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So ein Gerichtsprozess ist eine ganz schön komplizierte Angelegenheit: Da müssen Anträge gestellt, Fristen eingehalten und wichtige Unterlagen bereitgestellt werden. Und genau hier kommst du ins Spiel: Mit einer Ausbildung zur bzw. zum Justizfachangestellten arbeitest du an Amtsgerichten oder in Staatsanwaltschaften und sorgst mit dafür, dass alles rund läuft.
Du interessierst dich für eine Ausbildung bei der Justiz und möchtest einen Job mit vielfältigen Einsatz- und Karrieremöglichkeiten? Dann bewirb dich beim Oberlandesgericht Karlsruhe und werde Justizfachangestellter oder Justizfachangestellte!
Die Ausbildung bei den Oberlandesgerichten Karlsruhe und StuttgartWie gerade schon erwähnt, arbeitest du als Justizfachangestellter in Gerichten oder Staatsanwaltschaften. Unter anderem bist du verantwortlich für die Verwaltung von Akten, die Terminierung und Protokollierung von Sitzungen sowie die Kommunikation mit allen Beteiligten am Verfahren. Daneben bist du Ansprechpartner für ratsuchende Bürger.
Du merkst: Als Justizfachangestellte musst du ein wahres Multitalent sein. Langweilig wird dir aber so nie. Und was den Job zusätzlich so reizvoll macht: Nach deiner Ausbildung als Justizfachangestellte hast du die Möglichkeit, verbeamtet zu werden.
Wenn du Justizfachangestellter werden willst, musst du ein paar Soft Skills auf jeden Fall mitbringen. Besonders wichtig für den Job sind etwa Organisationstalent, Sorgfalt sowie starkes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen. Darüber hinaus solltest du natürlich ein grundsätzliches Interesse an rechtlichen Themen mitbringen.
Um eine Ausbildung zur Justizfachangestellten zu beginnen, wird normalerweise ein mittlerer Bildungsabschluss – also ein Realschulabschluss – vorausgesetzt. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, mit einem sehr guten Hauptschulabschluss zugelassen zu werden.
Neben dem Abschluss sind gute Noten in Deutsch und Mathematik wichtig. Die Dinge, die du dort lernst, werden in deinem Alltag als Justizfachangestellte eine große Rolle spielen.
Ja, das geht. Du kannst auch als Quereinsteiger eine Karriere als Justizfachangestellter starten. Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufserfahrung in einem verwandten Bereich – beispielsweise in der Verwaltung oder im kaufmännischen Sektor.
Bewerber müssen dann in der Regel ein Auswahlverfahren durchlaufen, das aus einem Eignungstest und einem Vorstellungsgespräch besteht, um ihre Kompetenzen und Eignung für die Tätigkeit nachzuweisen. Außerdem werden oft Schulungen oder Einarbeitungsprogramme angeboten, die spezifisch auf die Aufgaben und Anforderungen des Justizdienstes zugeschnitten sind.
Die Ausbildung als Justizfachangestellte dauert drei Jahre. In manchen Bundesländern auch nur zweieinhalb. Die Hälfte deiner Ausbildungszeit verbringst du auf dem Berufskolleg oder einer Verwaltungsfachschule. Da lernst du alle wichtigen theoretischen Grundlagen – zum Beispiel wie ein Verhandlungsprotokoll geführt wird.
Die restliche Zeit bist du in deiner Ausbildungsstätte im Einsatz. Die ist in der Regel in einem Amtsgericht oder einer Staatsanwaltschaft. Aber auch in Insolvenz- und Registergerichten sowie in Grundbuchämtern kannst du die Ausbildung als Justizfachangestellte absolvieren.
Hast du ein paar Jahre in dem Beruf gearbeitet, kannst du sogar eine Beamtenkarriere im mittleren Justizdienst anstreben. Möchtest du dich über die Beamtenlaufbahn informieren? Dann klick hier:
Nach deiner Ausbildung als Justizfachangestellte bist du ein Allroundtalent in allen organisatorischen Büroaufgaben. Dabei verfügst du aber auch über umfangreiches juristisches Fachwissen. Du bist in Gerichten und Staatsanwaltschaften im Einsatz und unterstützt die Richter, Anwälte und Notare. Aber auch für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger hast du immer ein offenes Ohr.
Doch das müssen nicht deine Aufgaben für den Rest deines beruflichen Lebens sein. Vielmehr ist eine Ausbildung zur Justizfachangestellten die perfekte Ausgangslage für einige Fort- bzw. Weiterbildungen.
Wenn du die Ausbildung als Justizfachangestellte erfolgreich abgeschlossen hast und noch keine 28 Jahre alt bist, dann kannst du dich für die Fortbildung für den mittleren Justizdienst bewerben. Diese Fortbildung dauert sechs Monate und wird in einem Ausbildungszentrum der Justiz durchgeführt. Im mittleren Justizdienst stehen dir viele verschiedene Berufe offen. Als Beamter genießt du außerdem einige Vorteile: Du bekommst im Krankheitsfall zum Beispiel eine umfangreiche Versorgung und kannst nicht gekündigt werden.
