Ausbildung.de und beschäftigt sich seitdem fast täglich mit den Problemen und Fragen von Auszubildenden.