Gerichtsvollzieher haben einen zwiegespaltenen Ruf. Die Menschen, bei denen sie aufgrund von zu vielen Schulden Wertgegenstände pfänden, sind nicht so gut auf sie zu sprechen. Bei den Gläubigern, die dadurch zumindest einen Teil ihres Geldes wiedersehen, sieht es ganz anders aus. Klar.
Wenn du einen Sinn für Gerechtigkeit hast und damit klarkommst, wenn dich aufgrund deines Berufes mal jemand nicht gut leiden kann, könnte die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher bzw. zur Gerichtsvollzieherin etwas für dich sein. Gute Argumente für den Job gibt es auf jeden Fall: Zum einen kannst du dir deine Arbeitszeit in der Regel sehr flexibel einteilen, zum anderen bist du als Gerichtsvollzieher nach einer Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet und bist unter anderem unkündbar, wenn du dir nichts zu Schulden kommen lässt.
Aber aufgepasst: Es gibt keine offizielle Berufsausbildung zum Gerichtsvollzieher. Es handelt sich dabei um eine Weiterbildung. Du musst also vorher schon eine Ausbildung oder ein Studium (am besten im juristischen Bereich) abgeschlossen haben. Ein üblicher Weg führt beispielsweise über die Ausbildung zum Justizfachwirt.
Als Gerichtsvollzieher solltest du ein Perfektionist sein. Von dir wird eine sorgfältige und genaue Arbeitsweise gefordert. So legst du beispielsweise Listen von gepfändeten Gegenständen an. Ein einziger Fehler kann hier bereits für den Gläubiger oder für den Schuldner fatal sein.
Außerdem solltest du viel Organisationstalent mitbringen. Eine gute Selbstorganisation ist für Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen sehr wichtig – unter anderem wegen der meist freien Arbeitszeiteneinteilung.
Ein Menschenkenner solltest du zu guter Letzt auch noch sein. Als Gerichtsvollzieher bist du sehr viel unter Menschen, die meist starke Emotionen zeigen, wenn zum Beispiel Pfändungen anstehen. Hier wird die richtige Mischung von Distanz und Einfühlungsvermögen verlangt.
Ein Gerichtsvollzieher ist ein entscheidender Faktor im deutschen Rechtssystem. Er ist verantwortlich für die Durchsetzung zivilrechtlicher Urteile. Zu den Aufgaben von Gerichtsvollziehern gehören zum Beispiel die Zustellung offizieller Dokumente, das Pfänden von Wertgegenständen bei Schuldnern sowie das Überwachen der Räumung von Immobilien.
Hier kommen ein paar Fragen, die wir oft im Zusammenhang mit der Ausbildung zum Gerichtsvollzieher hören. Und natürlich haben wir auch die dazugehörigen Antworten für euch.
Du arbeitest als Gerichtsvollzieher im Gerichtsvollzieherwesen zwar selbstbestimmt, wirst aber von dem Amtsgericht in deinem Bezirk beaufsichtigt.
Was du als Gerichtsvollzieher pfänden darfst, ist klar geregelt: Bewegliche Sachen, die nicht zwingend für Gesundheit, Beruf oder die Sicherung der eigenen Existenz gebraucht werden. Ein Smartphone ist beispielsweise pfändbar, wenn es nicht für die Arbeit benötigt wird. Handelt es sich um ein teures Handy, obwohl ein günstigeres reichen würde, kann auch ein Modelltausch stattfinden.
Unter beweglichen Sachen versteht man alles, was nicht fest im jeweiligen Grundstück oder Gebäude verankert ist. Die Wände eines Hauses sind also beispielsweise unbeweglich, Wohnzimmerschrank und Küchenzeile hingegen beweglich.
Übrigens: Fernseher werden zwar generell auch gepfändet, jedoch hat jeder Haushalt ein Anrecht auf ein Gerät.
Gerichtsvollzieher kündigen ihren Besuch im Vorfeld an. Treffen sie den Schuldner an dem vorgesehenen Termin nicht an oder macht dieser nicht die Tür auf, ist ein Durchsuchungsbeschluss notwendig, damit der Gerichtsvollzieher die Wohnung öffnen darf.
Gläubiger können Gerichtsvollzieher eigenständig einen Vollstreckungsauftrag erteilen und benötigen hierfür keinen Juristen an ihrer Seite. Durch eine Online-Datenbank ist es beispielsweise möglich, den für den Wohnort des Schuldners zuständigen Gerichtsvollzieher auszumachen und ihm einen entsprechenden Vollstreckungsauftrag zu erteilen. Auch das jeweilige Amtsgericht kann den Gerichtsvollzieher in laufenden Verfahren einsetzen.
Gerichtsvollzieher können sich ihre Arbeitszeiten selbst einteilen. Da sie aber oft auch berufstätige Schuldner zu Hause aufsuchen müssen, passen sie ihre Arbeitszeiten entsprechend an. So verlagert sich die Arbeitszeit zum Beispiel in die Abendstunden oder auf das Wochenende.
Es gibt keine klassische Arbeitskleidung in diesem Beruf. Häufig kleiden sich Gerichtsvollzieher nach den Dresscodes Business Casual oder Business.