Als Justizfachwirt/-in ähneln deine Aufgaben denen des Justizfachangestellten. Du arbeitest nun aber als Beamter im mittleren Dienst und somit deutlich eigenverantwortlicher. Um Justizfachwirt zu werden, musst du nach deiner Ausbildung zum Justizfachangestellten mindestens 18 Monate Berufserfahrung gesammelt haben. Dann darfst du an der sechsmonatigen Fortbildung im Ausbildungszentrum der Justiz teilnehmen
Wenn du zwischen 23 und 27 Jahre alt bist und nach deiner Ausbildung als Justizfachangestellte mindestens zwei Jahre gearbeitet hast, dann kannst du dich um die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher bewerben. Auch Gerichtsvollzieher sind Beamte. Sie kümmern sich zum Beispiel darum, dass ein Schuldner seine Schulden begleicht. Zur Not muss er, wenn der Schuldner kein Geld hat, ein paar seiner Wertgegenstände pfänden. Als Gerichtsvollzieher hast du dein Büro meistens außerhalb der Gerichtsgebäude.
Als Justizfachangestellte wirst du nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (kurz: TV-L) bezahlt. Das bedeutet, dass du mit einem ordentlichen und vor allem klar geregelten Gehalt als Justizfachangestellte rechnen kannst.
Im TV-L gibt es mehrere Entgeltgruppen mit jeweils eigenen Gehaltsstufen. Als Justizfachangestellte und generell im mittleren Dienst landest du in den Gruppen E5 bis E8. Je höher die Entgeltgruppe und die Gehaltsstufe, umso höher dein Gehalt als Justizfachangestellte. In die nächsthöhere Entgeltgruppe kannst du nur befördert werden, in die nächste Gehaltsstufe steigst du dagegen automatisch im Laufe der Zeit auf.
Während der Ausbildung beträgt dein Gehalt als Justizfachangestellte im ersten Jahr 1.086 Euro, im zweiten Jahr 1.140 Euro und im dritten Jahr 1.190 Euro im Monat (Stand: 2024).
Was du auf dieser Seite gelesen hast, klingt super? Du erfüllst auch alle Voraussetzungen für eine Karriere als Justizfachangestellte? Super, worauf wartest du dann noch? Bewirb dich um eine Ausbildung als Justizfachangestellte.
Trödle dabei aber nicht allzu sehr: Ungefähr ein Jahr vor Ausbildungsbeginn solltest du die Bewerbung abgeschickt haben. Noch viel früher kannst du den ersten Kontakt mit einem Ausbildungsgericht aufnehmen. Erkundige dich, ob eine Ausbildungsstelle frei ist und frage ruhig nach, welche Unterlagen gewünscht sind.
Was du sonst noch alles bei der Bewerbung um die Ausbildung als Justizfachangestellte beachten solltest, das erfährst du jetzt von uns.
Die Bewerbung um eine Ausbildungsstelle als Justizfachangestellte läuft eigentlich immer online ab. Zuerst einmal suchst du dir ein Amtsgericht oder eine Staatsanwaltschaft in dem Oberlandesgerichtsbezirk, in dem du arbeiten möchtest, aus. Anschließend gehst du auf deren Webseite und guckst dir dort das Ausbildungsangebot an.
Möchtest du eine Bewerbung als Justizfachangestellte abschicken, registrierst du dich auf der jeweiligen Seite und füllst alle Online-Formulare aus, zu denen du weitergeleitet wirst. Das sind zum Beispiel Felder, in die du schreiben kannst, warum du dich für diese Ausbildung interessierst. Hier solltest du zeigen, dass du dich wirklich schon mit dem Beruf, aber auch mit dem jeweiligen Gericht beschäftigt hast. Ein oberflächlicher Bewerbungstext, den du an mehrere Gerichte gleichzeitig abschickst, wird niemanden überzeugen.
Wie bei jeder Online-Bewerbung hast du natürlich auch bei der Bewerbung um eine Ausbildung als Justizfachangestellte die Möglichkeit, eigene Dateien anzuhängen. Dazu gehören auf jeden Fall immer dein Lebenslauf und Kopien deiner letzten zwei Schulzeugnisse. Wenn du Nachweise über zusätzliche Qualifikationen hast (z. B. über die Teilnahme an einem EDV- oder einem Sprachkurs), dann lad auch die hoch.
Achte bei all deinen Dokumenten darauf, dass sie absolut fehlerfrei sind. Als Justizfachangestellte musst du nämlich schnell und sauber tippen können. Wenn du das schon bei der Bewerbung nicht hinbekommst, wird man kaum davon ausgehen, dass du das unter Zeitdruck erst recht nicht schaffst.
Konntest du mit deiner Bewerbung um eine Ausbildung als Justizfachangestellte überzeugen, wird man dich zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Stell dich darauf ein, dass man bei dieser Gelegenheit schon deine Tippfähigkeiten testet. Wenn du dabei nicht mehrere Minuten nach dem richtigen Buchstaben suchen musst und außerdem stets freundlich, höflich und aufgeschlossen bleibst, dann hast du mit Sicherheit gute Chancen auf die Ausbildung.
Bei Bewerbungsverfahren für Ausbildungsstellen als Justizfachangestellte ist ein Einstellungstest keine Seltenheit. Diese Tests sollen deine Fähigkeiten in Bereichen wie Deutsch, Mathematik und logisches Denken testen. Das sind Skills, die du für die tägliche Arbeit in Gerichten und Staatsanwaltschaften brauchst.
Zusätzlich können auch Allgemeinwissen sowie dein Umgang mit Texten überprüft werden. Falls du nach deiner erfolgreichen Bewerbung zu einem Vorstellungsgespräch mit Einstellungstest eingeladen wirst, solltest du dich auf jeden Fall gründlich vorbereiten. Es wäre doch schade, wenn du dir durch zu wenig Einsatz im falschen Moment deine Zukunft verbaust.
Wie du dich auf einen Einstellungstest vorbereitest (inkl. Beispielaufgaben), erklären wir dir in unserem Ratgeber zu diesem Thema:
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