ODER
Ist dein Ausbildungsgehalt nicht durch einen Tarifvertrag geregelt, dann bekommen Friseur-Azubis in der Regel im ersten Ausbildungsjahr 682 Euro brutto im Monat und im zweiten Jahr 805 Euro. Im dritten Jahr der Ausbildung liegt das Gehalt bei 921 Euro.
Hinweis: Die Gehaltszahlen beziehen sich auf den Mindestlohn für Auszubildende (Stand: 2025). Sollte dein Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden sein, gelten die darin festgehaltenen Vergütungszahlen.
Wirst du nach dem Tarif des Friseurhandwerks bezahlt, dann bekommst du beispielsweise in NRW seit August 2024 im ersten Ausbildungsjahr 710 Euro brutto pro Monat, im zweiten Jahr 830 Euro und im dritten Jahr 955 Euro brutto pro Monat. Die Tarife unterscheiden sich je nach Bundesland.
Sollte dir das Gehalt nicht reichen, gibt es verschiedene finanziellen Hilfen, die du in Anspruch nehmen kannst wie zum Beispiel Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Ausbildungsjahr | Gehalt (Monat) |
1. Ausbildungsjahr | 682–710 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 805–830 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 921–955 Euro |
Das Gehalt als ausgelernter Friseur ist von verschiedenen Faktoren abhängig – zum Beispiel der Aus- und Weiterbildung, der Berufserfahrung und der Verantwortlichkeit, die du im Salon übernimmst. Auch die jeweilige Branche und die Region sind mitentscheidend.
Wenn du nach dem Mindestlohn für Friseure bezahlt wirst, bekommst du als Berufseinsteiger in NRW 13,20 Euro pro Stunde. Das sind rund 2.260 Euro brutto im Monat. Wenn du deinen Friseurmeister machst, dann steigt dein Gehalt in NRW auf 15,86 Euro pro Stunde, also 2.700 Euro brutto im Monat. Gilt der Friseur-Mindestlohn nicht für dein Bundesland bzw. deinen Betrieb, bekommst du den gesetzlichen Mindestlohn von 12,40 Euro pro Stunde – das macht dann circa 2.100 Euro im Monat.
Manche Bundesländer haben einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk. Das heißt, als Friseurin oder Friseur bekommst du unabhängig von deinem Betrieb einen Branchen-Mindestlohn. Dazu zählen beispielsweise die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hessen. Für alle anderen Bundesländer gilt: Wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, dann gibt es keinen Tarifvertrag, sondern eigene Verträge. Den allgemeinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn bekommst du aber mindestens.
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