Um Gerichtsvollzieher zu werden, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein Studium im juristischen oder verwaltungstechnischen Bereich. Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen können und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.
Körperliche und psychische Belastbarkeit sind ebenfalls essenziell, da der Beruf des Gerichtsvollziehers oft mit stressigen Situationen und schwierigen sozialen Interaktionen verbunden ist. Darüber hinaus sind eine hohe Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und ein gutes Urteilsvermögen gefragt.
Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren, daher ist es wichtig, sich bei der zuständigen Justizverwaltung über die spezifischen Voraussetzungen zu informieren.
Um Gerichtsvollzieher zu werden, musst du auf jeden Fall volljährig, also 18 Jahre alt, sein. Realistischerweise wirst du deine Ausbildung zum Gerichtsvollzieher aber noch nicht so früh starten können, da eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium in einem relevanten Themenfeld vorausgesetzt werden.
Es ist auch möglich, als Quereinsteiger Gerichtsvollzieher zu werden. Willst du diesen Weg gehen, solltest du dich als erstes über die spezifischen Anforderungen und den Bewerbungsprozess bei der Justizverwaltung deines Bundeslandes informieren.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein Studium sowie relevante Berufserfahrung sind aber auf jeden Fall erforderlich. Weiterbildungen oder zusätzliche Qualifikationen im juristischen oder verwaltungstechnischen Bereich können die Chancen erhöhen.
Beim Gerichtsvollzieher handelt es sich nicht um eine offizielle Berufsausbildung, sondern um eine Weiterbildung. Üblicherweise schließt man sie einer fachnahen Ausbildung an.
Justizfachangestellte können sich ebenfalls um die Weiterbildung bewerben, allerdings erst mit einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren. Die Weiterbildung als Gerichtsvollzieher ist in drei Praxis- und zwei Theorieteile untergliedert. Justizferne Berufsanwärter absolvieren zuvor einen sechsmonatigen Vorbereitungskurs.
Die Weiterbildung dauert dann insgesamt eineinhalb bzw. zwei Jahre.
Die Weiterbildung endet mit einer Laufbahnprüfung, die in der Regel einmal wiederholt werden kann. Die ausgebildeten Gerichtsvollzieher sind dann, sofern sie nicht schon durch ihre vorhergehende Tätigkeit verbeamtet waren, Beamte auf Probe und nach der Probezeit Beamte auf Lebenszeit.
Angehende Gerichtsvollzieher beschäftigen sich mit den gesetzlichen Grundlagen ihrer späteren Arbeit. Hierzu zählen das Zwangsvollstreckungsrecht, das Zustellungsrecht und das Kostenrecht. Zudem lernen sie von ihrem Ausbilder, wie eine deeskalierende Gesprächsführung funktioniert – auch immer unter Berücksichtigung der Körpersprache.
Der Grund: Der Umgang mit Schuldnern erfordert im späteren Berufsleben ein ausgeprägtes Kommunikationsgeschick. Eine Einführung in für diesen Beruf übliche Computerprogramme sowie Planspiele zur Simulation realer Aufgaben und Situationen runden den Stundenplan ab.
Innerhalb der Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher wird man in der Regel nach dem allgemeinen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt. Entgeltgruppe 5 und Stufe 2 greifen in diesem Fall. Der entsprechende Betrag liegt bei ca. 2.800 Euro brutto im Monat.
Als ausgebildeter Gerichtsvollzieher bekommst du eine Beamtenbesoldung. Du steigst in der Regel mit der Besoldungsgruppe A 8 ein, die sich je nach Bundesland etwas unterscheidet.
Durchschnittlich kannst du als ausgebildeter Gerichtsvollzieher mit einem Einstiegsgehalt von rund 2.900 bis 3.000 Euro brutto rechnen. Steigst du durch deine gesammelte Berufserfahrung in die Besoldungsgruppe A 9 auf, kannst du mit Amtszulage und je nach Bundesland locker über 3.500 Euro brutto monatlich verdienen.
Eine Beförderung bis zum Obergerichtsvollzieher mit Amtszulage ist möglich. Dank der hierfür geltenden Besoldungsgruppe A 9 Z machst du damit einen ordentlichen finanziellen Sprung. Zudem können Gerichtsvollzieher thematische Fortbildungen, beispielsweise zum Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, besuchen oder noch ein Jura-Studium anschließen.
Die Zukunftsaussichten sind hervorragend. Gerichtsvollzieher werden in jedem Amtsgerichtsbezirk gebraucht und verbeamtet. Durch den Beamtenstatus sind Gerichtsvollzieher zudem unkündbar.
Gerichtsvollzieher werden verbeamtet. Für die Beamtenlaufbahn gibt es ganz bestimmte Voraussetzungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden können. Zu allererst solltest du vor deiner Bewerbung also auf die in der Stellenanzeige aufgeführten Anforderungen achten.
Nope, große Besonderheiten gibt es bei der Bewerbung als Gerichtsvollzieher bzw. Gerichtsvollzieherin nicht. Es wird eine klassische Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und den üblichen Anlagen erwartet.
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