Um Justizwachtmeister zu werden, wird in der Regel mindestens ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Darüber hinaus muss man volljährig sein, um eine bestimmte Lebenserfahrung für den Beruf mitzubringen. Es gibt allerdings nicht nur ein Mindest-, sondern häufig auch ein Höchstalter: Anwärter sollten im Anschluss an die Ausbildung und vor der anstehenden Übernahme nicht älter als 42 Jahre alt sein. Auch eine berufliche Vorbildung durch eine bereits abgeschlossene Ausbildung ist in vielen Bundesländern Voraussetzung für die Bewerbung als Justizwachtmeister. Darüber hinaus sind die deutsche Staatsangehörigkeit, der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sowie das Sportabzeichen des Deutschen Sportbundes grundsätzlich für den Job erforderlich.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Gerichte und Staatsanwaltschaften aber größtenteils Auszubildende mit einem Hauptschulabschluss für den Vorbereitungsdienst ein.
Relevante Schulfächer
Deutsch
Gute Deutschkenntnisse werden benötigt, um Auskünfte am Empfangsschalter zu erteilen und Protokolle sowie Berichte zu erstellen.
Mathematik
Kenntnisse in Mathe sind unerlässlich, da man im Justizwachtmeisterdienst beispielsweise Gebühren berechnen muss und Büromaterialbedarfsrechnungen durchführt.
Konntest du bereits praktische Erfahrungen im Rechtsbereich sammeln, zum Beispiel durch Praktika, kann dir das einen Vorteil gegenüber deinen Konkurrenten verschaffen. Darüber hinaus hast du mit guten Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik gute Chancen bei der Bewerbung.
Ähnliche Berufe
- Justizfachangestellte/r
- Justizfachwirt/in / Beamte/r im allgemeinen Justizdienst
- Justizvollzugsbeamte/r im mittleren Dienst
Bei der Bewerbung gibt es nichts Besonderes zu beachten. Anschreiben und Lebenslauf sind klassisch anzufertigen.
Für dein Vorstellungsgespräch eignet sich ein Business-Casual-Outfit.
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